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Fr. Waller wird erster „eigener“ Bischof
für das Ordinariat

30. April 2024

4 - Gemeinden und Gemeinschaften

Porträtphoto des zukünftigen Bischofs

Fr. David Waller

Die Ordinariate für die Katholiken aus den anglikanischen Tradition haben ein Bischofsproblem: Die wenigen mit Teilen ihr Gemeinden aus der anglikanischen bzw. presbyterianischen Gemeinschaft in die Einheit mit Rom zurückgekehrten anglikanischen Bischöfe konnten in der katholischen Kirche nicht als Bischöfe eingesetzt und geweiht werden, weil sie verheiratet waren bzw. sind. Rom hält jedoch – zumindest bis jetzt – an der aus ältesten Zeiten übernommenen Tradition fest, nur zölibatär lebende Priester zu Bischöfen zu weihen. Da in der römischen Kirche von – bestimmten Ausnahmen abgesehen – nur Zölibatäre überhaupt zu Priestern geweiht werden, ist das im Normalfall für Bischofsernennungen kein Problem.

Bei den Ordinariaten war das anders: Die konvertierten anglikanischen Priester und Bischöfe konnten zwar mit einer seit längerem bestehenden Sonderregelung vom Erfordernis der Ehelosigkeit befreit und zu Priestern geweiht werden – nicht jedoch zu Bischöfen. Deshalb werden zwei der bestehenden drei Ordinariate von Ex-Anglikanern geleitet, die zwar die Rechtsstellung eines Ordinarius haben – nicht jedoch die Weihbefugnis eines Bischofs. Der dritte Ordinariatsleiter Steven Joseph Lopez war katholischer Priester im Erzbistum St. Francisco und konnte nach seiner Ernennung zum Ordinarius des nordamerikanischen Ordinariats vom Stuhle Petri auch die Bischofsweihe empfangen.

Nach dem Rücktritt von Keith Newton, der 13 Jahre lang als Ordinarius dem Ordinariat ULF von Walsingham in Großbritannien vorstand und zuvor anglikanischer Bischofs von Richborough gewesen war, ist nun erstmalig mit David Waller ein (unverheirateter) ehemaliger anglikanischer Priester, der 2011 katholisch geworden und anschließend erneut geweiht worden war, zum Bischof dieses Ordinariat ernannt worden. Ort und Zeitpunkt der Bischofsweihe sollen demnächst mitgeteilt werden.

Für die Katholiken des angelsächsischen Sprachraumes ist mit der Ernennung von David Waller eine weitere Besonderheit verbunden: Anders als in den romanischen und germanischen Ländern Europas, in denen es auf Grund historischer Entwicklungen vielfältige Formen der Beteiligung des Klerus und teilweise auch staatlicher Institutionen an Bischofseinsetzungen gibt, werden in den angelsächsischen Ländern zumindest im Prinzip die Bischöfe völlig Souverän von Rom ernannt. Die anglikanischen Ordinariate haben jedoch als Bestandteil ihrer besonderen Tradition einen aus Priestern bestehenden „Leitenden Rat“ übernommen, der unter anderem die Kompetenz hat, dem Heiligen Stuhl eine Liste von drei Kandidaten für anstehende Bischofseinsetzungen vorzulegen.

Die Ernennung von Fr. Waller kann vermutlich als ein weiterer Schritt zur Festigung der Zukunftsfähigkeit der ex-anglikanischen Ordinariate angesehen werden. Die Einsetzung zukünftig Bischöfe der Ordinariate aus den Reihen ehemaliger anglikanischer Priester dürfte allerdings eine vorübergehende Erscheinung sein, da zumindest das Ordinariat in England ein eigenes Formations-Büro unterhält, das für die Heranbildung „eigenen“ Priesternachwuchses zuständig ist. Soweit wir das auf der Website des Ordinariats von hier aus erkennen können, gehört allerdings der Verzicht auf den Zölibat nicht zu den aus der anglikanischen Tradition übernommenen Besonder­heiten der Ordinariate. Oder anders ausgedrückt: Künftige im Ordinariat selbst ausgebil­dete und geweihte Priester werden alle "episcopabile" sein.

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