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Die Auseinandersetzung zwischen Rom und der FSSPX nimmt schärfere Formen an

16. Mai 2026

6 - Kirchenkrise

Die Montage zeigt die von finsterem Gewölk umgebene Kuppel der Peterskirche und die Aufschrift: Obey or Resist - A Catholik Dilemma.

„Titelbild“ von Youtube-Beiträgen der FSSPX

Ginge es nur um ganz gewöhnliche (Kir­chen)Politik, könnte und müßte man dem, was da in der vergehenden Woche aus Rom zu hören und zu lesen war, nur noch mit Mitteln der Satire begegnen. Da heißt es also in einer Tonart, die wir ansonsten aus Rom seit lan­gem nicht mehr gehört habe, die ohne päpstliche Zustimmung angesetzten Bischofsweihen der FSSPX seien nicht nur ein Verstoß gegen einen (so übrigens erst im nachkonziliaren Tau­mel 1983 eingeführten) Paragraphen des Kirchenrechtes, sondern stellten auch eine schwere Beleidigung Gottes dar – die mit den schärfsten denkbaren Strafen geahndet werden müßte. „Beleidigung Gottes“ aus dem Munde eines Mannes, der in jüngeren Jahren mit extrem problematischen Schriften „in sexualibus“ Anstoß erregte und in höherem Alter und Amt die Glaubenskongregation zumindest punktuell zur Relati­vie­rung göttlicher Gebote und apostolischer Glaubenswahrheiten (in Fiducia supplicans mißbraucht – das ist schon nur noch als Satire erträglich. Und die Sache wird nicht da­durch besser, daß etwa gleichzeitig die von Franziskus offenbar über seinen Tod hinaus mit höchster Autorität ausgestattete Synodalbürokratie ein programmatisches Dokument vorlegt, das auf nicht weniger abzielt als die Abschaffung eines Gebots aus dem Gesetz Gottes vom Sinai: Unzucht soll nicht mehr Unzucht heißen, sondern Diversität und Fortschritt.

Man könnte das alles als dummen Witz abtun – doch die Schläge, die hier gegen den Glauben unserer Väter (und Mütter!) geführt werden, treffen Mailionen von gläubigen Laien und Priestern bis in die Seele hinein und entstellen aufs schändlichste den mysti­schen Leib Christi. Es ist nicht mehr zu verkennen: Hier ist der große Verwirrer am Werk, und seine Gefolgsleute heben Positionen erobert, von denen aus sie – mit un­glaub­würdig frommem Augenaufschlag – den alten Handel (neuerdings nennt man das wohl „deal“ – anbieten: Dies alles will ich Euch geben, wenn ihr nur niederfallt und mich anbetet.

Und wer sich nicht fügt, wird mit dem Kirchenrecht erschlagen, das neuerdings ebenso wie der einst unantastbare Katechismus nach Tagesbedarf geändert oder auch auf den Kopf gestellt werden kann – der Papst ist bekanntlich unfehlbar, und sein Wille ist stets und fraglos zu befolgen.Und wenn der Wille des Papstes nicht mit dem seit zweitausend Jahren von der Kirche gepredigten Willen Christi übereinstimmt? Das kann nicht sein, schon der Gedanke kommt nicht in Betracht und verdient als Gottes- oder besser Kuri­en­­lästerung die höchste Strafe, die die Kirche nach Abschaffung des Scheiterhaufens noch verhängen kann.

Wir beobachten derzeit einen bemerkenswerten Prozess der „Emanzipation“ des Rechts und seiner Anwendung von den Inhalten, zu deren Gewährleistung und Verteidigung jedes Recht seinem Wesen und Ursprung nach bestimmt und geschaffen ist. Das Kir­chenrecht hat ursprünglich die Bestimmung, den Glauben zu bewahren und die Kirche in Stand zu setzen, die Gläubigen vor allem zu schützen, was ihrem Seelenheil schädlich sein würde. Diese Bindung wird immer stärker aufgelöst, und als Aufgabe des Rechts tritt immer stärker die Zielsetzung hervor: Das durchzusetzen, was der Papst (oder die Kurie oder die fünfte Kolonne) in freier Machtvollkommenheit als den ihnen auf geheimnis­vol­le Weise offenbar gewordenen göttlichen Willen ausgeben.

Auf Rorate Caeli, wo man gelegentlich das Bedürfnis nach „Ausgewogenheit“ zu ver­spü­ren scheint, lasen wir dieser Tage einen etwa 30 Buch-Seiten langen Artikel eines Hobby-Kir­che­nrechtlers, der der Piusbruderschaft penibel den Verstoß gegen all die Paragraphen vorhielt, gegen die sie sich mit ihrer Weiheankündigung versündige – ohne auch nur ein einziges Mal auf die inhaltliche Seite der Affäre einzugehen: Daß die Bru­der­schaft diese Paragraphen ja nicht absolut in ihrer Berechtigung und Gültigkeit ab­lehnt, sondern für einen ganz konkreten und ausführlich beschriebenen und begründe­ten Fall ihre Anwendbarkeit in Frage stellt. Damit spart sich der Autor (ganz nach dem Vorbild der kurialen Machthaber) viel Zeit und Mühe – nebenher entwertet er natürlich seine ganze Fleißarbeit als inhaltsloses Geschreibsel.

Was bei einem bisher als Kanonisten nicht weiter aufgefallenen Diözesan­priester durch­gehen mag, ist als Arbeitsweise der Kurie völlig unerträglich. Übrigens auch ziemlich ungewöhnlich: Seit längerem gilt in der Kurie das geschriebene Gesetz nur noch sehr bedingt – viel größeres Gewicht misst man der Zuhören, der Erwägung der Rahmen­be­dingungen und der Berücksichtigung womöglich anzuführender „mildernder Umstände“ zu. Wann wäre zum letzten Mal ein Theologe, der formal alle Kriterien des Häretikers erfüllt, nachdrücklich zur Ordnung gerufen worden, weil er in seinem Drang, die Kirche von Christus und den Aposteln weg und zum Zeitgeist hin zu verändern, allzu deutlich über die in Vatikan II vorgegebenen Ziele hinaus gegriffen hätte?

Das geschriebene Recht hat unter diesen Bedingungen für das praktische Handeln der Kirche seine Bedeutung weitgehend verloren – es wird nur noch insoweit in Anspruch genommen, wie es zur Durchsetzung kirchenpolitischer Deformziele nützlich erscheint. Das macht sich inzwischen auch bei den Verfahrensgrundsätzen bemerkbar – tatsächlich gibt es, seitdem Franziskus seinerzeit in den Finanzverfahren gegen Becciu und Co mehr­fach in eigener Machtvollkommenheit in die Prozessabläufe eingegriffen hat, im Vatikan und seinen Behörden keinerlei Garantie mehr für die Durchführung geregelter Ver­fah­ren. Das gilt auch für die offenbar längst beschlossene Exkommunikation von allen, die an den Bischofsweihen der Bruderschaft mitwirken oder sie unterstützen: Für diesen Verstoß gegen einen Paragraphen des Kirchenrechts wird es keinen Prozesse geben; die Angeklagten erhalten auch keine Gelegenheit, sich zu verteidigen – mit dem Kniff der Exkommunikation „latae sententiae“ wird das alles hinfällig, das Urteil ist schon ge­spro­chen, bevor die Tat begangen ist und wird auf unterer Ebene auch schon in voraus­ei­len­dem Gehorsam angewandt.

Trifft sich das nicht gut? Bei einem Prozess mit Anklage und Verteidigung, Rede und Gegenrede, müßte ja über so ungelegene Dinge gesprochen werden wie über den „Not­stand“, dem die Bruderschaft entgegenwirken will, und über die „Verwüstungen im Weinberg“, die zu diesem Notstand geführt haben – den es aus offizieller Sicht natürlich nicht gibt und nicht geben darf. Aber diese Abwägungen will uns das Rom der Fernan­dez, Roche und Prevost gnädig ersparen und macht daher der erzkatholischen Pius­bru­derschaft den kurzen Ketzerprozess: Erst das Urteil – dann kein Verfahren.

Während dessen können sich die echten Ketzer und historischen Schismatiker über stän­dig wärmere Beziehungen zum Vatikan freuen. Die Orthodoxen, die die Jurisdiktion des Papstes nicht nur für Bischofsernennungen, sondern prinzipiell und rundum zurückwei­sen, (sie haben da so ihre Erfahrungen...) oder die Anglikaner, die sich fast vollständig von Lehre und Tradition der Apostel abgewandt haben, werden in Rom gerne aufs freund­lich­ste empfangen und können sich vor brüderlich/schwesterlichen Umarmungen und gemeinsam gefeierten Gottesdiensten – gelegentlich mit Konzelebrationsvorstößen – kaum retten. Vor allem die Nachkommen der Reformation profitieren davon Endlich sind sind als die fortgeschritteneren „Geschwister im Unglauben“ er- und als nach­ei­fernswerte Vorbilder anerkannt.

Die Piusbruderschaft scheint in dieser Situation allmählich jede Hoffnung auf eine – mit Gottes Gnade ja nie auszuschließende – überraschende Wendung aufzugeben und setzt auf eine bemerkenswert intensive und hochgradig argumentative Offensive in den ihr erreichbaren Medien – und das sind in den Zeiten der noch nicht voll kontrollierten sozialen Netzwerke gar nicht wenige. Zudem hat sie ja auch ihre eigenen Kanäle: In ihrer am 14. Mai veröffentlichten Katholischen Glaubenserklärung macht sie für jeden auch nur einigermaßen Gutwilligen sichtbar, wer sich seit vielen Jahren durch Übernahme häretischer Positionen vom Glauben abwendet und wer ihn entschlossen verteidigt – wenn es sein muß, auch gegen Rom selbst. Gleichzeitig macht einer ihrer namhaftesten Theologen, P. Jean-Michel Gleize, in einem bisher nur auf englisch vorliegenden Artikel deutlich, daß sie nicht länger gewillt ist, sich von einem theologischen Fliegengewicht wie Fernandez am Nasenring durch die kuriale Manege führen lassen will – auch dann nicht, wenn es in Auftrag und Namen des Papstes geschieht. In einem am 13. Mai er­schienenen Beitrag zur Drohung Roms mit den Exkommunikationen schreibt Gleize:

Es begint ein Zitat

Daher lässt (die Bruderschaft) jene Anwendung des Kirchenrechts außer Acht, die ihr ein Verbrechen vorwerfen und die entsprechende Strafe auferlegen würde. Warum? Ganz einfach deshalb, weil das Kirchenrecht nicht zum Nach­teil des Seelenheils angewandt werden darf. Und gerade um der schwerwie­gen­den und dringenden Notwendigkeit zur Wahrung des Heils der Seelen zieht die Gesellschaft diese Bischofsweihen in Betracht.

Tatsächlich gibt es seitens der Bruderschaft hier keinerlei Vergehen und kei­nerlei Schisma. Lediglich derselbe Eifer und Einsatz – der unverändert bleibt, selbst wenn er in den Augen der Welt paradoxe Formen annimmt –, der auf die Ehre Gottes und das Seelenheil gerichtet ist.

Exkommunikation? Aber von wem? Von jenen, die den Segen einer schis­ma­tischen Frau empfangen – des „Erzbischofs“ von Canterbury, Sarah Mullally? Von jenen, die Segnungen nach Fiducia supplicans zulassen? Und die vor Pachamama niederknien? In der Kirche haben Strafen heilende Zielsetzung. Sollten da nicht dem Katholiken guten Willens die Worte unseres Herrn aus dem Evangelium auf die Lippen kommen: „Medice, cura teipsum“ (Lk 4,23)?

Das enthält in Kürzestfassung das ganze Elend.

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