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Alle Wege führen nach Rom — in Charlotte und anderswo kann nur der Papst helfen

05. Juni 2025

1 - Liturgie

Die computergenerierte Grafik zeigt, wie alle Straßen Europas - bei richtigem Abbiegen - nach Rom führen können. Das Ergebnis sieht wie ein weitverzweigter Baum aus, dessen Wurzel in Rom liegt

Alle Wege führen nach Rom

Kaum hat Bischof Martin von Charlotte eine – befristete – Entspannung in den Aktivitäten gegen die überlieferte Li­tur­gie signalisiert, drohen aus dem Bistum Jefferson-City in Missouri ähnliche Entwick­lun­gen: Wie der bisher für die „alte Messe“ zustän­dige und sehr engagierte Diözesanpriester seiner Gemeinde mitgeteilt hat, ist zu befürchten, daß mit Ende Juni auch dort die überlieferte Liturgie gar nicht mehr oder zumindest nicht am bisherigen Ort gefeiert werden kann. Dann läuft die vor zwei Jahren vom Gottes­dienst­dikasterium gewährte Verlängerung für die Messfeier in der Pfarrkirche zum hl. Joseph aus – und da der bisherige Bischof der Diözese im April in ein neues Bistum versetzt worden und der neue noch nicht so recht angekommen ist, gibt es auch niemanden, der dem Priester bzw. der Gemeinde einen neuen Messort verbindlich zuweisen könnte.

Wenn wir uns recht erinnern, hatten im Sommer/Herbst 2023 eine ganze Reihe von amerikanischen Diözesen Fristverlängerung für die in Traditionis Custodes verlangte Abschiebung der alten Liturgie aus Pfarrkirchen erbeten und auch erhalten. Diese Dispensen waren alle auf zwei Jahre befristet und dürften in den kommenden Wochen eine nach dem anderen auslaufen. Von daher müssen wir mit einer Vervielfachung der schlechten Nachrichten rechnen – wenn nicht sehr bald etwas geschieht.

Die Verlängerungen des Sommers 2023 waren mit dem mehr oder weniger offiziellen Hinweis zugestanden worden, eine weitere Fristverlängerung sei nicht zu erwarten: Der Zweck der Aktion bestehe schließlich – das hat der Bischof von Charlotte ganz richtig erkannt und sich zu eigen gemacht – darin, die überlieferte Liturgie aus Raum und Ge­meins­chaft der Pfarreien abzuschieben und deren Besuch, wenn man ihn schon nicht geradewegs verbieten könne, nach Kräften zu erschweren und unattraktiv zu machen. Um das zu unterstreichen, waren die Gemeinden aus Rom aufgefordert worden, Umer­ziehungskurse – pardon, das waren natürlich „pastorale Maßnahmen“ – durchzuführen, um die Nostalgiker und Indietristen von den Vorzügen der Reformliturgie zu überzeugen. Ob und in welchem Umfang derartige Maßnahmen stattgefunden haben und dann von Erfolg gekrönt waren, haben wir aus der Entfernung nicht mitverfolgt. Allzuviel wird sich da nicht bewegt haben, denn landesweit hat der Besuch der alten Messe seit Traditionis Custodes noch einmal deutlich zugenommen, insbesondere bei Katholiken der jüngeren Generation und bei Konvertiten.

Wenn schon katholisch – dann auch mit allem, was dazu gehört.

Bevor wir darüber nachdenken, was in dieser Situation Abhilfe schaffen könnte, sei hier kurz auf einige Punkte eingegangen, in denen sich die Situation in den USA von dem, was wir aus Deutschland gewohnt sind, unterscheidet. In USA gibt es – anders als in Deutschland – relativ viele (um die 60) Orte, an denen die Seelsorge ganz offiziell die Petrusbruderschaft oder das Institut Christus-König mit der Seelsorge beauftragt ist; größtenteils sind das keine (Personal)Pfarreien, sondern Stützpunkte der Bruder­schaf­ten. Dort scheinen sich von einigen Ausnahmen abgesehen durch TC keine größe­ren Änderungen ergeben zu haben. Die Karten mit den Messorten der Petrusbruder­schaft und von Christuskönig erscheinen nach wie vor gut bestückt. Dazu kommt aber in den USA eine größere Zahl von Pfarreien, in denen zumeist auf die Initiative von Laien oder Priestern des örtlichen Klerus, darunter viele Pfarrer, zumindest sonn- und feiertags auch Messen im überlieferten Ritus „angeboten“ wurden – in der Regel in Absprache mit dem Bischof und als ganz selbstverständlicher Teil der Pfarrseelsorge.

Diese aus der Sicht der radikalen Novus-Ordo-Fraktion sehr unerwünschte Verbreite­rung des Zugangs zur überlieferten Liturgie sollte durch Traditionis Custodes wieder eingeschränkt werden, und das ist an zahlreichen Orten auch gelungen, weil die Gottes­dienstkongregation schon vor zwei Jahren Ausnahmegenehmigungen nur zurückhaltend erteilt und das seit über einem Jahr ganz eingestellt hat. Die Folgen sind jetzt in Charlotte und anderswo zu besichtigen.

Um in diesen Fällen und an diesen Orten eine Seelsorge zu ermöglichen, die sich nicht an den Wunschvorstellungen von Radikalreformern vom Schlage Andrea Grillos oder Arthur Roches ausrichtet, sondern an den spirituellen Bedürfnissen vieler katholischer Gläubi­gen „vor Ort“, bedarf es eines Signals aus Rom. Das muß keine spektakuläre Aufhebung oder Revision von Traditionis Custodes sein – für einen solchen Eingriff – wenn er denn überhaupt kommen sollte – wäre es in den ersten Monaten eines neuen Pontifikats zu früh. Es reicht unserer kanonistisch ungeschulten Ansicht nach eine formlose Anweisung des Papstes an das Gottesdienstdikasterium, weiterhin Ausnahmegenehmigungen zu er­tei­len, wenn dafür akzeptable pastorale Gründe vorge­bracht werden. Und was ist in der Vergangenheit nicht alles schon als „pastoral überzeugende Begründung“ akzeptiert worden?

„Ausnahmegenehmigungen“ setzen kein neues Recht - aber sie können das Leben sehr erleichtern. Über alle weitergehenden Reformen, Streichungen oder Änderungen der geltenden Geset­ze kann später im größeren Zusammenhang eingehend beraten und entschieden werden. Und wenn die Ausnahmegenehmigung dann zur Regel oder gar zur Vorschrift wird – nun, bei der Einführung der „female-altarboys“ oder der Handkommunion hat man ja gesehen, wie leicht das geht.

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