Röm'sches Tierleben: Präfekt Roche
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- 17. März 2022
Da liegt nun also auf dem Schreibtisch des Präfekten der Glaubenskongregation Kardinal Ladaria der Brief von Kardinal Pell, der – in Übereinstimmung mit den Bischofskonferenzen Polens und der nordischen Länder – darauf aufmerksam macht, daß der deutsche Synodale Weg im Begriff ist, zentrale Elemente der katholischen Morallehre und des Glaubens insgesamt „abzuschaffen“. Zu Recht fordert Pell den Präfekten auf, seines Amtes zu walten und zunächst einmal den beiden höchstrangigen Propagandisten des Unternehmens – Kardinal Hollerich als Vorsitzendem der Europäischen Bischofskonferenz und Bischof Bätzing als deutschem Bischofspräses – eine deutliche Ermahnung zukommen zu lassen.
Es ist also in Rom, wie man so schön sagt, Feuer am Dach - denn die Absicht der deutschen Zelebritäten, ihren Kurs unter allen Umständen durchzuhalten und einen neuen Glauben zu installieren, ist nicht zu übersehen. Was freilich den Glaubenspräfekt Ladaria nicht zu stören scheint, er hat bisher auf den Brandbrief von Kardinal Pell nicht reagiert.
Sein Kollege Roche von der Gottesdienstkongregation hat es mit der Installation des neuen Glaubens sogar noch eine Nummer eiliger. Um Raum für Neues zu schaffen - denn das ist per definitionem und in jedem Fall besser als Altes - erklärt er nun ausgerechnet die Katholiken zu gefährlichen Problemfällen, Abweichlern und Irrlehrern, die an dem, was die Kirche zu jeder Zeit und überall gelehrt hat, festhalten wollen. Höchste Priorität genießt für den Präfekten der Gottesdienstkongregation dabei der Kampf gegen die überlieferte Liturgie und deren Anhänger im frommen Volk und im Klerus gleicherweise.
Zwar hat der Papst unlängst der Petrusbruderschaft zugesichert, in der Pflege der überlieferten Liturgie weitgehend wie bisher fortfahren zu können, aber für Roche war das anscheinend nur so dahingeredet – was in diesem Pontifikat ja auch nicht auszuschließen ist. In einem Interview mit dem englischen Tablet hat er nun die in TC aufgestellte (und von Franziskus zumindest unterschriebene) These, der Römische Ritus kenne nur eine einzige lex orandi, und das sei die der Deformierung von 1969, dahingehend erweitert und verabsolutiert, DAS KONZIL habe die Lehre der Kirche so fundamental verändert, daß die anderthalb Jahrtausende gültige Liturgie nun „inkompatibel“ geworden sei und endlich überwunden werden müsse. Vermutlich sieht er das hinsichtlich des vom deutschen Synodalen Weg angegriffenen Katechismus genauso, aber das nur nebenher.
Jedenfalls bekräftigt der Gottesdienstpräfekt im Interview mit dem „Tablet“, das in Englands Kirche etwa die gleiche Rolle spielt wie katholisch.de in der deutschen, die These vom Bruch, den das zweite Vatikanum in die Kirchengeschichte eingeführt habe, in einer unerhörten Schärfe.
Kampf um den Synodalen Irrweg
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- 04. März 2022
Nach dem von tiefer Sorge um die bedrohte Einheit gekennzeichneten Mahnbrief des Vorsitzenden der polnischen Bischöfe liegt nun ein weiteres Mahnschreiben mit hochrangigem Absender auf dem Tisch von Bischofskonferenz und ZK. Am Donnerstag veröffentlichte kath.net nun eine Analyse des deutschen Kurienkardinals Walter Brandmüller, in der er nichtnur vor einer bevorstehenden Spaltung warnt, sondern auch einen bereits vollzogenen Abfall großer Teile von Bischöfen und Funktionrsapparat der Kirche in in Deutschland konstatiert.
Gleich zu Beginn stellt der Kardinal nach kurzer Auflistung wesentlicher Beschlüsse der zweiten Vollversammlung die Kernfrage:
Haben denn die all dies mitbeschließenden Bischöfe wirklich nicht wahrgenommen, dass sie sich damit in offenem Widerspruch zu Glaubenswahrheiten begeben haben, deren treue Bewahrung und Verkündigung sie mehrfach mit heiligem Eid geschworen hatten? Diese Frage von letztem existenziellem Ernst muss in aller Härte gestellt – und von jedem Bischof beantwortet werden.“
In der dann folgenden Analyse geht Brandmüller dann schonungslos zu den Ursachen: dem tief in die Kirche eingedrungenen Modernismus: dessen Kritik und Zurückweisung insbesondere von der deutschen Theologie in den Kriegs- und Nachkriegszeiten der ersten Hälfte des 20. Jh. sträflich vernachlässigt wurde, so daß die Kirche sich in weiten Teilen nur noch mit weltlichen Dingen befasst, die übernatürlichen aber aus dem Blick verliert. Seine Analyse mündet dann in eine Frage, auf die Brandmüller eine erschütternde Antwort gibt:
Wo ist die „Weisheit der Alten“ geblieben?
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- 23. Februar 2022
Am 22. Februar 1962 - also vor 60 Jahren und damit kurz vor DEM KONZIL veröffentlichte der KONZILSPAPST Johannes XXIII. als apostolische Konstitution - ein hochrangiges Gesetz also - Veterum Sapientia über den Gebrauch der lateinischen Sprache in der lateinischen Kirche. Von heute aus unvorstellbar: Der Schwerpunkt lag in der Verwendung des Lateinischen im Studium von Theologie und Wissenschaft. Die Professoren wurden unter anderem feierlich verpflichtet, ihre Vorlesungen in Latein zu halten.
Wir alle wissen, was daraus geworden ist: Niemand hat die übrigens zumindest teilweise auch im kanonischen Recht festgeschriebenen Forderungen ernst genommen, auch der Auftrag der Väter des II. Vatikanums, trotz begrenzter Einführung von Volkssprachen den „Gebrauch der lateinischen Sprache in der Liturgie zu erhalten“ (SC 36,1) blieb unbeachtet. In der praktischen Wirkung war die inzwischen vollständige Abwendung von der lateinischen Sprache mit einer Bücherverbrennung vergleichbar: Das Wissen und der Glaube der katholischen (und nicht nur der katholischen!) Tradition verschwand aus dem Bewußtsein des Klerus und der Schmalspurtheologie, die sich nun an den Fakultäten ungehemmt ausbreiten konnte. Kulturrevolution auf „katholisch“.
Eine ausführliche, aber durchaus auch kritische, Würdigung von Veterum Sapientia schrieb Gero P. Weishaupt aus Anlaß des 50. Jahrestags. Und hier präsentiert Weishaupt den Text der Konstitution.
Kirchenrecht und Glaubenskrise
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- 18. Februar 2022
Gerade so, als ob sie das Ende des Pontifikats herannahen spürten, überschütten Papst Franziskus und seine Einflüsterer das staunende Kirchenvolk derzeit mit einer Fülle von Verordnungen und Rechtsänderungen. Sie sollen, obschon erkennbar mit heißer Nadel gestrickt, die von diesem Pontifikat mehr versprochenen als auch erreichten Neuerungen „unumkehrbar“ machen. Als ob nicht alles, was Franziskus „aus eigenem Antrieb“ und per Federstrich verfügt, nicht von einem seiner Nachfolger mit einem weiteren Federstrich rückgängig gemacht werden könnte, so wie er viele Anordnungen seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. rückgängig oder wirkungslos gemacht hat. Besser zu sagen: machen wollte – denn längst fühlen sich weder die Masse der Gläubigen noch seine Mitapostel im Bischofsamt an das gebunden, was der Mann auf dem römischen Bischofsstuhl anordnet, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.
Das hat nicht mit Franziskus angefangen. Schon Paul VI. mußte im Revolutionsjahr 1968 mit seiner unpopulären „Pillenenzyklika“ Humanae Vitae die Erfahrung machen, daß ihm nicht nur viele Nicht-mehr-so-ganz-Gläubige den Gehorsam versagten, sondern ganze Bischofskonferenzen – wie etwa die deutsche mit der Königsteiner Erklärung aus dem gleichen Jahr. Die Gelegenheiten, zu denen Johannes Paul II vor verschlossenen Bischofs-Ohren predigte, sind kaum zu zählen – genannt sei nur der Boykott einer Mehrheit von Bischöfen des uns besonders am Herzen liegenden Motu Proprio Ecclesia Dei von 1988, die geflissentliche Nichtbeachtung der Instruktion gegen liturgische Verstöße Redemptionis Sacramentum von 2004 und die offene Ablehnung des unter Beanspruchung der höchsten lehramtlichen Autorität erlassenen Dokumentes Ordinatio Sacerdotalis (1994) mit der Bekräftigung, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu erteilen.
Bei Benedikt XVI., der noch mehr als sein Vorgänger die Kirche weniger mit Gesetzen als mit seiner Lehre lenken wollte, verschob sich auch der Widerspruch entsprechend: die modernistischen Bischöfe und Professoren insbesondere in Europa wetteiferten miteinander darum, die Theologie des Papstes als veraltet abzuwerten und daher als bedeutungslos für die moderne Welt darzustellen. Und wo er ein Gesetz erließ, das den Herrschaften nicht passte – Beispiel Summorum Pontificum – ignorierten die Gegner das ebenso, wie sie das schon unter seinem Vorgänger eingeübt hatten. Zwei wesentliche Säulen des Papstametes - die der Gesetzgebung und die des Lehramtes – waren so schon vor dem Amtsantritt von Franziskus weitgehend weggebrochen. Weniger, weil die Päpste – sieht man einmal vom unglücklichen Komplex Liturgiereform ab – schlechte Gesetze erlassen und zweifelhafte Lehren verkündet hätten, sondern weil sie in vielen Fällen darauf verzichteten, geltendes Recht auch durchzusetzen.
Das falsche Super-Dogma muß fallen!
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- 11. Februar 2022
Martin Mosebach hat gestern in der NZZ einen überaus lesenswerten Artikel veröffentlicht, der geeignet ist, den Abwehrkampf gegen Traditionis Custodes sowie die Reformation 2.0 des synodalen Weges aus den Engführungen zu befreien, in die sie gelegentlich zu geraten drohen. Gegen die Anmaßung aus Rom, den seit anderthalb Jahrtausenden gültigen Ritus der Kirche des Westens „abschaffen“ zu wollen, helfen keine feingesponnenen rechtlichen Erwägungen, wenn Papst und Kurie das Recht so sehr verachten, daß sie sich noch nicht einmal die Mühe geben, es zu kennen. Und gegen den unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen den Mißbrauch“ vorgetragenen Angriff der vom kirchlichen Apparat lebenden Funktionärskaste, eine ihren Interessen als Arbeitnehmer und Politiker besser entsprechende Pseudokirche zu schaffen, hilft keine mahnende Erinnerung an die Dogmen des Glaubens.
Das einzige, was weiterhelfen kann, ist die Einsicht in die Tiefe der Krise, die in beidem zum Ausdruck kommt, und die schonungslose Analyse der Gründe und Ursachen. Mosebach hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet, indem er sich über ein Tabu hinwegsetzt, das allzuvielen der für die Bewahrung von Kirche und Glauben eintretenden Katholiken bisher Zunge und Schreibhand lähmt: Die Übersteigerung des Konzils aus dem vergangenen Jahrhundert und seiner Texte, Geister und Gespenster zu einem Superdogma, vor dem alles, was in der Vergangenheit war, sein Recht verliert, und in der Gegenwart jeder Widerspruch verstummen muß.
Was für die Propheten des Konzilsgeistes besonders schmerzlich ist: Ausgerechnet das von ihnen so einträglich bewirtschaftete Phänomen des Mißbrauchs führt Mosebach nicht ausschließlich, aber doch in wesentlichem Umfang auf die irrlichternden Deklarationen des Konzils und deren Aufnahme und Umsetzung in weiten Bereichen der westlich geprägten Kirche zurück. Er schreibt:
Das Zweite Vatikanische Konzil, das vor sechzig Jahren beendet wurde, hat zwar die äussere Form der Hierarchie, die Leitung der Kirche durch den Papst und die Bischöfe, ebenso wie den überlieferten Glauben der Kirche bestätigt, es hat zugleich aber eine Entwicklung ins Rollen gebracht, die tatsächlich «keinen Stein auf dem andern liess» – das Gesicht der Kirche hat sich in diesen sechzig Jahren bis zur Unkenntlichkeit verändert. Und diese Veränderungen sind nicht abgeschlossen – es ist in Wahrheit so, dass dieser Prozess längst unbeherrschbar geworden ist, da die Gehorsamsstrukturen der nachkonziliären Kirche weitgehend zusammengebrochen sind.