Franziskus beendet das Experiment der Tradition?
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- 17. Juli 2021
Erste Überlegungen von Clemens Victor Oldendorf
Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991), Gründer der Priesterbruderschaft St. Pius X., fasste wiederholt sein Anliegen formelhaft in der Bitte an die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. zusammen, das Experiment der Tradition machen zu dürfen. Als 2007 Papst Benedikt XVI. mit seinem Motuproprio Summorum Pontificum (SP) zugunsten der liturgischen Tradition initiativ wurde, schien es vielen auf den ersten Blick und auf der rein praktischen Ebene lange so, als habe der Theologenpapst, dem die Liturgie der Kirche stets ein eigenes Anliegen gewesen war und blieb, mit Summorum Pontificum dieses Experiment schlussendlich erlaubt und ermöglicht.
Wem die Freude darüber den Blick für eine strengtheoretische Auseinandersetzung mit dem damaligen Dokument nicht verstellte, dem freilich blieben von Anfang an verschiedene Schwachpunkte, Lücken und selbst Fallstricke nicht verborgen, die jetzt recht unkompliziert und ohne Benedikt XVI. zu widersprechen, dazu hätten führen können, die Freiheit für die überlieferte Römische Liturgie neuerlich rigide einzufrieden. Tatsächlich geht das am 16. Juli 2021 datierte und erschienene Motuproprio Traditionis Custodes (TC) aber noch weit darüber hinaus.
1. ) Während in SP der Ausgangspunkt der Prämisse der einen lex orandi des Ritus Romanus bestand, wovon das MR2002 (und in der Praxis auch die approbierten landessprachlichen Fassungen des MR1975) der ordentliche Ausdruck sein sollte und das MR1962 der außerordentliche (vgl. SP Art. 1), widerspricht dem TC unumwunden, indem es heißt, das Missale Pauls VI. in seiner geltenden Fassung sei der einzige Ausdruck des Römischen Ritus (vgl. TC Art. 1).
Hier rächt sich, dass Benedikt XVI. die Koexistenz zweier Formen eines Ritus dem Nebeneinander zweier Editiones typicae vorgezogen hat.
Kommando rückwärts - 1971
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- 16. Juli 2021
Der Text des neuen Motu-Proprio ist veröffentlicht - hier die englische Version - und er erscheint uns noch hanebüchener, als zuvor von Pessimisten befürchtet - zumindest solange man einem päpstlichen Willkürakt, der um 180 Grad dreht, was der Vorgänger vor 15 Jahren in Anlehnung an die Tradition ebenso feierlich verkündet hat, irgendeine Verbindlichkeit zuerkennen will und kann. Wie zum Hohn trägt das Elaborat den Titel „Traditionis Custodes“ — klar, wenn die Tradition erst 1965 anfängt, ist das noch nicht mal gelogen.
Eine deutschsprachige Inhaltsangabe der 8 Punkte des Papiers ist in Vorbereitung und wird hier alsbald erscheinen, dazu dann Links zu ersten Stellungnahmen.
Die Einleitenden Abschnitte und deren rechtliche Haltbarkeit mögen die Kirchenrechtler beurteilen. Hier die einzelnen Punkte:
1) Die Bücher des NO sind der einzige Ausdruck der "Lex Orandi" des römischen Ritus
2) Es steht alleine dem Diözesanbischof zu, das liturgische Leben seiner Diözese zu bestimmen, und er hat die ausschließliche Zuständigkeit, den Gebrauch des Missales von 1962 zu erlauben.
3) Die Bischöfe, in deren Diözesen bis jetzt Gruppen mit der übelieferten Liturgie bestehen, sollen
a) sicherstellen, daß diese Gruppen Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Liturgiereform nicht bestreiten, wie sie vom 2. Vatikanum auferlegt worden ist;
b) einen oder mehrere Orte bestimmen, an denen sich die Anhänger der alten Liturgie zur Feier versammeln, jedoch nicht in Pfarrkirchen und ohne Errichtung neuer Personalpfarreien;
c) bestimmen, an welchen Tagen dort nach dem Buch von 1962 zelebriert werden kann. Dabei sind die Lesungen in der Volkssprache nach den von der jeweiligen Bischofskonferenz bestimmten Übersetzungen vorzutragen;
d) soll einen Priester als Beauftragten des Bischofs für diese Zelebrationen ernennen. Dieser Priester soll ... von lebendiger pastoraler Hingabe und dem Geist kirchlicher Einheit erfüllt sein;
e) soll keine Gründung neuer solcher Gruppen zulassen;
4) Priester, die ab jetzt geweiht werden, müssen eine formelle Bitte an den zuständigen Bischof richten, wenn sie nach dem Missale von 1962 zelebrieren wollen. Der Bischof muß in jedem Fall eine römische Genehmigung einholen.
5) Priester, die bereits nach dem Missale von 1962 zelebrieren, müssen vom Diözesanbischof die Erlaubnis erbitten, damit fortzufahren.
6) Die ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften werden der Kompetenz der Ordenskongregation unterstellt.
7) Die Gottesdienstkongregation und die Ordenskongregation sind in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich dafür zuständig, die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen.
8) Vorhergehende Normen, Instruktion usw., die diesem entgegenstehen, sind ungültig.
Diese Verfügung tritt ab sofort in Kraft
(Liebevoll [Ergänzung des Übersetzers]) Franziskus
*
Wie sein nun in einem beispiellosen Willkürakt "gecancelter" Vorgänger Benedikt hat Franziskus seinem Erlass einen Begleitbrief beigegeben, der hier in Englisch zu lesen ist. Ebenso wie das Motu Proprio selbst fällt an diesem Dokument die weitestgehende Abwesenheit theologischer Reflexion ins Auge - die Argumentation ist rein kirchen- und machtpolitisch. Soweit man hier überhaupt von „Argumenten“ sprechen kann, werden wir uns in den nächsten Wochen und Monaten damit zu beschäftigen haben. Die generelle Richtung ist bereits heute klar erkennbar: Als Kirche des zweiten Vatikanums soll das, und nur das gelten, was die Hermeneutiker des Bruches aus dessen Dokumenten herausgelesen und hineininterpretiert haben - allen, die etwas anderes sagen, ist unter dem Vorwand, die Einheit zu wahren, die Einheit aufgekündigt.
Hl. Athanasius, bitte für uns.
*
Eine nichtamtliche, aber zweifellos sachkompetente Übersetzung des Motu Proprio durch den Kirchenrechtler Gero Weishaupt bringt kathnews.de.
Was die Tradition heute bewegt
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- 16. Juli 2021
Im Interview mit einem katholischen Radioprogramm (in englischer Sprache) hat sich Weihbischof Athanasius Schneider ausführlich zu der Frage geäußert, was passieren würde, wenn der Vatikan die traditionelle lateinische Messe einschränken würde. LifesiteNews hat am 14. Juli ein Transkript des Interviews gebracht, auf der Website von Pro Missa Tridentina kann man eine deutsche Übersetzung als PDF abrufen. Daraus zentrale Absätze:
Zu der Möglichkeit, daß traditionelle Priester gezwungen würden, eine Novus-Ordo-Messe zu zelebrieren - um der „Einheit" willen, wie manche sagen - und daß einige Priester, zum Beispiel von der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP), sich weigern könnten, dies zu tun, war sich Bischof Schneider nicht sicher, was der Vatikan dann tun würde. Aber er beharrte darauf, daß die Konzelebration in einem Ritus „niemals eine Voraussetzung" als „Zeichen der Einheit" sei.
„Die Konzelebration war in der ganzen Geschichte der Kirche nie eine Forderung als Zeichen der Einheit mit dem Ortsbischof oder mit dem Papst", sagte er. Hier bezog er sich auf Kleriker aus den Kirchen des östlichen Ritus, deren Priester „bei der Vereinigung mit Rom in den vergangenen Jahrhunderten" nicht aufgefordert wurden, mit dem Heiligen Vater zu konzelebrieren.
Bischof Schneider erläuterte auch, daß die Konzelebration in den vergangenen 1.500 Jahren sehr eingeschränkt und „durch das alte Kirchenrecht verboten" war. Für Priester gab es nur einen einzigen Fall der Konzelebration: Bei ihrer eigenen Priesterweihe konzelebrierten sie mit ihren Bischöfen. Eine solche Verpflichtung zur Konzelebration widerspreche „der ganzen Geschichte der Kirche", sagte Bischof Schneider weiter. Deshalb „wäre es ein Machtmißbrauch, einen Priester zur Konzelebration zu zwingen".
Bischof Schneider äußerte sich auch zum Status der Priesterbruderschaft des hl. Pius X., bei der sich möglicherweise im Zuge der anstehenden Einschränkungen Priester aus anderen Gemeinschaften um Aufnahme bewerben könnten. Dazu führte Bischof Schneider aus:
Konzelebration - der neue Kampfplatz?
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- 09. Juli 2021
Die gemeinsame Zelebration, bei der zwei oder mehr Priester eine Messe feiern, ist seit langem Ursache von Auseinandersetzungen. Seit Jahrzehnten nach dem zweiten Vatikanischen Konzil fühlen sich Priester dazu gedrängt, an konzelebrierten Messen teilzunehmen, statt ihre eigenen Messen, vielleicht auch ohne Gemeinde, zu zelebrieren. In der Peterskirche in Rom ist die Konzelebration jetzt allgemeinverbindlich – damit endet die lange Tradition, daß viele Priester gleichzeitig ihre Messen an den Seitenaltären feierten. Außerdem wird die Konzelebration als Waffe gegen die Priester eingesetzt, die im überlieferten Ritus zelebrieren: Der Erzbischof von Dijon, Roland Minnerath, beendet das 23-jährige Apostolat der Petrusbruderschaft, weil die dort tätigen Priester nicht konzelebrieren wollen.
Viele Bischöfe, religiöse Obere und Rektoren von Seminaren schätzen die Konzelebration, weil sie ihnen wirksame Kontrolle über die Messfeier ihrer priesterlichen Untergebenen ermöglicht. Sie können darauf bestehen, daß diese Priester, wenn mehrere bei Versammlungen anwesend sind, nicht nur an einer Konvents- oder Gemeindemesse teilnehmen, sondern das auch in einer Weise tun, die sie an der Zelebration einer eigenen Messe hindert. Bei großen Zahlen anwesender Priester haben die meisten von ihnen bei Zelebrationen so gut wie nichts zu tun, und natürlich haben sie auch keinerlei Einfluß auf das Geschehen: Sie können weder zu einem früheren noch einem späteren Zeitpunkt zelebrieren, auch nicht in einer Kapelle, die ihnen besonders viel bedeutet, oder mit eignen liturgischen Intentionen, etwa bei einer Votivmesse. Die Konzelebration ist der Traum von Control-Freaks.
Die Theologie der Konzelebration ist einigermaße verwirrend, um es zurückhaltend auszudrücken. Was tragen die Konzelebranten zu den Abläufen bei? Warum soll man überhaupt die Feier einer gemeinsamen Messe der von mehreren Einzelmessen vorziehen? Wie können verschiedene Priester Stipendien für unterschiedliche Messintentionen annehmen, wenn doch nur eine Messe gefeiert wird? Die Konzelebration ist angeblich nach dem zweiten Vatikanischen Konzil „wiederbelebt“ worden, doch es ist ungewiß, ob es sie zu irgendeiner Zeit vor dem Konzil gegeben hat. Es gibt Zeugnisse aus weit zurück liegender Zeit, wonach der Papst bei der Messe von einigen seiner Priester unterstützt wurde, die einige der Gebete übernahmen, aber was das theologisch und sakramental bedeutete, ist umstritten, und die Vorstellung, daß Priester miteinander konzelebrieren und nicht mit dem Papst oder ihrem Bischof, ist völlig neu: Es gibt auch nicht den Schatten eines Hinweises darauf, daß es so etwas im Westen vor dem zweiten Vatikanum jemals gegeben hätte.
Summorum Pontificum – 14 Jahre
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- 27. Juni 2021
Vor 14 Jahren, am 27. Juni 2007, ist summorum-pontificum.de ans Netz gegangen. Am Tag zuvor war der lateinische Name für das schon seit längerem erwartete Motu-Proprio zur „Freigabe“ der überlieferten Liturgie bekannt geworden, so daß eine entsprechende Domain registriert und die bereits vorbereitete Technik aktiviert werden konnte. Der erste Beitrag, der übrigens wie alle seitdem erschienenen immer noch erreichbar ist, meldete unter Berufung auf einen Artikel von Paul Badde in der „Welt“, daß der Text des Erlasses bereits vorweg 30 Bischöfen und Kardinälen aus aller Welt übergeben worden sei und die offizielle Veröffentlichung am 7. Juli erfolgen solle. Was denn ja auch eintraf.
Die großen Hoffnungen und Erwartungen von damals sind nach dem beispiellosen Amtsverzicht „unseres“ Papstes Benedikt und acht Jahren seines irrlichternden Nachfolgers Franziskus deutlich reduziert – und in diesen Wochen, wo eine einschränkende „Neuinterpretation“ des damaligen Erlasses erwartet wird, noch einmal ganz besonders. Dabei sollte man nicht geringschätzen, wie viel vor allem in den Jahren Benedikts erreicht werden konnte. Weltweit hat sich die Zahl der Orte, an denen die Liturgie regelmäßig im überlieferten Ritus gefeiert wird, vervielfacht – in Deutschland, wo die Ausgangssituation nicht gar so schlecht war, freilich deutlich weniger als z.B. in den USA. Stark angestiegen ist überall die Zahl der sonntäglichen Gottesdienstbesucher – in einigen Bistümern Frankreichs soll sie inzwischen die Teilnehmerzahlen in den Pfarreien übertreffen. Ebenfalls stark angestiegen ist in diesen 14 Jahren die Zahl der Priester, die im Sinne der Tradition ausgebildet worden sind und die überlieferte Liturgie feiern. In der Petrusbruderschaft von etwa 300 auf 500, bei Pius von ca. 550 auf knapp 700; in den kleineren Gemeinschaften und Klöstern bei deutlich geringeren Ausgangswerten prozentual teilweise erheblich stärker, doch unserer Kenntnis nach kann nur das Institut Christus König und Hoher Priester auf eine dreistellige Zahl verweisen. Das Durchschnittsalter dieser Priester liegt um Jahrzehnte unter dem des von Vergreisung (und baldigem Aussterben) bedrohten Diözesanklerus.
Bei allen diesen Instituten ist nach den Seminaristenzahlen für die kommenden Jahre eine Fortsetzung des Wachstums zu erwarten – falls nicht römische Maßnahmen versuchen, die Weihe weiterer Priester dort stark einzuschränken oder ganz zu unterbinden. Ein derartiges Vorgehen wäre nicht ohne Präzedenz: Die Unterdrückung der Franziskaner der Immakulata begann mit dem Verbot von Priesterweihen und der Aufhebung der Seminare, und auch in der paraguayanischen Diözese Ciudad del Este setzte die Unterdrückung des vom damaligen Bischof Rogelio Livieres eingeleiteten Kurses zu einer (birituellen) Neubewertung der Tradition mit dem Verbot weiterer Priesterweihen ein.