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Der zweite Apostel der Deutschen

Gestern war der Feiertag des Peter de Hondt, geboren am 8. Mai 1521 in Nimwegen und gestorben am 21. Dezember 1597 in Freiburg/Schweiz – in Deutschland besser bekannt in der latinisierten Form seines Namens: Petrus Canisius.  Peter war einer der ersten Angehörigen des 1534 gegründeten Jesuitenordens und eine der herausragenden Gestalten der Gegenreformation im deutschsprachigen Raum. Der Schwerpunkt seines Wirkens lag in Süddeutschland. Als einer der Vertreter des Bistums Augsburg war Petrus Canisius Teilnehmer am Konzil von Trient, später wirkte er als Professor und Universitätsrektor in Ingolstadt und Wien, danach als Domprediger wieder in Augsburg. Sein Hauptwerk ist der große Katechismus, der erstmals 1550 unter dem Titel Summa Doctrinæ Christianæ herauskam; er bestimmte auf Jahrhunderte – genau genommen bis zum zweiten vatikanischen Konzil – Inhalt und Form der Glaubensunterrichtung im deutschsprachigen Raum.

Während die große lateinische Ausgabe als Handbuch für Theologen und Bischöfe gedacht war, richtete sich eine einbändige Version in deutscher Sprache an den unteren Klerus und die Lehrerschaft. Eine nur 50 Seiten umfassende Basisfassung, die für wenige Pfennige vertrieben wurde, erreichte in hunderttausenden Exemplaren das ganze katholische Volk. Der Hymnendichter Hansjürgen Bertram hat zu seinem Lob einen Hymnus verfaßt, den das Hymnarium in dieser Woche im lateinischen Original und in deutscher Übersetzung präsentiert.

Petrus Canisius wurde 1864 wurde selig und 1925 von Pius XI. heiliggesprochen und zum Kirchenlehrer erhoben. Die Bezeichnung als „Zweiter Apostel der Deutschen“ geht auf Leos XIII. Enzyklika Militantis ecclesiæ von 1897 zum 300. Todestag des großen Glaubensverkünders zurück.

Aus dem „kleinen Katechismus“ des Heiligen zitieren wir heute die Aufstellung der leiblichen und der geistigen Werke der Barmherzigkeit. Zu den Werken der Barmherzigkeit ist anzumerken, daß ihr Inhalt nicht darin besteht, anderen aufzuerlegen, daß sie sie tun sollen, sondern selbst an ihrer Durchführung nach Kräften und Vermögen teil zu nehmen:

Die sieben Werke der leiblichen Barmherzigkeit:

Die Hungrigen Speisen.
Die Durstigen tränken.
Die Nackten bekleiden.
Die Gefangenen befreien.
Die Kranken besuchen.
Die Fremden beherbergen.
Die Toten begraben.

Die 4. Forderung bezieht sich auf die wegen ihres Glaubens gefangenen und versklavten Brüder und Schwestern und versteht sich nicht als Absage an die nach dem göttlichen Gesetz und dem Naturrecht handelnde weltliche Obrigkeit. Deren Pflicht, die gottgegebene Ordnung zu verteidigen, bleibt unbestritten.

Die geistlichen Werke der Barmherzigkeit sind:

Die Sünder strafen.
Die Unwissenden lehren.
Den Zweifelnden recht raten.
Für Lebende und Tote Gott bitten.
Die Betrübten trösten.
Das Unrecht geduldig leiden.
Denen, die uns beleidigen, gerne verzeihen.

Auch hier ist die stets mitgedachte Präzisierung „nach Kräften und Vermögen“ zu beachten. „Die Sünder strafen“ ist kein Aufruf zur Selbstjustiz, sondern beschreibt Rolle und Aufgabe der auf Grund der Gebote Gottes handelnden und dadurch legitimierten geistliche und weltliche Obrigkeit.

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