Es droht ein Verbot der Meßfeiern bei der Wallfahrt Paris-Chartres
09. Dezember 2024
Beginn des Pontifikalamtes in Chartres
Schon am 4. 12. ist in „La Croix“, der Zeitung der französischen Bischofskonferenz, ein Artikel erschienen, der von einem drohenden Verbot der Meßfeiern im alten Rius bei der Wallfahrt der Tradition von Paris nach Chartres berichtet:
Könnte der Vatikan die Feier der tridentinischen Messe bei der Pilgerfahrt von Chartres, der symbolträchtigsten traditionalistischen Versammlung in der katholischen Kirche in Frankreich, verbieten? Laut übereinstimmenden Informationen aus Paris und Rom ist das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung der Ansicht, daß diese jährliche Zusammenkunft Fragen der Übereinstimmung mit den geltenden Regeln für die Messe im alten Ritus aufwirft. Es würde in Erwägung ziehen, bestimmte Feiern zu verbieten.
Die vom Verein Notre-Dame de chrétienté organisierte Pilgerfahrt 2025, bei der vom 7. bis 9. Juni 2025 wieder Tausende von Pilgern zur Kathedrale von Chartres strömen sollen, steht im Visier des Dikasteriums, das von dem britischen Kardinal Arthur Roche geleitet wird. Er ist der Verfasser der Texte, die den Gebrauch von vorkonziliaren Meßbüchern einschränken, und ist der Ansicht, daß die Organisatoren der Veranstaltung die Normen nicht einhalten.
Im Folgenden bezieht der Artikel die Möglichkeit des Verbots vor allem auf die Abschlußmesse in der Kathedrale, die nach Ansicht römischer Beobachter in einem „rechtsfreien Raum“ stattfinde. Dieses Hochamt zu verbieten, wäre für Rom sicher ein Leichtes, nachdem sie schon in den USA mehrfach über den Kopf des Ortsordinarius hinweg die Zelebration im überlieferten Ritus in Bischofskirchen verboten haben. Bei genauerer Betrachtung der im Artikel aus Rom mitgeteilten Äußerungen muß man jedoch befürchten, daß die Liturgieverwaltung auch mit dem Gedanken spielt, die Feier der „alten Messe“ während der Wallfahrt überhaupt zu untersagen. Falls die Vorgaben von Traditionis Custodes dafür keine ausreichende rechtliche Grundlage bieten, wäre es für Roche & Konsorten kein großes Problem, diese Vorgaben dahingehend zu verschärfen – oder, wie es in Rom zunehmend in Übung kommt, ganz ohne rechtliche Grundlage oder gegen den Wortlaut der Gesetze zu handeln.
Der Artikel enthält zumindest ein Indiz dafür, dass Roche genau in diese Richtung denkt: Autor Matthieu Lasserre berichtet von Klagen an der Wallfahrt teilnehmender Gemeindepriester, dass es ihnen nicht gestattet gewesen sei, für die sie begleitenden Mitglieder ihrer Gemeinden eine Feldmesse auch im Novus Ordo zu zelebrieren. Tatsächlich werden solche Zelebrationen seitens der Organisatoren der Wallfahrt nicht gerne gesehen. Darauf angesprochen, erklärte der Vorsitzende des Vereins „Wir haben nicht die Macht, diese oder jene Liturgie zu verbieten. Aber wir erinnern daran, dass unsere Spiritualität mit der tridentinischen Messe verbunden ist: Wenn Sie das Heilige Herz nicht mögen, gehen Sie nicht nach Paray-le-Monial!“ (Ein Zentrum der Verehrung des heiligsten Herzens Jesu in Frankreich). Tatsächlich sollen in diesem Jahr vereinzelt Priester aus Novus-Ordo-Gemeinden für ihre Begleitung Messen im neuen Ritus gefeiert haben – und wer sollte ernstlich dagegen einschreiten, solange das nicht in demonstrativer oder provokativer Form geschieht? Schließlich kann man annehmen, daß es in der Regel nicht die fortschrittswütigsten Gemeindepriester sind, die sich zur Beteiligung an der Wallfahrt der Tradition entschließen. Man sollte ihnen Zeit geben, die Tradition zu entdecken und zu verstehen...
Offizielle Stellungnahmen aus Rom zu den dort möglicherweise ventilierten Maßnahmen konnte La-Croix-Autor Lasserre auf Rückfrage nicht erhalten – aber überraschen würde uns ein Vorgehen gegen die Wallfahrt keinesfalls. „Man spürt, dass diese Frage jenseits des Tibers sehr starke Emotionen auslöst“, zitiert der Autor einen ungenannten Gewährsmann – gerade so, wie wir es bereits im Mai berichtet hatten. „Zumal 2025 das Jubiläumsjahr und der Jahrestag des Konzils von Nizäa ist, mithin eine größere Aufmerksamkeit für den Respekt vor der Lehrautorität der Kirche.“ Besser hätte er geschrieben „Lehrautorität der Bergoglio-Kirche von 2013“ – die Lehrautorität „der Kirche“ können weder ein Roche noch ein an hundert Stellen um die der Lehre der Kirche herumredender Franziskus ernstlich für sich beanspruchen.
Das herauszuarbeiten und zu bekräftigen, wird das Jahr des Jubiläums von Nizäa vielfache Gelegenheit bieten.
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