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Ein Bischof wird auf Linie gebracht

Bild: Aus dem genannten Artikel auf LifeSite NewsBischof Paprock von Springfield gehört, um das mal ganz einfach und in schwarz-weiß-Begriffen auszudrücken, zu den „Guten“. In den auch in der amerikanischen Bischofskonferenz strittigen Fragen wie Kommunionspendung an prominente Abtreibungsbefürworter stand er stets auf der richtigen Seite. Gegenüber den Anhängern der Tradition in Lehre und Liturgie, in seiner Diözese präsent durch die Petrusbruderschaft und die Canons Regular an jeweils zwei Messorten, vertrat er stets die von Papst Benedikt in Summorum Pontificum vertretene Linie von Toleranz und Förderung im Sinne einer gegenseitigen Bereicherung.

Nach dem Erlaß von Traditionis Custodes hat er, gestützt auf entsprechende Vorschriften des Kanonischen Rechtes, großzügig Dispensen erteilt, um eine möglichst uneingeschränkte Fortführung der Seelsorge im Sinne der Tradition zu ermöglichen. Um die den Regularkanonikern zugewiesene Kirche Sacred Heart - eine von zwei Pfarrkirchen einer durch Zusammenschlüsse entstandenen Gemeinde – für die Zelebration im überlieferten Ritus zu erhalten, hat er ihr sogar den Titel einer Pfarrkirche ausdrücklich entzogen: Damit war der Weg für die Kanoniker wieder frei. Alles in allem ein gutes Beispiel dafür, wie traditionsfreundlich eingestellte Bischöfe versuchen, ohne offene Rebellion den neuesten Angriff auf die Überlieferung zu unterlaufen.

Doch wie auf LifesiteNews berichtet wird, geht es damit jetzt in Springfield zu Ende: Der Apparat läßt die Muskeln spielen und zeigt, daß die Eigenverantwortlichkeit der Bischöfe in ihrer Diözese nur soviel gilt, wie sie bereit sind, in der Befolgung römischer Anordnungen eben diese Eigenverantwortlichkeit aufzugeben. Die Canons Regular von John Cantius mit Sitz in Chicago unterstehen kirchenrechtlich dem Regiment von Kardinal Cupich – und der hat Bischof Paprocki dazu gebracht – ob gezwungen, kann man von hier aus schwer beurteilen – die Canoniker auch in Springfield den Regeln von Chicago zu unterwerfen.

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Gute und schlechte Vielfalt

Bild: Website Fr. ZuhlsdorfMit der Diözese Venice in Florida hat in einem weiteren Bistum der Bischof die Zelebration der hl. Messe – im Novus Ordo, wohlgemerkt – in der traditionellen Gebetsrichtung zum liturgischen Osten verboten. Weitere Details und ein „fisking“ des Erlasses auf die darin enthaltenen orthographischen und juristischen Fehler bringt Fr. Zuhlsdorf. Das zeigt, auf welchem Niveau das dort für die Pflege der Liturgie – immerhin auch nach dem 2. Vatikanum „culmen et fons“ des geistlichen Lebens – zuständige Personal operiert, aber in der Sache wird es wenig helfen. Den Hermeneutikern des Bruches ist jede Erinnerung, daß Liturgie einmal anders gefeiert wurde als nach „DEM KONZIL“, von Herzen zuwider, und Bischöfe, die in diesem Sinne in die Rechte von Gläubigen und Priestern eingreifen, müssen Widerspruch aus Rom nicht befürchten. Was nicht erkennbar Geist und Ungeist des Konzils atmet, soll verschwinden. Auf Gemeinden und Gemeinschaften, die ihren Begriff von würdiger Feier der Liturgie – auch nach dem Missale Pauls VI. – an der Tradition gebildet haben, kommen schwere Zeiten zu.

Auch die Berufung auf das sonst im hohen Ton angestimmte Lied von Vielfalt und Diversity wird gegen diese sich abzeichnende Tendenz zur Uniformierung auf niedrigstem Niveau der „Gemeindefeier“ wenig ausrichten. Vielfalt ist nur da erwünscht, wird nur da geduldet, wo sie der Dekonstruktion der überlieferten Lehre und des überkommenen Lebens der Kirche dient.

Von diesem Ansatz her läßt sich auch das merkwürdige Phänomen des unentschiedenen römischen Verhaltens gegenüber den deutschen Entwicklungen besser begreifen. Während man in „Rom“ – wer immer das im Einzelfall auch sein möge – nicht davor zurückschreckt, in die Redaktion von Pfarrblättern und Gemeindebriefen einzugreifen, ringt man sich hinsichtlich der immer deutlicher erkennbaren Richtung des „Synodalen Weges“ ins Jahr 1517 und der Flut von unkatholischen Thesen aus den Seminaren der deutschen Staatstheologie bestenfalls mal eine halbherzige und durchaus zweideutige Ermahnung ab, doch die Weltkirche mit ins Auge zu fassen. Daß den Worten auch mal Taten folgen, kommt praktisch nicht vor – und so ist nicht nur ein Wucherpfennig weiter als Falschgeld im Umlauf.

Anscheinend ist man sich in der Generallinie, daß kein Stein auf dem anderen bleiben soll, weitgehend einig – und wegen kleiner Meinungsverschiedenheiten darüber, wo der Abbruchbagger zuerst zupacken soll und ob die Neugestaltung eher grün-feministisch oder befreiungstheologisch akzentuiert sein soll, will man sich nicht zerstreiten.

Was man angesichts der Seelenverwandschaft solcher Strömungen ja auch verstehen kann.

Papst und Cancel-culture

Bild: The Spectator, Nov. 2015„The Tablet“ – eine der großen Selbstverständigungsplattformen des kirchlichen Modernismus – befasst sich in seiner jüngsten Ausgabe  mit der weiter anschwellenden Bewegung des Widerspruchs zu Traditionis Custodes und nimmt dabei insbesondere die von Joseph Shaw geäußerte Ansicht aufs Korn, die von Erzbischof Roche herausgegebenen Responsa seien schon alleine deshalb irrelevant, weil der Präfekt der Gottesdienstkongregation nicht kraft seines Amtes über die Kompetenz verfüge, einen päpstlichen Gesetzgebungsakt in dieser Weise verbindlich zu interpretieren.

So leid es uns tut: Wir müssen The Tablet in diesem Punkt weitgehend zustimmen. Und zwar nicht wegen feinsinniger Erwägungen zum kanonischen Recht – dazu wären wir ebenfalls inkompetent – sondern deshalb, weil der Wille des päpstlichen Gesetzgebers selbst in dieser Angelegenheit völlig unzweifelhaft ist. Papst Franziskus will, daß die überlieferte Liturgie vollständig aus dem Glaubensleben der römischen Kirche verschwindet, entweder, indem ihre bisherigen Anhänger sich nun zur angeblichen „Messe des Konzils" bekehren, oder indem sie die Einheit mit Rom verlassen.

Nach der traditionellen Verfaßtheit der katholischen Kirche ist der Wille des Papstes Gesetz. Wenn ihm oder seinen Untergebenen bei der Formulierung dieses Willens Fehler unterlaufen, sind diese – auf der formalen Ebene zumindest – leicht zu heilen: Entweder, indem der Papst die Gesetzeslage anpasst, oder indem er ein „fehlerhaftes“ Dokument dadurch sanktioniert, daß er danach verfährt (bzw. verfahren läßt) und es damit selbst es als seinem gesetzgeberischen Willen entsprechend anerkennt. Die unbequeme Konsequenz dieses Sachverhaltes ist die, daß die Auseinandersetzung mit TC nicht auf einer äußerlichen Ebene erfolgen kann; weder durch mehr oder weniger zutreffende Auslegung von Gesetzestexten, noch durch Versuche, aus zu anderer Gelegenheit getätigten päpstlichen Aussagen einen möglicherweise anderslaufenden Willen des Gesetzgebers zu erschließen. Franziskus redet und schreibt viel, so der Tag lang ist, die Zahl der in seinen Auslassungen enthaltenen Widersprüche ist Legion, und die Logiker wissen es schon seit Tausenden Jahren: Ex contradictio nihil sequitur. 

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Lesestoff zum Wochenende

Zunächst ein Hinweis auf zwei Nachträge zur kleinen Linkliste unseres Artikels über den aus dem Innern der Kirche selbst vorgetragenen Angriff auf das kontemplative Leben. Der Artikel Notes and question about the new directives on contemplative convents von Fr. Joseph Fessio S.J. stellt einige kirchenrechtliche Fragen, die für den Fortgang der Dinge bedeutsam sein können. Können, nicht müssen, denn wie die italienische Jura-Professorin Geraldina Boni in einem soeben erschienenen Buch ausführt, bedeutet die hemdsärmlige, um nicht zu sagen anarchistische Art, mit der Papst Franziskus das Kirchenrecht je nach Gusto übergeht oder ändert, eine Gefahr, die das ganze Gebäude des kanonischen Rechtes zum Einsturz bringen könnte. Eine englische Besprechung des bisher nur auf itralienisch erschienen Werkes bringt der National Catholic Register.

Doch zurück zum Thema der kontemplativen Orden: Peter Kwasniewski hat auf OnePeterFive einen Beitrag veröffentlicht, der im Wesentlichen zwei Aspekte beleuchtet: In einem ersten Teil skizziert der Autor Möglichkeiten, wie Angehörige von für „aufgelöst“ erklärten Gemeinschaften oder Klöstern ihr monastisches Leben als „Laienvereinigung“ fortsetzen können, ohne kirchenrechtliche Angriffspunkte zu bieten. Der zweite Teil greift auf ein Buch über das Untergrund-Leben orthodoxer Frauengemeinschaften im stalinistischen Russland zurück und endet mit dem einigermaßen erschütternden Statement: „Mentalität und Vorgehen der „katholischen“ Verfolger des traditionellen Ordenslebens ähneln auf seltsame und übelkeiterregende Weise denen der Kommunisten.“ Was die Bolschewiken überstanden hat, so können wir den Autor verstehen, wird auch Braz d‘Aviz und Co überdauern.

Auf verquere Weise mit dem Kampf gegen das kontemplative Leben verknüpft ist das Thema der anthropozentristischen Wende der Kirche, zu dem wir in dieser Woche Lesenswertes bei den Nachtgedanken von Uwe Lay gefunden haben. Wo es vor allem um den „Dienst am Menschen“ geht, muß der Gottesdienst allgemein und die Kontemplation insbesondere wie zur Zeit des Josephinismus im 18. Jahrhundert vor allem als Verschwendung gesellschaftlicher Ressourcen betrachtet und im Sinne der allgemeinen Wohlfahrt bekämpft werden. Und wegen des kollektivistischen Menschenbildes, das dem säkularien Anthropozentrismus zugrunde liegt, kann man dabei natürlich auf Bedürfnisse von Einzelnen keine Rücksicht nehmen: Der Staat, die Partei, die Kongregation wissen, was allen frommt und daher ausnahms- und gnadenlos für alle durchgesetzt werden muß.

Großes Thema der vergangenen Woche in den USA war die Herbst-Vollversammlung der amerikanischen Bischofskonferenz mit der Abstimmung über ein Dokument zur hochheiligen Eucharistie. Im Vorfeld hatte es heftige Auseinandersetzungen auch mit Rom gegeben, weil ein Teil der Bischöfe sich offen gegen den Mißbrauch des Sakraments durch Abtreibungspolitker – am prominentesten hier Präsident Biden – wenden wollten, die durch demonstrativen Kommunionempfang Stimmen von katholischen Wählern einwerben wollen. Der Vatikan hat sich mit seinen offenen Interventionen zugunsten von Biden & Co weitgehend durchgesetzt – wenn auch nicht vollständig, wie George Weigel in einem Beitrag auf Catholic World Report nachgezeichnet hat. Im übrigen ist das Dokument der US-Bischöfe abseits seiner politischen Zurückhaltung lehrmäßig von hohem Wert, zumindest, was die dogmatische Seite der Lehre von der der Eucharistie betrifft. Ebenfalls auf Catholic World Report hat Peter M. Stravinskas darauf hingewiesen, daß in der gottesdienstlichen Praxis das bereits im Titel des Dokuments herausgestellte „Geheimnis der Eucharistie“ vielfach nur unzureichend sichtbar und kenntlich gemacht wird – und daß die im Gefolge der Liturgiereform Pauls VI. vollzogene „anthropozentristischen Wendung“ des Gottesdienst dafür die Hauptschuld trägt.

Die Liturgiereform ist auch das Thema eines lesenswerten Artikels von Fr. Hunwicke auf Mutual Enrichment, der anhand eines Messbuchs von 1957 einen Blick auf die bereits vor dem Konzil erfolgten und stark von Bugnini beeinflußten Veränderungen und Verarmungen des römischen Ritus wirft. Sein Fazit: „Die Periode von 1955 bis 1976 ist eine einzige, zusammenhängende Periode von Einschnitten und Rissen, die immer brutaler und respektloser mit dem liturgischen Erbe der lateinischen Kirche umgegangen ist“.

Synodaler Abgesang

Bild: Screenshot aus dem Youtube-Video  https://www.youtube.com/watch?v=VwA3HPYevu0Die „Zweite Synodalversammlung“ der deutschkatholischen Kirchenfunktionäre (m, w, d, g, u; letzteres für „geweiht“ und „ungeweiht“) die gerne Synode sein wollen, aber nicht sein können und dürfen, ist am vergangenen Wochenende unter durchaus skandalösen Umständen zu Ende gegangen. Dazu gehören nicht nur zwei mit Mehrheit verabschiedete Entwürfe von Texten zu Macht und Priestertum sowie zur Sexualität in der modernen Gesellschaft, dazu gehört auch die am frühen Nachmittag festgestellte Beschlußunfähigkeit der Versammlung. Nicht nur, weil es ungehörig erscheinen mag, sich grußlos ins Wochenende zu verabschieden, sondern vor allem deshalb, weil der Vorgang impliziert, daß hier ein beschlußfähiges Gremium getagt hätte, dessen Resolutionen, Ventilationen und Flatulenzen doch in Wirklichkeit keine rechtliche Grundlage und keine rechtliche Bindungswirkung haben – am wenigsten für die teilnehmenden Bischöfe.

Katholische Autoren – das sind die, deren Beiträge man in der Regel auf „katholisch.de“ vergeblich sucht – haben in den vergangenen Tagen Beobachtungen und Analysen veröffentlicht, die letztlich den Schluß nahelegen, daß diese „zweite“ wohl die letzte Versammlung des „Weges“ in seiner bisherigen Anlage gewesen sein dürfte: Zu deutlich ist es geworden, daß die Mehrheit – möglicherweise auch die der Bischöfe – tatsächlich nicht mehr auf dem Grund der katholischen Lehre steht und revolutionäre Neuerungen anstrebt. Neuerungen, mit denen man in Rom möglicherweise sogar durchaus sympathisiert, die man aber aus Angst vor dem dann unvermeidlichen Wegbrechen glaubenstreuer Restbestände nicht oder zumindest noch nicht hinnehmen will. Gut möglich, daß den bisher in Bätzingland mit Fleiß übersehenen Warnsignalen aus Rom künftig noch deutlichere folgen. Ebenso möglich, daß nun einige der nicht auf Revolution gestimmten Bischöfe abspringen – mit dem Segen Roms – und nachdem sie so lange ihre Leidensfähigkeit unter Beweis gestellt haben – wohl ebenfalls mit dem Segen wenn nicht sogar auf Geheiß Roms .

Und damit zu einigen Aussagen und Links auf die Texte. Im Zentrum steht bei vielen das Papier zur Sexualität, das auch im Ausland Kopfschütteln hervorgerufen hat. Auf CatholicThing schreibt Jerry Pokorsky unter der Überschrift; Deutsche Bischöfe machen gemeinsame Sache mit den Wölfen“:

Es ist keine Überraschung, daß die große Mehrheit der Deutschen Bischöfe homosexuelle Akte nicht für Sünde halten. Ihre gelehrte Zweideutigkeit zu diesem Thema liegt seit Jahren offen zu Tage. Es wäre auch nicht überraschend, den Verdacht zu haben, daß eine gute Zahl der deutschen Bischöfe selbst aktive Homosexuelle wären. Jeder, der "die Vielfalt von Liebe und Partnerschaft" preist, sollte nichts dagegen haben, den Ausdruck "die Vielfalt preisen" hier als Codewort für "praktizierte Sodomie" zu lesen.

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