Una Voce Korrespondenz 2017-I
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- 20. März 2017
Die soeben erschienene 1. Ausgabe des Jahrgang 2017 der Una Voce Korrespondenz hat einen eher ungewöhnlichen Schwerpunkt: In zwei Beiträgen stellt mit Bischofsvikar Serovpe Vartabed Isakhanyan ein Vertreter der armenischen apostolischen Kirche (also des nicht mit Rom in Einheit stehenden Zweiges) die Geschichte seiner Kirche und die wesentlichen Elemente ihrer Liturgie vor. Als dritter Text wird eine Übersetzung des armenischen Mess-Ordos einschließlich der Rubriken geboten – allerdings sind einige Hymnen abgekürzt. Damit präsentiert diese Ausgabe nicht nur wie gewohnt das Thema „Liturgie“, sondern hat auch eine hervorgehobene ökumenische Orientierung. Das ist im konkreten Fall umso bemerkenswerter, als die Armenisch-Apostolischen nicht nur – wie die Byzantiner – den Primat des Papstes ablehnen, sondern sich als Vor-Chalzedonier in Ihrer Christologie sowohl von Byzantinern als auch von Römern unterscheiden. Damit sind weit über ein Jahrtausend lang leidenschaftlich umstrittene Fragen angesprochen.
Daran anknüpfend behandelt Lutz Sperling im Wesentlichen an Leo Scheffczyk anschließend den Inhalt, die geschichtliche Entwicklung und das heutige Verständnis des Begriffes der Substantiation, dem die Armenier – ausweislich des hier vorliegenden Beitrages von Sperling – zwar nicht widersprechen, den sie in seiner Bestimmtheit aber auch nicht teilen. Eine zentrale Rolle nimmt für Sperling dabei der Prozess gegen den „Transsubstantionsleugner-“ Galilei ein, den er im Zusammenhang mit den innerkirchlichen Auseinandersetzungen des Jahres 1632 um Papst Urban VIII. behandelt. Urban VIII. war wegen seiner faktisch in einigen Punkten den protestantischen Schwedenkönig Gustav Adolf begünstigenden Politik schwer unter Druck geraten – bis hin zu Gerüchten über Mordpläne und Drohungen mit einem Schisma.
Die von Sperling dargestellten Einzelheiten können hier nicht ansatzweise berührt werden – weder in den historischen noch in den theologischen Implikationen. Wichtig erscheint ein anderer Aspekt: Die Ausführungen Sperlings zu diesem Thema erscheinen als lebhafte Illustration eines Sachverhalts, den der Armenier Isakhanyan folgendermaßen anspricht:
Wie wir gesehen haben, sind im Laufe der Geschichte verschiedene Unterschiede zwischen den Kirchen entstanden, deren Ursache jedoch weder Christus noch die heilige Schrift sind. Eroberungspolitische Gründe, die Nationalbilder der Völker, ihr Bestreben nach Freiheit sind wichtige Gründe, die die Spaltung und Entstehung verschiedener Kirchen erklären“.
Die historische Entwicklung der Dogmen wäre demnach nicht allein auf einen Prozess geistgeführter abstrakter Wahrheitssuche und -findung zu reduzieren. Eine Aussage von erheblicher Sprengkraft.
Isakhanyan bietet auch einen Ausweg an, um diese Sprengkraft zu entschärfen, wenn er als Formel für das Erreichen einer „geistlichen und praktischen Einheit der Kirche Christi“ anbietet: „Einheit in allem Notwendigen, Freiheit in allem Zweifelhafte, Liebe in Allem“.
Das ist auf jeden Fall hilfreicher als die wohl nur wegen ihrer Inhaltslosigkeit so beliebte Phrase von der „versöhnten Verschiedenheit“ – wirft andererseits aber erneut schwer zu beantwortende Fragen auf: Was ist „notwendig“? Was soll als „zweifelhaft“ gelten? Und warum?
Spannende Fragen, die in der vorliegenden Ausgabe der UVK natürlich keinesfalls beantwortet werden – aber es gibt Denkanstöße.
Weitere Beiträge der Ausgabe bieten Überlegungen zur Entweltlichung der Kirche (Thorsten Paprotny) und aktuelle Tendenzen zur Aushöhlung des Glaubens an die Unsterblichkeit der Menschlichen Seele (Norbert Clasen). Darauf wird noch zurückzukommen sein.
Zu bekommen - am besten im Abonnement – ist die UVK über die Website der deutschen Una Voce.
Sine dubia - pro papa
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- 21. Februar 2017
Zwei Tage lang stand ein Aufruf von „namhaften katholischen Publizisten“ zur Solidarität mit Papst Franziskus unter dieser trefflichen Überschrift im Netz, um zu demonstrieren, daß Kenntnis der katholischen Tradition einschließlich gewisser Mindeststandards des Umgangs mit der lateinischen Sprache nicht unbedingt zu den Voraussetzungen solcher Solidaraktionen gehören. Und das alles einem „Onlinemagazin für katholische Lebensart, Mode & Lifestyle – Kunst & Kultur...“. Dann erbarmte sich endlich jemand der wackeren Kämpen und steckte ihnen:
Die Präpositionen all
regieren stets den vierten Fall.
Doch a und ab, e, ex und de,
cum und sine, pro und prae
verbinde mit dem Ablativ,
sonst geht dir die Sache schief.
Jetzt heißt der „Weckruf“ sprachlich korrekt Sine Dubiis – klingt aber nicht mehr so gut und muß ohne den Seitenhieb auskommen.
Das ist freilich nicht das Einzige, was an der Sache schief gegangen ist. Wenn die Urheber es „befremdlich“ nennen, "dass eine Großzahl katholischer Publizisten nicht davor zurückscheut, Papst Franziskus der Häresie zu bezichtigen" – und dabei schließen sie die Verfasser der Dubia anscheinend „irgendwie“ mit ein – könnte man zumindest erwarten, ein paar der angeblich reichlich verfügbaren Beispiele zu nennen. Tun sie nicht, können sie nicht. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen spricht niemand von Häresie, sonder die Kritiker äußern, ebenso wie die Verfasser der Dubia, Zweifel daran, ob der Text so formuliert ist, daß er die Lehre der Kirche unmißverständlich und unmißbräuchlich zum Ausdruck bringt – und sie begründen diese Zweifel unter anderem damit, daß sie auf sehr widersprüchliche Auslegungen der berüchtigten Fußnoten verweisen, von denen einige sehr wohl den Rahmen der unabänderlichen Lehre der Kirche verlassen – und mit Genugtuung vom Durchbruch zu einer anderen Pastoral sprechen, als ob man Pastoral und Lehre in einen Gegensatz bringen könnte. S. dazu hier.
Nun ja, wenn in der Theologie 2+2 = 5 gelten kann ist nichts unmöglich : ex contradictione sequitur quodlibet, und so sind die namhaften katholischen Publizisten sicher: „Amoris laetitia ist ein Geschenk des heiligen Geistes“. Und: „Wir wollen keine Reformation reloaded – Wir gehen mit Papst Franziskus“. Anscheinend ist „Reformation“ hier längst keine inhaltliche Kategorie mehr, und es gilt ohne jeglichen Vorbehalt „Right or wrong – my Pope“.
Das haben wir in der letzten Zeit immer wieder und aus den unterschiedlichsten Richtungen gehört. Wir können und wollen uns mit dem hier eröffneten Fragenbereich nicht ausführlicher befassen, zumindest heute nicht. Und wir sind dankbar, daß zu einem sehr nahe liegenden Thema dieser Tage ein außerordentlich informativer Text erschienen ist: zur Frage des der kirchlichen Autorität geschuldeten Gehorsams. Debei handelt es sich um den mit „True and false obedience“ überschriebenen zweiten Teil eines Artikels von John R.T. Lamont, der sich mit den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen einer „Förmlichen Richtigstellung“ eventueller Unklarheiten im Schreiben Amoris Lætitia befasst. Wer wissen will, woher das Wort vom „Kadavergehorsam“ kommt und was es mit dem hl. Ignatius nicht, wohl aber mit einigen seiner weniger begnadeten Nacheiferer im Jesuitenorden zu tun hat, wird dort bestens bedient.
Dominikanerritus in Berlin
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- 16. Januar 2017
In diesen Tagen geht das Jubiläumsjahr zur Feier des 800-jährigen Bestehens des Dominkanerordens zu Ende. Aus diesem Anlaß wird Pater Alanus Kordel OP am kommenden Samstag, dem 21. Januar, um 10 Uhr 30 im Berliner Paulus-Kloster (10551 Berlin, Oldenburger Str. 46) des Ordens ein heiliges Amt nach dem Ritus des Dominikanerordens zelebrieren.
Der Dominikanerritus - man sollte ihn eher als einen speziellen Usus innerhalb des lateinischen Ritus bezeichnen - ist eine der auf das hohe Mittelalter zurückgehenden monastischen Liturgien, die teilweise ältere Formen bewahrt haben als der römische Stil, der zu dieser Zeit an der römischen Kurie in Gebrauch war, der dann die Grundlage für die nach Trient weitgehend allgemeinverbindlich gewordene Form der lateinischen Liturgie bildete.
Die monastischen Formen haben ihre eigenen Fest- und Heiligenkalender, die sich insbesondere durch die Berücksichtigung vieler Ordensheiliger voneinander und der stadtrömischen Form unterscheiden. Viele Unterschiede betreffen nur das Offizium - also das Stundengebet bzw. das Brevier. Es gibt jedoch auch Unterschiede in der Zelebrationsweise des heiligen Messopfers selbst. Einige davon betreffen die Gesten und die Körperhaltung des Zelebranten wie etwa bei den Gebeten unmittelbar nach der Wandlung, bei denen der Priester wie auf unserem Bild zu sehen mit kreuzförmig ausgebreiteten Armen am Altar steht. Andere beziehen sich auf den Ablauf der Messe selbst. Bei den Dominikaner wird, wie in einigen anderen Ordensliturgien auch, z.B. die Gabenbereitung vor dem Evangelium, in der stillen Messe sogar vor dem Staffelgebet und damit außerhalb der eigentlichen Meßliturgie vorgenommen.
Vergleichbare Unterschiede gab es nicht nur zwischen den Liturgien der Orden, sondern auch der einzelnen Ortskirchen; sie konnten - wie z.B. im Ritus von Lyon oder dem von Köln - beträchtliches Ausmaß erreichen. Allen Formen gemeinsamwar seit dem frühen Mittelalter der Wortlaut - von gelegentlichen Abweichungen in den Heiligenlisten abgesehen - und die Abfolge des Römischen Kanons. Gerade deshalb ist es so schmerzlich, daß dieser Kanon im Gefolge der Liturgiereform vielerorts ganz außer Gebrauch gekommen ist. Seitdem und erst recht seit Abschaffung der lateinischen Liturgiesprache gibt es keinen lateinischen Ritus mehr, der diesen Namen verdient.
Der Usus der Dominikaner, wie er am kommenden Samstag in Berlin zelebriert wird, ist noch ein echter Angehöriger dieser Ritenfamilie. Insbesondere die Dominikaner der amerikanischen Westprovinz haben in den vergangenen 10 Jahren viel dazu beigetragen, ihn auch in den gegenwärtigen Zeiten des Zerfalls von Liturgie und Kirchenordnung zu erhalten und sein Potential für die Neubelebung des Ordens einzusetzen.
Una Voce Korrespondenz 2016-IV
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- 15. Dezember 2016
Soeben ist Ausgabe 2016/4 der Una Voce Korrespondenz erschienen. Hier zunächst ein erster Hinweis auf Beiträge, die ganz besonders das Thema unserer Website berühren.
Am Anfang des Heftes steht ein Interview mit Pfarrer Guido Rodheudt, das Martin Lohmann im November mit dem Mitorganisator der Kölner Liturgischen Tagung geführt hat. Konkreter Anlaß war die Absage von Robert Kardinal Sarah, der sich gezwungen sah, seine Teilnahme an der für das kommende Frühjahr geplanten Konferenz abzusagen. Er wollte dort ursprünglich als Präfekt der Ritenkongregation zum Thema „Die Bedeutung des Motu proprio Summorum Pontificum für die Erneuerung der Liturgie in der Lateinischen Kirche“ sprechen.
Das Interview gibt Dr. Rodheudt Gelegenheit, einige Hintergründe der aktuellen Diskussion zur Zelebrationsrichtung auszuleuchten. Die Liturgiereform ist der Ort, an dem der von den Modernisten in Worten stets bestrittene, in der Sache jedoch unversöhnlich praktizierte Bruch mit der zweitausendjährigen Tradition der Kirche am sinnfälligsten zum Ausdruck kommt. „Die Liebe zur klassischen Liturgie“ so Rodtheudt, „läßt daher den Verdacht aufkommen, man entferne sich vom Hyperdogma des Paradigmenwechsels“. Die überlieferte Liturgie wird daher, nachdem Papst Benedikt ihre Legitimität so nachdrücklich bekräftigt hat, bestenfalls „in gewissen traditionalistischen Ghettos“ geduldet. „Werden die klassische Liturgie und ihre Wirkungen jedoch in die ‚Freie Wildbahn‘ der Pfarreiseelsorge getragen und dort etabliert, zeitigt sie Früchte, die unschwer die liturgischen Entgleisungen der (jüngsten) Vergangenheit ad absurdum führen. Dies ist jedoch offensichtlich nicht gewollt, weswegen man derlei Versuche, die ;alte‘ Liturgie aus dem Ghetto zu holen, auch gnadenlos attackiert.“
Dem ist wenig hinzuzufügen – außer vielleicht die Frage, was wohl die Beweggründe derer sein mögen, die mit solcher Wut einen „Reformkurs“ verteidigen, der die Unfähigkeit, seine behaupteten Ziel zu erreichen, in den vergangenen Jahrzehnten so überaus deutlich zur Schau gestellt hat.
Ergänzend zu diesem Interview ist der Beitrag von Michael Schmidt „Ad Orientem – Plädoyer für eine unbekannte Zelebrationsrichtung“ zu lesen. Schmidt weist u.a. darauf hin, daß die für die Konzilszeit prägende „moderne Spiritualität“ sich längst erschöpft hat und für viele jüngere Leute keinerlei Anziehungskraft mehr besitzt. Dazu steuert er praktische Erfahrungen mit der Zelebration des Novus Ordo „ad orientem“ bei, die seit drei Jahren täglich in der Wahlkapelle des Frankfurter Doms erfolgt. Dabei betont er insbesondere die stärkere Wirkung der symbolischen Elemente der Liturgie, die alleine durch diese „Umorientierung“ ermöglicht wird. In ihr erkennt er einen ersten Schritt zur Überwindung der nach dem Konzil durchgesetzten „anthropozentrischen Wende“ in Lehre und Liturgie.
Landnahme in den Köpfen
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- 29. November 2016
In dem, was nun wohl das endgültige Kopftuchurteil darstellen wird, hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden, daß es nicht zulässig war, der mohammedanischen Angestellten einer Kita das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen. Auch dann nicht, wenn eine solche Untersagung sich auf bestehende Gesetze und Verordnungen gründet - diese waren davon ausgegangen, daß das Tragen des Kopftuchs eine besondere religiöse Bedeutung habe und von daher im staatlichen Raum die Neutralitätspflicht des Staates verletze. Solche Regelungen sind damit offenbar unwirksam.
Die Begründung, soweit sie in dem kurzen in der Tagespresse veröffentlichten Auszug kenntlich wird, verdient nähere Betrachtung.
Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, schrieben die Richter in Karlsruhe zur Begründung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, hieß es in dem Beschluss weiter. Die Klägerin habe lediglich ihr Bekenntnis sichtbar bekundet.
Damit ist wenigstens der übliche Flachsinn vom Tisch, das islamische Kopftuch sei „nur ein Stück Stoff“ und habe nichts mit nichts zu tun.
Allerdings: Von der Üblichkeit im Alltag auf die Zulässigkei zu schließen, erscheint dem juristisch unverbildeten Laien einigermaßen abenteuerlich. Nicht ohne Grund erweckt diese Argumentation den Argwohn, daß hier auch jedes Verbot der Vollverschleierung vorbeugend unmöglich gemacht werden soll - wenn es nur genug moslemischen Immigranten gelingt, ihre Frauen und Töchter dazu zu bewegen, sich entsprechenden Forderungen zu unterwerfen und den Anblick der wandelnden Finsternis üblich zu machen. Und wer weiß, wie die höchsten Richter demnächst urteilen, wenn in einigen längst zu No-Go-Areas gwordenen Stadtvierteln auch andere Verfahren der Bekenntnis-Bekundung üblich werden - falls etwa Ehebrecherinnen nicht mehr nur durch verstohlenen Ehrenmord, sondern durch die nach dem Gesetz Mohameds vorgeschriebene Steinigung bestraft werden sollten.
Aber dann ist da noch ein anderer Gedanke: Längst sind christliche Elemente und Zeichen, sieht man einmal von denkmalgeschützten Kirchtürmen ab, in der Öffentlichkeit so unsichtbar geworden, daß man sie getrost als „unüblich“ bezeichnen kann. Wer's nicht glaubt, wird beim Gang über den nächstgelegenen „Weihnachts“-markt leicht eines besseren belehrt. Längst halten es sogar ein Kardinal der römischen Kirche und ein Landesbischof evangelischen Bekenntnisses für angebracht, ihre moslemischen Mitmenschen nicht durch eine störende Bekenntnis-Bekundung zu irritieren - lieber legen sie halt das Kreuz ab.
Die Landnahme in den Köpfen ist schon weit fortgeschritten.
Berühmt ist der Satz des ehemaligen Verfassungsrichters Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Die Ergänzung müßte lauten: „Aber er ist sehr wohl imstande, diese Voraussetzungen zu untergraben“. Der Blick auf neuere Urteile eines „Verfassungsgerichtes“, dessen Zusammensetzung längst in den gleichen Parteizirkeln ausgekungelt wird wie andere Machtpositionen in Staat und Medien auch, zeigt, daß es damit schon weit vorangegangen ist.
(Ergänzung 30. November.): Die zwei Tage nach diesem Urteil ergangene Karlsruher Entscheidung, das Bayrische Gesetz zum Schutz der Karfreitagsruhe sei aufzulockern, scheint der Logik des ersten Urteils zu folgen. Wie berichtet wird:
Die "Heidenspaß-Party" hätte aber erlaubt werden müssen, weil es den Veranstaltern nicht nur um Spaß oder kommerzielle Interessen ging.
Die Veranstaltung unter dem Motto "Religionsfreie Zone München 2007" mit einer "Atheistischen Filmnacht" und dem schließlich verbotenen "Freigeister-Tanz" habe die öffentliche Meinungsbildung und Weltanschauungen berührt.
Jeder kann also bekennen, was er will? Auf den ersten Blick schon. Auf den zweiten Blick werden Freiräume für den Islam und andere Gottlosigkeiten ausgeweitet, für das Christentum eingeschränkt. Das ist Ziel und Zweck der Übung.