Liturgischer Kalender 2021
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- 27. November 2020
Für alle, die es noch nicht haben, bietet der bevorstehende Erste Adventssonntag eine willkommene Erinnerung daran, daß es höchste Zeit wird, sich mit dem Liturgischen Kalender für das kommende Jahr 2021 auszustatten. Das gilt natürlich besonders für alle Priester, die regelmäßig oder gelegentlich in der überlieferten Liturgie der lateinischen Kirche zelebrieren. Ebenso wertvoll ist es aber auch für Laien, die privatim das Breviergebet nach einer der älteren Ausgaben pflegen.
Ihnen allen gibt das Kalendarium authentische Auskunft darüber, welche Fest- oder Gedenktage auf welche Termine fallen, welchen Rang sie haben und wo sie unter Umständen durch Votivmessen ersetzt und kommemoriert werden können. Ebenfalls schafft das Kalendarium Klarheit dazu, an welchen Tagen Gloria oder Credo gebetet oder nicht gebetet werden, welche Präfation vorgeschrieben ist usw. Richtschnur dabei ist der Codex Rubricarum 1962 für das Meßbuch von 1962 und das entsprechende Brevier - er bildet trotz aller daran durchaus angebrachten Kritik die derzeit gültige Rechtsgrundlage.
Für die Freunde der traditionellen Kalenderkunde mit ihren teilweise weit in vorchristliche Zeit zurückreichenden Orientierungshilfen wie den circulus solaris, den numerus aureus des Mondzirkels, die Epakten und Indiktionen werden ebenfalls die entsprechenden Hinweise angeboten. Das ist nicht nur Nostalgie: Wer ältere Ausgaben des Breviers oder des Missales verwendet, kann solche Hilfen gut gebrauchen; auch manche ältere Predigt oder Lehrschrift bleibt stellenweise ohne ihr Verständnis rätselhaft.
Der Liturgische Kalender für das Jahr 2021 ist zum Preis von € 6,00 zu beziehen beim
UVK - Leserdienst,
Postfach 101633, 52016 Aachen,
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Fax: +49(0)160/5101606
Für die Aufhebung staatlicher „Gottesdienstverbote“
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- 28. März 2020
Die vom Priester in der „persona Christi“ gefeierte hl. Messe ist immer die Feier der ganzen Kirche, an der jedes Glied der Kirche Anteil haben und Anteil nehmen kann. Dazu bedarf es keines Live-Streams im Internet, keiner TV-Übertragung und auch nicht unbedingt der physischen Anwesenheit von weiteren Gläubigen. Es gibt immer Fälle, in denen diese physische Anwesenheit nicht möglich ist. In Gebetsbüchern für das amerikanische Militär gab es die Graphik einer „Mass-Clock“ mit der Weltzeituhr, auf der abzulesen war, wo auf der Welt gerade die hl. Messe gefeiert wurde. Dazu wurde das folgende Gebet empfohlen:
Ewiger Vater, im unbefleckten Herzen Mariens möchte ich mich mit Jesus vereinigen, der gegenwärtig in [hier passendes Land einfügen] sein kostbares Blut im heiligen Messopfer darbietet für das Wohl der Heiligen Kirche, die Bekehrung der Sünder, die Erlösung der armen Seelen und für die besonderen Gnaden, die ich von Dir erbitte.
Auch wenn die physische Anwesenheit von Gläubigen also keine Voraussetzung für die tatsächliche Feier der Eucharistie ist, heißt das doch keineswegs, daß sie unwichtig wäre oder keine Rolle spielen würde. Diese Anwesenheit bringt zeichenhaft zum Ausdruck, daß der Priester nie als „Privatperson“ zelebriert – und daß alle Glieder der Kirche, Klerus wie Laien, sich der gemeinsam geschuldeten Pflicht zur anbetenden Verehrung Gottes unterwerfen. Seit alters her lehrt die Kirche und wissen die Gläubigen, daß die rechte Teilnahme am heiligen Messopfer den Zugang zu besonderen Gnaden eröffnet. Mit ihrem Gebot der Sonntagspflicht unterstreicht die Kirche, welche große Bedeutung sie dieser gemeinsamen Teilnahme zumißt – so, wie es schon die Märtyrer von Abitene im Jahre 304 getan haben, als sie auch angesichts der drohenden Todesstrafe im Verhör beteuerten: „Ohne den Sonntag können wir nicht leben“. Tatsächlich bedeutet auch heute noch für viele Gläubige die Teilnahme an der Feier der hl. Messe gerade in Zeiten persönlicher oder gesellschaftlicher Not ein nachgerade lebenswichtiges Bedürfnis. Der Mensch hat mehr Bedürfnisse, als der Einzelhandel erfüllen kann.
Vor diesem Hintergrund wird zunehmend Kritik an der Bereitwilligkeit laut, mit der die Bischöfe sich widerspruchslos staatlichen Anordnungen unterworfen haben, die die Teilnahme am Sonntagsgottesdienst und den Empfang von Sakramenten unmöglich machen. Dabei kann diese Kritik nicht darauf abzielen, dem Staat prinzipiell das Recht abzusprechen, in Notstandsfällen mit einschneidende Maßnahmen auch das Leben und die Tätigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Doch diese Maßnahmen müssen entsprechend der von der Verfassung geschützten Religionsfreiheit die Verhältnismäßigkeit wahren und dürfen nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Genau daran müssen jedoch Zweifel bestehen, wenn „gottesdienstliche Versammlungen“ pauschal verboten werden. Die meisten Gemeinden verfügen über Kirchen, die viel zu groß sind für die paar Dutzend Gläubigen, die gewöhnlich an Sonntagsmessen teilnehmen, und werktags erst recht. In den meisten Kirchen bestehen die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, die gleichen Abstandsregeln einzuhalten, die etwa für den Lebensmittelhandel oder Bahnhofsbuchhandlungen vorgeschrieben sind – von den Verhältnissen im nach wie vor weiter betriebenen öffentlichen Nahverkehr ganz zu schweigen. Warum haben die Kirchen – hier wäre endlich einmal ein guter Anlaß für überkonfessionelles und sogar intrareligiöses Vorgehen gewesen – hier nicht rechtzeitig auf Politik und Verwaltung eingewirkt? Sie halten sich doch sonst soviel darauf zugute, wie gut ihr Beziehungen zu den Regierenden sind und wie wichtig ihnen auf vielerlei durchaus weltlichen Gebieten die Gemeinsamkeit von Staat und Kirche ist.
Sind Gottesdienste „verboten“?
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- 17. März 2020
Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen, wonach „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ „zu verbieten sind“, wirft in dieser Pauschalität Fragen auf. Zumal für kommerzielle Einrichtungen wie Restaurants oder Hotels weniger einschneidende Maßnahmen angeordnet werden sollen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Länder, die für die Umsetzung zuständig sind, hier abweichende Regelungen erlassen – und wie weit sie letztlich praktisch umsetzbar sind.
Allerdings: Für denn Fall, daß die Vorgaben von der weltlichen Autorität in dieser überaus rigiden Form erlassen werden sollten, wäre ihre Verbindlichkeit kaum zu bestreiten: Sie sind rational begründbar und sollen offensichtlich ohne Ansehen der Person, der Herkunft oder der Religion gleichermaßen für alle gelten. Und letztlich bringen sie in der Einbeziehung der „Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften“ nur einen Sachverhalt in besonders drastischer Form zum Ausdruck, der gerade für Christen keine Überraschung sein kann: Alles, was über den flachsten säkularen Horizont hinausreicht, ist für die maßgeblichen Kräfte dieser Gesellschaft ohne Belang beziehungsweise gilt als schädlich. Die zum Wahn gesteigerte Machbarkeitsideologie, die letztlich den Menschen selbst zum Schöpfer seiner Selbst und seiner Welt erklärt – und die nicht wenig dazu beigetragen hat, aus lokalen Seuchen globale Pandemien zu machen – duldet keine Abweichung.
Das sollte aber nicht dazu führen, diesen Totalitätsanspruch so zu verinnerlichen, wie offenbar die Redaktion von katholisch.de, wenn sie titelt: Regierung: Gottesdienste sollen vorerst verboten werden und das auch im Text selbst nur einmal einschränkt auf „öffentliche Gottesdienste“. Natürlich kann keine Regierung Gottesdienste „verbieten“, und auch deren Öffentlichkeit nur auf jene beschränkte Weise, wie sie dem beschränkten Weltbild des Säkularismus entspricht: Als Beschränkung des freien Zugangs. Und in Zeiten des Internet-Streamings ist selbst das nur für den körperlichen Zugang möglich. Niemand kann die Priester daran hindern, die Messe zu feiern, und die Gläubigen daran, im Geist oder per HighTech daran teilzunehmen.
Tatsächlich ist aber auch ohne jedes und vor allem Internet jede Messfeier und jede Hore des Stundengebetes in der Weise öffentlich, als diese Gottesdienste tatsächlich im Namen, im Auftrag und zu Nutz und Frommen der ganzen Kirche und aller Menschen stattfinden. Besonders deutlich ist das seit jeher bei der Feier der hl. Messe, die nie nur eine Feier der konkret versammelten Gemeinde war, sondern die Erneuerung des Erlösungsopfers Christi, die der geweihte Priester dem Vater im Namen der Kirche und für die ganze Kirche darbringt. Das gilt auch für die Messfeier im Novus Ordo, obwohl modernistische Theologen schon seit Jahrzehnten bemüht sind, die „Gemeindemesse“ zu einer Aktion der um den Altar versammelten Anwesenden umzudeuten, denen der Priester in eher unbestimmter Weise „vorsteht“. Tatsächlich stellen die Regularien für den Novus Ordo sogar noch geringere Anforderungen an die körperliche Anwensenheit von Mitfeiernden als die Tradition. Die „Allgemeine Einführung“ sieht in Abschnitt 211 ausdrücklich vor, daß die Messe „aus einem gerechten Grund“ auch „ohne Altardiener oder wenigstens einen Gläubigen gefeiert werden“ kann. Der jedem traditionellen Missale vorangestellte „Ritus Servandus“, der ansonsten sehr auf die Regelung auch der unwahrscheinlichsten Eventualitäten ausgerichtet ist, läßt diesen doch durchaus vorstellbaren Fall unerwähnt und scheint ihn damit auszuschließen – die Kirche hat jedoch nie die Gültigkeit der Messe eines Priesters in Frage gestellt, der sich gezwungen sah, alleine zu zelebrieren.
Bischof Nguyen Van Thuan von Nha Trang, der vom kommunistischen Regime Vietnams 9 Jahre in Einzelhaft gehalten wurde, feierte fast täglich die hl. Messe mit ein wenig Brot, etwas Wasser und ein paar Tropfen Wein, den ihm seine Angehörigen als „Medizin gegen Magenschmerzen“ ins Gefängnis schmuggeln konnten. So glücklich ist Kardinal George Pell von Sidney, der ebenfalls als Staatsverbrecher in Einzelhaft gehalten wird, nicht. Unter Hinweis auf die Hausordnung der Haftanstalt verweigert ihm die Gefängnisverwaltung im konsequent säkularisierten „Rechtsstaat“ Australien den Zugang auch zu der geringsten Menge Messwein.
Von alledem sind wir hier und heute weit entfernt. Und deshalb sollten wir uns von niemandem einreden lassen, der Staat könne „Gottesdienste verbieten“.
Sühne für die Sakrilegien!
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- 12. November 2019
Die fragwürdige Präsenz sogenannter Pachamamastatuen während der vergangenen Amazonas-Synode im Vatikan hat viele Katholiken, sogar gläubige Christen getrennter Konfessionen, weltweit irritiert und beunruhigt.
Der starke Eindruck der Idolatrie stand im Raum, und wenn man sich scheut, zu sagen, Papst Franziskus selbst habe diese begangen, so gibt es kaum einen Weg daran vorbei, einzugestehen, dass der Heilige Vater Zeremonien ermöglicht hat und dabei persönlich anwesend war, in deren Zentrum Pachamama stand. Der quasi-kultische Rahmen dieser Veranstaltungen schließt es aus, in den hölzernen Figuren reines Kunsthandwerk der Menschen aus der Amazonas-Region zu sehen, mit dem diese einzig ihrem Lebensgefühl und ihrer Kultur legitimen Ausdruck geben würden. Also ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Papst Franziskus jedenfalls zu vom Götzendienst nicht eindeutig abzugrenzenden Handlungen animiert hat. Auch dies bereits ein klarer Verstoß gegen das erste und heiligste aller Gebote Gottes, aus dem sich alle weiteren ergeben oder andernfalls ihrer Grundlage entbehren. Freilich muss gerechterweise hinzugefügt werden, dass dieses Verhalten des regierenden Papstes sich in nichts wesentlich von dem unterscheidet, was Johannes Paul II. 1986 in Assisi getan hat.
Die nun entstandene Unruhe unter den Gläubigen hat bereits an verschiedener Stelle zu außergewöhnlichen Reaktionen geführt. In Salurn/Südtirol hat Pater Bernward van der Linden von der Petrusbruderschaft in diesem Zusammenhang in der Pfarrkirche des Ortes eine Sühnemesse zelebriert. Die Initiative dazu war von verschiedenen Stabilen Gruppen der Gegend ausgegangen, die sich auch sonst für heilige Messen auf der Grundlage des Motuproprio Summorum Pontificum einsetzen, und diesen Gottesdienst vorbereitet, angekündigt und dazu eingeladen haben. Deutlich mehr als 100 Gläubige fanden sich zu diesem heiligen Messopfer ein, und viele neue Gesichter zeigten dabei, dass das Bewusstsein dafür, das etwas nicht stimmt, in immer breiteren Schichten von Gläubigen heranreift, die eine begeisternde, ermutigende Predigt des Zelebranten hören konnten.
Auch in den Kirchen der Piusbruderschaft haben auf Anordnung des Generaloberen an diesem Sonntag Sühnegottesdienste stattgefunden. Andere Initiativen haben eine Unterschriftensammlung eingeleitet, um den Papst aufzufordern, den Eindruck der Götzenverehrung an heiliger Stelle glaubhaft zurückzuweisen - der Aufruf hat inzwischen ebenfalls einige Unruhe ausgelöst. Dom Nicola Bux und andere Theologen haben gefordert, den Petersdom durch einen Exorzismus von den Einflüssen der Göltzenverehrung zu reinigen. Trotz der Bedrängnis der Entwicklungen ist es ein doch erfreulicher Effekt davon, wenn jetzt unter den verschiedenen der Tradition verbundenen Gruppen Differenzen und Ressentiments Gemeinsamkeiten offenbar werden und generell Berührungsängste mit der Tradition abgebaut werden, sobald es unstrittig gilt, für die Werte des unverkürzten, katholischen Glaubens, ja für die Grundlagen des Monotheismus, gemeinsam einstehen zu müssen und vor den Allheiligen Dreifaltigen Gott stellvertretend hinzutreten: Introibo ad altare Dei, ad Deum, qui laetificat iuventutem meam! Unite The Clans!.
Wallfahrt von Bettbrunn
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- 08. Oktober 2019
Die Wallfahrt der bayrischen Gottesdienstgemeinden, in denen Patres der Priesterbruderschaft St. Petrus die heilige Messe zelebrieren, hat am ersten Samstag im Monat Oktober traditionsgemäß stattgefunden. Wir hatten im Vorfeld darauf hingewiesen. 150 Gläubige sind der Einladung gefolgt, zum Bettbrunner Salvator Mundi zu kommen. Pater Dr. Sven Leo Conrad FSSP war der Zelebrant des vom Innsbrucker Vokalensemble Sonoritas kirchenmusikalisch erstklassig umrahmten Drei-Herren-Amtes. Die Leviten waren die Confratres Diakon Alois Nespor FSSP, der sich auf die Priesterweihe vorbereitet und die Aufgaben seiner momentanen Weihestufe übernahm, sowie Pater Dr. Daniel R. Eichhorn, der als Subdiakon fungierte.
Das anschließende Mittagessen bot Gelegenheit zu geselligem Beisammensein, zu Begegnung und Gespräch mit Gleichgesinnten, ehe in Mindelstetten die Andacht am Grab der Hl. Anna Schäffer stattfand, deren Gedenktag am 5. Oktober begangen wird und auch im Usus antiquior ohne Schwierigkeit berücksichtigt werden kann, da dieses Datum im liturgischen Kalender von 1962 nur die IV. Klasse einnimmt.
Mit der Wallfahrt nach Bettbrunn im Oktober hat sich mittlerweile ein fester Termin der Gläubigen herausgebildet, die in Bayern und dem angrenzenden Tirol mit dem Apostolat der Petrusbruderschaft verbunden sind. Die diesjährige Teilnehmerzahl legt erfreuliches Zeugnis davon ab, doch sind weitere, neue und junge Pilger in den Folgejahren natürlich jederzeit herzlich willkommen. - C.V.O. -
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