Fest des Stuhles Petri zu Rom
18. Januar 2024
Altar des Stuhles Petri nach der Liturgiereform
Der 18. Januar ist seit unvordenklichen Zeiten – einige Quellen verweisen bis zurück ins 4. Jahrhundert – der „Festtag des Stuhles Petri zu Rom“. Darunter versteht man gemeinhin den Jahrestag der Errichtung des römischen Bischofssitzes durch den Apostel, festgemacht am (historisch nicht sicher belegbaren) Jahrestag seiner ersten Predigt in Rom. Von daher ist das Fest quasi der Geburtstag der römischen Kirche und wurde dementsprechend stets diesem Rang entsprechend in der ganzen katholischen Kirche begangen. Bis zum Jahr 1961, in dem die von Papst Johannes XXIII. verfügten Reformen der Rubriken und des Kalenders in Kraft traten, mit denen dieses Fest „abgeschafft“ wurde.
Zur Rechtfertigung dieses Schrittes verwiesen die Mitglieder der damaligen Reformkommission, unter denen sich auch ein gewisser Liturgologe namens Hannibal Bugnini befand, darauf, daß es ja am 22. Februar ein weiteres Fest des Stuhles Petri gäbe, an dem die Kirche der der römischen Gründung zeitlich vorausgehenden Errichtung des Bischofssitzes von Antiochien durch den Apostel gedenkt. Das ist korrekt, und auch dieser Fest- und Gedenktag wurde in Rom seit ältester Zeit gefeiert. Die ganze Reise des Fischers vom See Genezareth in die damalige Welthauptstadt Rom galt der frühen Kirche zu Recht als weltbewegendes Ereignis, deren Stationen – soweit man darüber überhaupt etwas wußte – gebührend zu feiern waren.
Erst die Radikalreformer des 20. Jahrhunderts kamen auf den Gedanken, in den beiden Festen zur Errichtung der Bischofssitze von Antiochien und Rom, dazu auch noch in so geringem zeitlichen Abstand, eine „unnötige Verdoppelung“ zu erblicken, von denen eine daher „abzuschaffen“ sei. Warum sie dann auch noch ausgerechnet das Gedenken an die eigene Gründung „abschafften“ und nur die Feier des antiochenischen Geburtstages beibehielten, ist soweit wir sehen, nirgendwo erklärt. Wahrscheinlich war eines der Motive der in den 50er Jahren höchst populäre Gedanke, damit „ein ökumenisches Zeichen setzen“ zu können, und damit verbunden spielte sicher auch die Absicht eine Rolle, die Liturgie und das ganze Wesen der katholischen Kirche zu „entromanisieren“. Einerseits, um damit den Anspruch auf eine weltweite Führungsrolle zu unterstreichen. Andererseits, um sich damit von vielen ungeliebten Überbleibseln aus den ach so unaufgeklärten Zeiten des finsteren Mittelalters zu befreien.
In der Rückschau erweist sich gerade das Letztgenannte als eines der Grundmotive der vom Ungeist Bugninis geprägten liturgischen Reformen der Mitte des 20. Jahrhunderts. Das „Eigene“, auf das frühere Generationen nicht immer zu Unrecht stolz zurückblickten, galt dem neuen Zeitgeist nur noch als „eigentümlich“, um nicht zu sagen „seltsam“ oder gleichweg „verdächtig“. Wo es – angeblich um höheren Zielen zu liebe – darum geht, größere Einheiten womöglich globaler Größenordnung zu schaffen, sind alle Elemente von Identität hinderlich und müssen eingeschmolzen werden – und sei es um den Preis einer Einheit auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Von daher konnte die Erinnerung an die petrinische Gründung des römischen Bischofssitzes den Reformern von Rubriken und Liturgie nicht nur als entbehrlich, sondern direkt als unerwünscht erscheinen. Und führt man den Gedanken etwas weiter, kann man auch hier zu der Vermutung kommen, daß der kirchliche Reformgeist der 60 Jahre in vielem nicht nur Nachklang säkularer Weltverbesserungsideen war, sondern diese auch vorbereitete und bei ihrer Verbreitung unterstützte.
Grund genug, sich das Gedenken an die Gründung des römischen Bischofssitzes durch den Apostel Petrus nicht nehmen zu lassen.
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