Streit um die Bischofsweihen: Ist das Schisma wirklich der schrecklichste aller Schrecken?
03. Februar 2026
Häretiker und Schismatiker im Dialog
Im generell glaubens- und katechismustreuen Bereich des Katholizismus sind seit der Ankündigung der Piusbruderschaft, demnächst Bischofsweihen vornehmen zu müssen, drei große Lager sichtbar geworden: Ein ultramontanes, das letztlich bedingungslose Unterwerfung unter die absolut gesetzte päpstliche Autorität fordert (Chapp, De Souza, s. unseren Artikel vom 24. Februar); ein dem Sedisvakantismus zuneigendes (Vigano) und ein in sich durchaus differenziertes Lager, das einerseits dem Primat des Papstes und der Gehorsamspflicht ihm gegenüber hohen Stellenwert einräumt, andererseits aber auch Verständnis für die „Notlage-These“ der Bruderschaft aufbringt und nach Wegen sucht, die beiden bisher so unvereinbar erscheinenden Positionen kompromißfähig zu machen. Wir haben das Thema hier schon einmal überblicksweise angesprochen – inzwischen haben sich jedoch neue Stimmen gemeldet und sind neue Gesichtspunkte aufgetaucht, die ein genaueres Hinschauen erforderlich machen.
Es erscheint durchaus bemerkenswert, daß die Piusbruderschaft auf die Aufforderung von Kardinal Sarah, die Einheit der Kirche nicht aufs Spiel zu setzen, in einer Weise geantwortet hat, die sehr darauf achtet, den Gesprächsfaden mit diesem Freund der Tradition nicht zu beschädigen. Sie nimmt seine Sorge und deren ehrlichen Ausdruck ernst – auch da, wo sie sie nicht teilen kann.
Auf so viel Verständnis kann Kardinal Müller mit seiner ausführlichen Stellungnahme eher nicht rechnen. Sie reflektiert in weiten Passagen die kritische Haltung Müllers weniger zur Tradition insgesamt als vielmehr zu den besonderen Positionen der Piusbruderschaft, die auch schon seine Haltung während der Jahre als Glaubenspräfekt geprägt hatte. Doch wenn man Müllers Text aufmerksam durchliest, finden sich darin auch Passagen, die Gesprächs- und vielleicht sogar Konsensperspektiven eröffnen. Zwar weist der Kardinal einige Thesen der Bruderschaft ausdrücklich zurück – doch einige Absätze weiter scheint er sie sich dann in geänderter Formulierung und Perspektive doch wieder zu eigen zu machen, etwa wenn er behauptet, daß die Bruderschaft im Irrtum sei, dem römischen Regiment einen Bruch mit der Tradition zu unterstellen – wo doch dieses Regiment in Traditionis Custodes genau diesen Bruch selbst behauptet hat.
Ähnlich wie Kardinal Müller ist auch Weihbischof Eleganti als erklärter Freund der katholischen Tradition zu betrachten, an dessen Glaubenstreue nicht gezweifelt werden kann. Und ganz ähnlich wie Müller hat er sich in zwischen in drei schwergewichtigen Beiträgen auf seinem Blog (hier der letzte vom 2. März) dahingehend ausgesprochen, daß Bischofsweihen ohne Genehmigung des Papstes einen schismatischen Akt darstellen, der der Einheit des mystischen Leibes Christi eine schwere Wunde zufügt. Interessanterweise begründet er diese Position nicht wie viele andere Diskussionsteilnehmer eher formal mit dem auf dem I. Vatikanischen Konzil verkündeten universalen Jurisdiktionsprimat des Bischofs von Rom, sondern greift unmittelbar auf dessen theologische Fundierung und biblische Begründung zurück und kommt zu dem Schluß:
„Deshalb ist eine unerlaubte Bischofsweihe ein schismatischer Akt und vom Kirchenrecht (mit Recht!) mit Exkommunikation latae sententiae sanktioniert. Bei unerlaubten Bischofsweihen geht es in der Tat um «To be or not to be» der Kirche als der einen, heiligen, katholischen und apostolischen! Hier geht es um die Sichtbarkeit und Einheit der Kirche, nicht um jurisdiktionellen Positivismus.
Und so überzeugend das klingen mag: Genau in dieser Aussage kommen das Problem und der Widerspruch zum Ausdruck, die die aktuelle Situation kennzeichnen. Es geht in der Tat nämlich nicht um Rechtspositivismus und die korrekte Auslegung dessen, was der „Jurisdiktionsprimat“ eigentlich bedeutet – und was nicht. Es geht um das «To be or not to be» der Kirche – und genau das wird in der gegenwärtigen Situation noch durch ganz andere Dinge gefährdet als durch die gegen den Willen des Papstes (der sich selbst übrigens dazu bisher nicht geäußert hat und das seinem noch von Franziskus ernannten Apparat überläßt) angesetzten Bischofsweihen.
Der am in diesem Jahr zufällig zeitgleich mit der Fastenzeit angebrochene moslemische Fastenmonat hat einer Fülle von kirchlichen Würdenträgern und dem vatikanischen Dikasterium für den interreligiösen Dialog Anlaß gegeben, sich in einer derart herzlichen Weise zu den „lieben moslemischen Brüdern und Schwestern“ zu äußern, daß sich die Frage aufdrängt, ob der eine oder andere Ajatollah inzwischen von uns unbemerkt den Jurisdiktionsprimat des Papstes anerkannt und die Verschleierungspflicht für Frauen aufgehoben habe.
In der – anglikanischen – Kathedrale von Bristol wurde sogar ein rituelles Iftar-Mahl (zum allabendlichen Fastenbrechen) abgehalten, zu dem am Eingang der Kathedrale als Einladung der traditionelle Ruf erscholl: “Allah ist der größte – es gibt keinen anderen Gott als Allah. (Quelle). Was das für die Anglikaner bedeutet, müssen sie mit ihrer neugewählten Erzbischöfin und Primatessa selbst ausmachen. Was derlei für das Verhältnis der katholischen Kirche zu den Anglikanern bedeutet, hat Papst Leo (mit höchster Lehrautorität und Schlüsselgewalt?) im Januar bei einer ökumenischen Vesper in St.Paul vor den Mauern, an der auch anglikanische Vertreter teilnahmen, so proklamiert: „Wir sind eins! Wir sind es bereits! Erkennen wir es an, erleben wir es, bekunden wir es!“
Derlei Bekundungen hören oder beobachten wir aus Rom ständig und in zunehmender Zahl: Father Martin stellt die überlieferte Morallehre der Kirche auf den Kopf? – wir sind alle eins! Die Deutschsynodalen setzen dazu an, bischöfliche Autorität und Priestertum in einem großen Sprung abzuschaffen? – wir sind alle eins! Südamerikanische Seelsorgeteams bereichern ihre Liturgien durch heidnische Bräuche und Dämonenbeschwörungen? – wir sind alle eins. Mit Photos von päpstlichen Umarmungen (beginnend mit Paul VI.) mit „orthodoxen Schismatikern“, die neben dem Jurisdiktionsprimat des Papstes auch eine Reihe theologischer Lehrsätze der katholischen Kirche hartnäckig ablehnen, kann man inzwischen ganze Bildbände füllen. Gravierende Unterschiede in der Lehre spielen da ebenso wenig eine Rolle wie das Kirchenrecht: Einheit! Einheit! Einheit über alles!
Und falls das Recht einer gewollten Veränderung im Wege steht, wird es eben von Papst Leo per Motu Proprio geändert - auch in durchaus grundsätzlichen Dingen.
Gegenüber der Piusbruderschaft ist solche Flexibilität undenkbar. Sie macht sich mit ihren geplanten Bischofsweihen eines unverzeihlichen und unheilbaren Verstoßes gegen hochheiligste Paragraphen des Kirchenrechts schuldig - da hilft auch keine gute Begründung: Es gehe der Bruderschaft um die Bewahrung des Priestertums, den Erhalt der Lehre, um die von Christus den Aposteln übergebene Wahrheit des Glaubens im Ganzen.
Und genau das ist die Frontlinie, an der das «To be or not to be» der Kirche derzeit zu verteidigen ist. Sollte der nachvollziehbar, aber nicht wirklich zwingend aus der Lehre Christi abgeleitete Rechtssatz vom absoluten Jurisdiktionsprimat so überragenden Stellenwert besitzen, daß alle anderen Lehren vor ihm verblassen? Die Frage zu stellen, heißt sie beantworten. Und im Falle einer wider Erwarten bejahenden Antwort wäre als Mindestes die Konsequenz einzuklagen, künftigen Austausch ökumenischer Phrasen oder Umarmungen von erklärten Ober- und Erzschismatikern künftig zu unterlassen – vielleicht sogar mit der Strafe der Exkommunikation zu bedrohen.
Wenn es vielen Katholiken und darunter auch aufrechten Priestern und Bischöfen so schwer fällt, das Wesen dieser Frontlinie zu erkennen, oder genauer gesagt diese Erkenntnis zu akzeptieren, so hat das seine Ursache in dem durchaus ehrbaren Umstand, daß es für glaubenstreuee Katholiken – im Gegensatz etwa zu jenendeutsch-synodalen, die dem Säkularismus huldigen, geradezu in den Genen liegt, den Papst achten und lieben zu wollen und sich in der Fürsorge eines „Heiligen Vaters“ geborgen zu sehen. Es ist ein schwerer und schmerzhafter Weg zu der Einsicht, daß es auch weniger heilige Väter geben kann (die Kirchengeschichte enthält einiges Illustrationsmaterial), denen man nicht in jedem Punkt folgen kann und darf – ohne damit den dem Petrus verliehenen Primat grundsätzlich in Frage zu stellen.
Es ist das höchst zweifelhafte Verdienst von Franziskus, diese Wahrheit nach einigen Jahrhunderten von Päpsten, die ihr Amt stets „rite et recte“ und teilweise sogar heiligmäßig versehen haben, wieder ins Bewußtsein gerufen zu rufen. Wenn diese Arbeit der Erinnerung und Wahrmehmung in der Weise geleistet werden kann, daß die Rechtgläubigen sich nicht gegenseitig exkommunizieren, ist schon viel gewonnen.
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