Was von der 18. Woche übrig blieb –
Rom droht mit Exkommunikationen
27. April 2026
Die geplante Klosteranlage der Karmeliterinnen
Noch sind die Nachrichten unbestätigt, aber was da aus Rom zum Wochenende über die Zukunft der Piusbruderschaft zu hören war, klingt überaus alarmierend: Danach bereitet die Glaubenskongregation unter Präfekt Fernandez für den 1. Juli ein Edikt vor, das für den Vollzug der angekündigten Bischofsweihen umfassende Exkommunikationen vorsieht. Die Meldungen kommen in zwei Varianten: Nach Rorate Caeli soll das Dokument bis in den Wortlaut hinein dem Edikt von Johannes Paul II von 1988 entsprechen und die Exkommunikation der weihenden als auch der neugeweihten Bischöfe aussprechen. Nach der anderen, die uns über den 𝕏-Account des namhaften Rom-Korrespondenten Niwa Limbu erreicht, soll die Exkommunikation sogar alle Mitglieder der Bruderschaft sowie vielleicht sogar die Gläubigen, die bei ihr die Sakramente empfangen, betreffen. Das wäre dann die Wiedereinrichtung des mittelalterlichen Interdikts – nur diesmal im Zeichen der die Arme weit öffnenden Synodalkirche des grenzenlosen Willkommens. Eine eingehende Kommentierung vertagen wir auf den Zeitpunkt der endgültigen Bestätigung dieser Meldungen.
Das soll uns aber nicht daran hindern, ein wenig Kontext beizusteuern. Zum Stichwort Bischofsweihe etwa: Am 18. April „weihten“ die Anglikaner/Episcopalians von Fresno in Californien einen neuen Bischof. Mit dabei in vorderster Reihe bei der Zeremonie war der katholische Bischof von Fresno, Joseph Brennan, der auch bei Einsegnung des neuen Bischofs Kimura mitwirkte. Eine vierminütige Kurzfassung des Videos, die sich auf den Auftritt Brennans konzentriert, ist auf YouTube hier dokumentiert, ebenso das ganze Video in der offiziellen Fassung der Episkopal-Diözese von Fresno. Wer sich die zweistündige Zumutung antun will, sei insbesondere auf den Einzug einer Indianer-Truppe am Anfang hingewiesen, die dann übrigens die ganze Zeremonie mit imitierten Tierlauten akustisch begleitete.
Sollte das das Endziel der von Vatikan II eingeleiteten und von Franziskus mit neuer Kraft vorangetrieben Reformation sein: Grenzenlose Öffnung gegenüber Irrlehren und heidnischen Kulten bei gleichzeitig hartem Bruch mit der katholischen Vergangenheit? Von irgendeiner Form der Ermahnung gegenüber Bischof Brennan ist jedenfalls nichts bekannt geworden.
Eine weitere Nachricht – ebenfalls noch nicht offiziell bestätigt, aber einer solchen Bestätigung auch gar nicht bedürfend – deutet in die gleiche Richtung. Das Missale für die anglikanischen Ordinariate („Divine Worship: The Missal“ approbiert von Franziskus 2015) macht umfangreichen Gebrauch von dem mit dem Novus Ordo eingeführt Instrument der „Optionen“ und eröffnet damit Priestern und Gemeinden die Möglichkeit, die hl. Messe sowohl in einer formal weitgehend dem NO entsprechenden Weise, aber auch formal und inhaltlich weitestgehend der überlieferten Tradition (nach englischem Gebrauch) entsprechend zu zelebrieren. In einigen Ordinariatsgemeinden wurde diese Möglichkeit auch in der Weise genutzt, ein klassisches „levitiertes Hochamt“ zu feiern, bei dem die Rollen von Diakon und Subdiakon, wie in der Tradition üblich, erforderlichenfalls auch von Priestern wahrgenommen werden. Nach überlieferter Lehre werden – wie in den dreifachen Paramenten des Bischofs beim Pontifikalamt sichtbar gemacht – „erlöschen“ die vorhergehenden Weihestufen nämlich bei Empfang einer höheren Weihe nicht einfach, sondern werden als Amt und Verpflichtung „transformiert“, aber beibehalten.
Wie jetzt bekannt wurde, hat Liturgiepräfekt Roche dieser Tage gegenüber dem Bischof des Amerikanischen Ordinariats Lopez diese Praxis zu einem unzulässigen Mißbrauch erklärt. Wenn Priester bei der Messe am Altar präsent seien, könnten sie nicht als Diakone oder Subdiakone amtieren, sondern seien zur Konzelebration verpflichtet. In der liturgischen Praxis bedeutete das nicht nur eine Umdefinition der herkömmlichen Rollenverteilung in der Liturgie, sondern auch eine weitgehende Umstellung der Form der Zelebration in Richtung auf eine Angleichung an den Gebrauch des Novus Ordo.
Es sind Übergriffigkeiten in der hier beschriebenen Form, die zunehmend dazu führen, daß Mitglieder traditioneller Gemeinschaften, die sich von Rom schikaniert sehen, die Drohung oder den Vollzug der Exkommunikation nicht nur als größtes zu erwartendes Übel, sondern auch als einen Akt der Befreiung empfinden. Am 10. April meldete Lifesite-News, daß eine von vielen in der letzten Zeit gemaßregelten amerikanischen Karmeliterinnen, die ihre Ordnung nach der Vorgabe der hl. Theresa beibehalten wollen; zusammen mit einigen ihrer ebenfalls für exkommuniziert erklärten Mitschwestern einen neuen Kamel nach der überlieferten Regel gegründet hat: Das Kloster von Unserer Lieben Frau der Corredemptrix mit der Kapelle ULF von den Sieben Schmerzen. Den Segen von Weihbischof Schneider für ihre Gründung haben die Schwestern bereits. Und wie zu vernehmen, gibt es weder einen Mangel an Schwestern, die sich der Gemeinschaft anschließen wollen, noch einen Mangel an Spendern, die das Vorhaben unterstützen.
Eine jetzt veröffentliche Wortmeldung von P. Pagliarani von der Piusbruderschaft läßt vermuten, daß der Gedanke von der Exkommunikation als Befreiung auch dort nicht gänzlich fremd ist – schließlich hat man dergleichen vor 30 Jahren schon einmal er- und überlebt.
include-HTML="/includes/footer_content.html" Um diesen durchaus unerfreulichen Überblick mit zwei ermutigenderen Meldungen zu beschließen: Der von Franziskus in einem seiner zahlreichen Willkürakte seines Amtes enthobene Bischof Strickland hat sich in klaren Worten zu der kürzlich von Papst Leo veröffentlichten Ermahnung an die in Sachen Homo-Ehe weit vorpreschende deutschen Bischöfe geäußert. Diese Ermahnung betrifft nicht, wie in einigen traditionsnahen Kreisen voreilig verkündet wurde, die Sache selbst, sondern lediglich deren Form und Zeitpunkt. Die von Franziskus in Fiducia Supplicans eröffnete Möglichkeit zur kirchlichen Segnung von irregulären Paaren jeder Art wird ausdrücklich bestätigt – nur eben nicht jetzt und nicht so. Solche klaren und gegen Mißdeutungen geschützte Aussagen wie die von Bischof Strickland sind selten geworden in diesen Tagen.
Auch der brasilianische Bischof Joel Portello Armado von Petrópolis und Vorsitzender der Kommission der brasilianischen Bischofskonferenz für die Glaubenslehre hat sich in ungewohnter Klarheit zur heiß umstrittenen Frage der Rechtsstellung der überlieferten Liturgie geäußert: Junge Katholiken hätten ein Recht auf diese Liturgie – nicht aus vorgeblicher pastoraler Milde, sondern weil Katholizismus seinem Wesen nach eine gewisse Pluralität beinhalte (Quelle). Damit widerspricht er dem seit einiger Zeit in Rom mit höchstem Nachdruck vorgetragenen (Schein-)Argument, liturgischer Gleichschritt (nach dem Takt der Reform von 1969) sei eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am sakramentalen Leben der Kirche.
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