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Kompromiss Konzelebration?

Bild: VativanNewsDie äußerst knapp abgefasste Mitteilung der Petrusbruderschaft, daß der Augsburger Bischof Meier am 28. Mai mehreren Subdiakonen der Gemeinschaft die Diakonenweihe erteilen wird, ist bislang soweit wir sehen weder in der breiteren kirchlichen Öffentlichkeit noch in den Kreisen der Tradition zur Kenntnis genommen worden. Das ist insoweit erstaunlich, als bisher noch kein amtierender deutscher Diözesanbischof bereit war, Kandidaten einer der altrituellen Gemeinschaften das Sakrament der Weihe zu spenden. Man muß die Wigrazbader Ankündigung deshalb nicht gleich zur Sensation erklären – ein Anlaß, über den aktuellen Stand der Dinge um die Gemeinschaften des überlieferten Ritus nach Traditionis Custodes nachzudenken, ist sie allemal.

Diese Gemeinschaften sehen sich nach dem Erlaß von Traditionis Custodesim vergangenen Sommer und dessen weitgehender Relativierung mit dem Dekret des Papstes vom 11. Februar in einem reichlich merkwürdigen Schwebezustand. Auf der einen Seite hat dieses Dekret klargestellt, daß die Petrusbruderschaft in ihren Häusern und Oratorien von den meisten Einschränkungen durch das Motu Proprio dispensiert ist. Dabei bleibt allerdings unklar, wie interner Gebrauch und öffentliches Wirken abzugrenzen sein sollen. Die der Petrusbruderschaft übertragene Pfarrei Santissima Trinita dei Pellegrini in Rom hat in diesem Jahr das österliche Triduum in der gewohnten Form und öffentlich gefeiert, obwohl ein Erlass des römischen Generalvikars dem zunächst entgegenzustehen schien. Sie scheint auch sonst ihre öffentliche Tätigkeit in der gewohnten Weise fortzusetzen. Ebenfalls unklar ist die Rechtslage für die anderen altrituellen Gemeinschaften, die im Dekret für die FSSP nicht erwähnt sind. Sie verfahren, soweit wir sehen, ohne besondere Erlaubnisse einzuholen so, als ob sie im Februar-Dekret mit gemeint wären – und es ist römischerseits auch kein Widerspruch bekannt geworden.

Auf der anderen Seite haben in den USA und in Europa mehrere Bischöfe – möglicherweise nach dahingehender Aufforderung aus Rom – mitgeteilt, daß sie der Petrusbruderschaft TC entsprechend untersagt haben, den überlieferten Ritus in Pfarrkirchen zu zelebrieren. Dabei bleibt freilich unklar, inwieweit in den betreffenden Diözesen die Bruderschaft überhaupt in Pfarrkirchen tätig war und ob ihr gegebenenfalls Ausweichmöglichkeiten geboten worden sind. Nach zahlreichen Pfarreizusammenlegungen gibt es zumindest in Deutschland in allen größeren Orten genug geeignete Kirchen, die keine Pfarrkirchen sind. Aus den USA sind Fälle bekannt, in denen genau diese Möglichkeit genutzt worden ist. Selbst in den Bistümern erklärter Feinde der überlieferten Liturgie wie des Kardinals Cupich von Chicago scheint es nach wie vor eine Art „Grundversorgung“ für die altrituellen Gläubigen zu geben. Die konkreten Regelungen vor Ort werden nicht nur in Chicago mit einiger Diskretion behandelt. Es breiten sich Grauzonen aus – und das muß nicht unbedingt das schlechteste sein.

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Wie weiter mit Petrus & Co?

Bild: VatricanNewsDas päpstliche Dekret vom 11. Februar, das der Petrusbruderschaft den weiteren Gebrauch der liturgischen Bücher nach dem überlieferten Ritus zugesteht, ist eine erfreuliche Überraschung. Aber in dem durch Traditionis Custodes und die Dokumente aus der Gottesdienstkongregation geschaffenen Umfeld wirft der in dieser Form unerwartete Schritt von Papst Franziskus auch irritierende Fragen auf. Zu groß ist der Widerspruch zwischen dem in diesen Dokumenten ausgedrückten Willen, die überlieferte Liturgie aus dem Leben der römischen Kirche zu verdrängen, und der nun ausgedrückten Bereitschaft, die den Bruderschaften von den Vorgängerpäpsten zugestandene Pflege der überlieferten Liturgie und ihrer Spiritualität beizubehalten. Die unmittelbare Gefahr einer Zerschlagung bzw. Spaltung der Priesterbruderschaften erscheint gebannt – insoweit besteht Grund zur Freude. Aber die Werkzeuge zu ihrer Marginalisierung und gesamtkirchlichen Isolation liegen weiterhin bereit, vieles bleibt unklar.

Schon bei der Rede von den Bruderschaften im Plural melden sich Zweifel: Werden wirklich alle Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften ein entsprechendes Edikt erhalten, wie das aus dem Kommuniqué der Petrusbruderschaft über das Gespräch bei Franziskus (s. dazu das Interview von Anne Le Pape mit einem der Teilnehhmer des Gesprächs) hervorzugehen scheint – oder wird es hier Unterschiede geben, und wenn ja, welche?

Aber auch für Petrus selbst bleiben viele Unsicherheiten, wenn man den Blick auf die unter Berufung auf TC erlassenen Vorschriften einzelner Bischöfe richtet, die den öffentlichen Gebrauch der überlieferten Liturgie durch die Gemeinschaften scharf einschränken. Das gilt für des Papstes eigene römische Diözese, deren Generalvikar den Petrusbrüdern für die Feiertage des Triduums in ihrer Personalpfarrei den Gebrauch des vorkonziliaren Missales untersagt hat; das gilt für die Anordnung von Kardinal Cupich, am jeweils ersten Sonntag im Monat nur im reformierten Ritus zu zelebrieren; das gilt für das von mehreren Bischöfen ausgesprochene Verbot der Sakramentenspendung nach dem überlieferten Ritus. Und was bedeutet die Empfehlung des Dekretes an die Bruderschaft, die Bestimmungen von TC „so weit wie möglich zu berücksichtigen“?

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Gute Nachrichten aus Rom

Bild: Aus dem KommuniqueDie Petrusbruderschaft veröffentlicht heute ein Kommunique über ein Zusammentreffen von zwei führenden Mitgliedern mit Papst Franziskus am 4. Februar, das für uns überraschende, und jedenfalls überaus erfreuliche Nachrichten enthält:

Offizielles Kommuniqué der Priesterbruderschaft St. Petrus

Fribourg am 21. Februar 2022

Am Freitag, den 4. Februar 2022, wurden zwei Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus, Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad, vom Heiligen Vater in fast einstündiger Privataudienz empfangen.

Das Gespräch fand in einer guten und herzlichen Atmosphäre statt. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse. Im Verlauf des Gesprächs war es dem Papst ein Anliegen, klarzustellen, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nicht von den allgemeinen Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes betroffen sind, da der Gebrauch der alten liturgischen Bücher an ihrem Ursprung stand und in ihren Konstitutionen verankert ist.

In den Tagen nach der Audienz bekräftigte dies der Heilige Vater in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben, datiert auf den 11. Februar, jenem Tag, an dem sich die Petrusbruderschaft feierlich dem Unbefleckten Herzen Mariens geweiht hat. Das Dekret bestätigt den Mitgliedern der Bruderschaft das Recht, die liturgischen Bücher zu verwenden, die 1962 in Kraft waren, namentlich: Missale, Rituale, Pontifikale und Brevier.

Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus sind voller Dankbarkeit gegenüber dem Heiligen Vater für die Bestätigung ihrer kirchlichen Sendung. Alle Gläubigen, die sich der geistlichen Familie der Bruderschaft verbunden fühlen, sind herzlich eingeladen, am morgigen Thronfest des Apostels Petrus der heiligen Messe beizuwohnen und für den Heiligen Vater zu beten.

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Das im Text erwähnte Dekret ist auf der Website der Bruderschaft hier wiedergegeben.

Wenn wir den Text des Kommuniques richtig vestehen, in dem von „den Gemeinschaften“ die Rede ist, werden eine inhaltlich entsprechende Dekrete auch für die anderen Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften erwartet.

Mit einer Kommentierung dieser Entwicklung, die sowohl im Widerspruch zu Traditionis Custodes und den Dokumenten von Erzbischof Roche zu stehen scheint als auch den bisher aus Rom verlautbaren Gerüchten widerspricht, halten wir uns bis auf weiteres zurück. Man muß sich auch einmal einfach freuen können.

Subdiakonatsweihe für die FSSP

Bild: National Catholic Register / CNAWie der Website der nordamerikanischen Petrusbruderschaft zu entnehmen ist, hat der emeritierte Bischof von Kansas City, Excellenz Robert Finn, am vergangenen Freitag (12. 2.) fünf Seminaristen der Petrusbruderschaft die Weihe zu Subdiakonen erteilt. Ort der Weihe war die den Aposteln Petrus und Paulus geweihte Kirche des Seminars ULF von Guadaloupe in Denton Nebraska. Die Weihehandlung war nicht öffentlich, es gibt bisher auch keine Bilder.

Diese Weihe war unseres Wissens die erste, die nach dem Erlaß von Traditionis Custodes innerhalb einer der Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften vorgenommen worden ist. Bei der Bewertung des Vorganges ist zu beachten, daß der Subdiakonat nach aktuellem kirchenrechtlichen und theologischen Verständnis nicht Teil des Sakramentes der Priesterweihe ist. Es ist daher denkbar, zu argumentieren, daß die sakramentale Handlung vom vergangenen Freitag nicht vom „Verbot“ von Weihen nach dem überlieferten Ritus betroffen ist. Die Petrusbruderschaft selbst drückt ihre Wertung des Vorganges in der kurzen Pressemeldung mit dem Satz aus: „Bitte beten Sie für die fünf Männer, die zu dieser bedeutenden Stufe auf ihrem Weg zum Heiligen Priestertum erhoben werden.“

Der wegen seiner Unterstützung der Tradition von den „Progressiven“ in Gesellschaft und Kirche stark angefeindete Bischof Finn war 2015 zum Rücktritt gezwungen wurden, nachdem er von einem staatlichen Gericht der Behinderung der Aufklärung eines Missbrauchsfalles schuldig gesprochen war. Sein Vergehen: Er hatte die gegen einen Priester erhobenen Beschuldigungen erst dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, nachdem er eigene Untersuchungen hatte anstellen lassen. (S. dazu unser Bericht von 2015 hier )

Die nächsten Schritte

Bild: ArchivIn dem bereits gestern hier verlinkten Kommentar von Regina Einig in der Tagespost steuert die Autorin ohne Umschweife einen entscheidenden Punkt an, der bisher wenig Aufmerksamkeit gefunden hat:

Die Antworten der Gottesdienstkongregation auf die Anfragen zur praktischen Auslegung des Motu proprio „Traditiones custodes“ verhärten die Front zwischen dem Vatikan und den Traditionalisten. Aus dem gesamten Duktus des Textes spricht eine gewisse Ungeduld, endlich einen Schlussstrich unter das Thema „alte Messe“ zu ziehen. Die für die Traditionalisten im deutschsprachigen Raum entscheidende Frage wird allerdings gar nicht gestellt: Wie verhalten sich die Bestimmungen der Gottesdienstkongregation zum Eigenrecht, das Gemeinschaften wie die Petrusbruderschaft für sich beanspruchen? Mit anderen Worten: Was ist dran an der Stellungnahme der Petrusbruderschaft, man sei von den Bestimmungen nicht direkt betroffen und werde das Dokument erst einmal studieren?

Dabei bezieht sich Regina Einig offenbar auf eine ungezeichnete Mitteilung der nordamerikanischen FSSP auf ihrer Website, die hier nachzulesen ist. Inzwischen hat auch die deutsche Petrusbruderschaft eine ähnliche Position bezogen. Nun, man muß das von den Amerikanern erwähnte „nicht direkt betroffen“ schon sehr wörtlich interpretieren, wenn es einen Sinn ergeben soll. Denn indirekt betroffen sind die Gemeinschaften und insbesondere die Petrusbruderschaft natürlich schon, wenn die Feier der überlieferten Liturgie in Pfarrkirchen und die Spendung der Sakramente im alten Ritus untersagt wird.

Die Petrusbruderschaft verfügt in Deutschland weder über nennenswerte eigene Kirchen oder Kapellen noch über eine regulär errichtete Personalpfarrei. Für alles, was außerhalb der Mauern der eigenen Häuser stattfindet, bedarf sie der ausdrücklichen Genehmigung der Bischöfe bzw. Roms - und hier lassen Traditionis Custodes bzw die Responsa keinen Zweifel daran, daß solche Genehmigungen, wenn überhaupt, nur äußerst restriktiv und womöglich auch noch zeitlich befristet erteilt werden sollen. Die einzelnen Bischöfe – auch wenn sie in ihrer Mehrheit in Deutschland und den meisten anderen Ländern gegenwärtig kein große Interesse an einem Konflikt mit den Anhängern der Tradition zu haben scheinen – verfügen hier nur über äußerst geringe Spielräume: Wer nicht pariert, muß damit rechcnen, nachdrücklichst auf Kurs gezwungen zu werden – bis hin zur Absetzung und Ernennung eines willfährigen Nachfolgers.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Bruderschaften vom Zugang zu ihren klassischen pastoralen Arbeitsfeldern abgeschnitten sind.

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