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Bild: ScreenshotDas kurze Reskript, das Liturgieobmann Roche am Montag wie eine Trophäe aus seiner Unterredung mit dem Papst mitbrachte, hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Nicht nur auf Seiten der eindeutigen Verteidiger der Tradition, auch bei „ritusneutralen“ Konservativen, die immer mehr erkennen, daß der Angriff dieses Pontifikats auf die überlieferte Liturgie auch ein Angriff auf die überlieferte Lehre ist. Tatsächlich ist es sogar ein Angriff auf einiges von dem, was seit Jahrzehnten als große Errungenschaften des II. Vatikanums gefeiert und außerhalb jeder Kritik gestellt wurden, aber jetzt den Aufbau der Ganz Neuen Kirche stören könnten. Selbst viele „Progressive“ sind mit dem Lauf der Dinge nicht glücklich: Die strenge Zentralisierung aller Entscheidungen zum Ritus in Rom hat ihre Befürchtung geweckt, die Zentrale könne auch andere Handlungsfelder an sich ziehen und so die Lavier- und Manövrierräume der Salamitaktiker beschneiden. Wahrscheinlich haben sie aber nichts zu befürchten: In Sachen Mißbräuche im Rahmen des Novus Ordo – und da hat der Valentinstag mit seinen „Segnungen für alle Paare“ wieder einiges an Material geliefert – verhält sich Roches Behörde mucksmäuschenstill. Und was den Synodalen Irrweg betrifft – wir werden sehen.

Zu den großen Linien der mit dem Reskript verfolgten Politik haben wir in den vorhergehenden Beiträgen schon alles gesagt, was uns wichtig erschien. Andere Autoren haben andere Blickwinkel beleuchtet – auf einige ihre Beiträge wollen wir hier mit einigen einordnenden Worten hinweisen.

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Das Dokumentlein...

Bild: Screenshot vom Bolletino des Tages...dessen päpstliche Bestätigung Kardinälchen Roche heute einen Tag nach der allerhöchsten Absegnung triumphierend in die Welt hinaus posaunte, hat noch nichts zu tun mit dem erwarteten Dokument über weitere Einschränkungen für die überlieferte Liturgie und die deren Pflege verschriebenen Gemeinschaften. Es ist ein Pflaster, ein Hilfsverband für einen Defekt, der dem Gespann Roche/Bergoglio bereits im letzten Jahr Bei der Formulierung von Traditionis Traditores unterlaufen war. Sie hatten beim Verbot der Messfeier im überlieferten Ritus in Pfarrkirchen schlichtweg den canon 87 des Kirchenrechts übersehen, der Bischöfen einen legalen Weg bot, das Verbot „aus pastoralen Gründen“ im Einzelfall nicht umzusetzen.

Nachdem Bischöfe und Kirchenrechtler den Defekt bemerkt und praktisch nutzbar gemacht hatten, versuchte sich Roche zunächst mit einer Hilfskonstruktion, indem er erklärte, die fragliche Bestimmung von TC sei dennoch unmittelbar geltendes Recht, „weil das der Wille des Papste ist“. Diese Konstruktion konnte die meisten Kirchenrechtler nicht überzeugen  und rief womöglich auch in den Gemächern des Palastes von Santa Martha Stirnrunzeln hervor - schon war hier und da die Rede davon, der Roche habe sich damit päpstliche Praerogativen angemaßt, da könnte ja jeder kommen und den Willen des Allerhöchsten zur Kaschierung seiner handwerklichen Fehler herbeiinterpretieren.

Der in TC enthaltene Rechtsfehler wurde durch nachträglich eingeholtes und dokumentiertes päpstliches „fiat“ repaiert, und die Anordnung, Pfarrkirchen nur mit römischer Erlaubnis für den überlieferten Ritus freizugeben, hat jetzt die rechtlich notwendige Form, die ihr beim ersten Anlauf gefehlt hatte. (Eine englische Übersetzung gibt es inzwischen bei Fr. Zuhlsdorf.) Ob es mit einem solchen Taschenspielertrick auch möglich ist, falsch in richtig zu verwandeln, sollen andere entscheiden.

Wenn das alles wäre, müßte man der Geschichte keine besondere Aufmerksamkeit wirdmen, aber leider hängt noch mehr daran. Die nun ohne viel Federlesens vorgenommene Anpassung des Gesetzes an die vom Recht gebotene Form ist auf der einen Seite ein Beleg dafür, wie bedenkenlos Bergoglios Vatikan in die Rechtsstellung der Bischöfe  eingreift, die erst auf dem II. Vatikanum in Lumen Gentium deutlich gefestigt worden war und die vom gegenwärtigen Pontifikat in unablässiger Rede von einer „Synodalen Kirche“ beschworen wird. Sie gestattet zum anderen doch insoweit eine Vorausschau auf künftig zu erwartende Dokumente, als immer deutlicher wird, daß die gegenwärtige Administration keine Mittel, Rechtsverstöße und Unwahrheiten eingeschlossen, scheuen wird, um den von ihr gewollten Abschied der Kirche von ihrer traditionellen Liturgie und Lehre zu erzwingen. Während auf der anderen Seite - gerade das wird in diesen Tagen wieder erschreckend sichtbar - die angeblich einzige und einzigartige Liturgie Pauls VI. noch weiter durch Formverstöße, Irrtümer und Sakrilegien entstellt wird. Solange die Verstöße in die richtige Richtung gehen - alles paletti.

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Einen lesenswerten Kommentar zur aktuellen Entwicklung und eine Zeitleiste zum 10-Jährigen Kampf von Franziskus gegen das liturgische Erbe seines Vorgängers bietet katholisches.info.

Von Gerüchten zu Fakten

Bild: Aus dem angeführten Artiikel im 'Remnant'Jetzt hat auch die in Rom bestens vernetzte Vatican-Korrespondentin Diane Montagna darüber berichtet, daß im Umfeld von Franziskus ein Dokument in der abschließenden Beratung ist, das die bisherigen Maßnahmen zur Marginalisierung und letztlichen Abschaffung der überlieferten Liturgie zusammenfassen, weiter verschärfen und in Form einer apostolischen Konstitution zum Gesetz erheben soll. So im Remnant vom 18. Februar. Nach Montagnas Informationen liegt die Federführung des Projektes beim Sekretär der Gottesdienstverwaltung Erzbischof Vittorio Francesco Viola OFM, gegenwärtiger Träger des Bischofsringes von Hannibal Bugnini. Das würde gegen die kürzlich von Kardinal Müller ins Gespräch gebrachte Version sprechen, daß Prof. Grillo und andere Akademiker von San Anselmo den Papst quasi in einer überraschenden Attacke dazu „überredet“ hätten, Traditionis Custodes zu unterschreiben. Grillo und Co mögen Mitbeteiligte sein, aber Franziskus ist nicht der Mann, der sich zu irgend etwas „überreden läßt“. Im Vatikan heißt es, daß dort keine Maus den Kopf aus dem Loch streckt, ohne daß Franziskus Bescheid weiß und zugestimmt hat.

Inhaltlich bestätigen die Recherchen von Montagna im Wesentlichen das, was auch unsere Quelle berichtet hatte, aber es gibt weitere und durchaus beunruhigende Präzisierungen. Während sich Traditionis Custodes vor allem gegen den gelegentlich und mit Erlaubnis ihres Bischofs im alten Ritus zelebrierenden Diözesanklerus gerichtet hatte, stehen bei dem neuen Dokument nach Montagna vor allem die Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften im Zentrum. Ihnen soll – und das hatten wir ebenfalls schon berichtet – der Empfang der Weihen im überlieferten Ritus untersagt werden. Außerdem sollen sämtliche Priester zur Konzelebration bei der Chrisammesse verpflichtet werden.

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Von Oberhirten und Gefängniswärtern

Bild: Aus dem zitierten Artikel auf WDTPRS

Mit einer Ergänzung vom 16. 2.

In den USA stehen derzeit einige Bischöfe, die es an Eifer bei der Umsetzung von Traditionis Custodes fehlen lassen, mächtig unter Druck aus dem Vatikan: Sie sollen ihm nicht mit Paragraphen kommen, schreibt Liturgie-Obmann Roche, sondern einfach den Willen des allerheiligsten Vaters in Santa Marta droben erfüllen und erstens die veraltete und nicht mehr zulässige Messfeier aus den Pfarrkirchen fernhalten und zweitens dokumentieren, was sie unternehmen, um die störrischen Anhänger der Vergangenheit zum überlegenen Reichtum der glorreich erneuerten Liturgie zu bekehren. Fast hätten wir geschrieben: zu proselytisieren – aber erstens gibt es dieses Wort im Deutschen so nicht, und zweitens hat seine Allerheiligstkeit sich auch mehrfach gegen Proselytismus ausgesprochen – wenn damit die Hinführung zur Lehre der Kirche gemeint ist, und sei es auch „nur“ argumentativ.

Einige US-Bischöfe – ihre deutschen Mitbrüder sind gerade anderweitig beschäftigt – haben den Hinweis ihres Obmanns gerne aufgegriffen und gehen voll Pflichteifer daran, ihr Soll überzuerfüllen: Sie verbieten dann auch die Zelebration nach dem Missale Pauls VI. „ad orientem“ oder sogar den Gebrauch der lateinischen Sprache nach welchem Missale auch immer. Jeder, der an einem „ihrer“ Gottesdienste teilnimmt, vor allem aber die Proselytanden aus der Vergangenheit, soll gleich sehen, welcher Geist in modernen Kirchen dort herrscht und daß sie gefälligst die Lehre und Ekklesiologie der vergangenen tausend Jahre schnellstens abzulegen haben.

In dieser Situation hat es verständlicherweise beträchtliche Unruhe und auch Unwillen ausgelöst, daß Bischof Robert Barron von Winona-Rochester  – sicher kein Traditionalist, aber bisher bekannt als erprobter Verteidiger der Rechtgläubigkeit und Betreiber erfolgreicher Medienapostolate – den Teilnehmern der alten Messe in Winona den Gebrauch der von ihnen bisher genutzten Pfarrkirche untersagte und sie auf die Kapelle der Cotter High School verwies.

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Ritus Romanus - von den Ursprüngen her erklärt

Bild: eigene AufnahmeDer in England lebende und arbeitende Oratorianerpater Uwe Michael Lang hat in den vergangenen Jahren schon zweimal mit seinen Publikationen in die Diskussion über Geschichte und authentische Gestalt der römischen Liturgie eingegriffen: Conversi ad Dominum von 2010 und Die Stimme der betenden Kirche von 2012. Im vergangenen Herbst hat P. Lang jetzt ein Buch über die Geschichte der römischen Messe veröffentlicht, das deren Entwicklung von den frühesten Anfängen – nämlich in den Evangelien selbst – bis zur erstmaligen juristischen Kodifizierung nach dem Konzil von Trient nachzeichnet. „The Roman Mass – From Early Christian Orgins to Tridentine Reform“. Das im englischen Original fast 400 Seiten umfassende Werk sieht sich nicht als Konkurrent des an Fülle der Einzelfakten kaum zu überbietenden einflußreichen Werkes Missarum Sollemnia von Josef Andreas Jungmann (1948), das in vielem die Diskussionen der Liturgischen Bewegung befeuerte und durchaus zwiespältigen Einfluß auf die spätere Liturgiereform ausgeübt hat. Aber es konfrontiert die von Jungmann diesem enormen Faktenfundus quasi übergestülpte Theorie von einem Zerfallsprozess der Liturgie von erhaben-schlichten Anfängen zu angeblicher barocker Überladung und teilweiser Entstellung in vielen Punkten mit einer geradezu entgegengesetzten Perspektive: Lang beschreibt ein quasi organisches Wachstum aus noch wenig differenzierten Anfängen zu einer sich immer weiter entfaltenden Reife und Hochform.

Wie die bereits im Titel signalisierte Begrenzung „bis Trient“ signalisiert, finden dabei die aktuellen Auseinandersetzungen um die theologische Angemessenheit und die rechtliche Stellung des authentischen Ritus praktisch keine Berücksichtigung, und das kommt dem Werk durchaus zugute. Wir haben der gegenwärtigen Notlage geschuldet schon genug Publikationen, die völlig berechtigterweise diese Situation analysieren und auf Mittel und Wege zu ihrer Verbesserung sinnen – dabei aber die großen Linien gelegentlich aus dem Auge verlieren. Der größte Wert der neuen Veröffentlichung Langs liegt darin, daß Lang wirklich zu einer eingehenden Exegese der Schriften des neuen Testaments und den ältesten apostolischen Traditionen zurückgeht und von daher auf überzeugende Weise Lücken überbrückt, die durch die Verfolgungszeit der ersten drei Jahrhunderte in der schriftlichen Überlieferung aufgerissen worden sind.

Es ist eben nicht so, daß die römische Messe im 4. und 5. Jahrhundert mehr oder weniger aus dem Nichts auftaucht und dabei in vielem ihren edlen, aber leider nicht genauer bekannten, Anfängen untreu geworden sei. Das Prinzip der Entwicklung und der Reifung bestimmt sie wesentlich von ihrem Ursprung her, und dieser Ursprung reicht stellenweise durchaus in das Jesus zeitgenössische oder noch ältere vorchristliche Judentum zurück. Brüche oder gar Revolutionen sind dem Wesen dieser Liturgie zutiefst fremd.

Eine dem Inhalt angemessene Vorstellung eines Werkes wie des hier anzuzeigenden erfordert mehr Zeit und Mühe, als uns derzeit zur Verfügung steht, wir sind daher dankbar, daß Clemens Victor Oldendorf uns seine bislang 21 Seiten umfassende ausführliche und auch einige kritische Punkte nicht aussparende Besprechung zur Verfügung gestellt hat. Bislang 21 Seiten, weil das nur ein erster Teil ist – ein zweiter Teil der Besprechung soll in Kürze folgen und wird dann selbstverständlich hier ebenfalls publiziert werden.

Da ein mit Fußnoten versehener Text des Umfangs dieser Besprechung im Webformat schwer lesbar ist, bieten wir ihn am Ende der folgenden Seite zum Download an. Wer ihn dennoch lieber im Webformat lesen will, wird hier fündig.

Zur Seite mit dem Download (unten)

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