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Die Grenzen der päpstlichen Macht liegen in der Tradition

10. Juni 2026

Von Msgr. Martin Grichting

6 - Kirchenkrise

Msgr. Martin Grichting bei der Predigt

Msgr. Martin Grichting

In der aktuellen Krisensituation vor den Bischofsweihen der Piusbruderschaft erscheinen so viele ernstzunehmende und weiterführende Veröffentlichungen zur Lage der Kirche „nach Franziskus“, daß es schwer fällt, den Überblick zu behalten. Der hier nachveröffentlichte Beitrag von Martin Grichting erschien bereits im Mai auf kath.net, fand aber erst jetzt unsere Aufmerksamkeit. Dabei behandelt er eine der brennendsten Fragestellungen in der aktuellen Situation überhaupt: Das Spannungsfeld zwischen der von interessierter oder auch desorientierter Seite maßlos übersteigert dargestellten päpstlichen Autorität und der Bindung und Begrenzung dieser Autorität durch die von Christus seinen Aposteln und deren Nachfolgern übergebene Lehre und Wahrheit. Er kann vielen, die derzeit um ihre eigene Position in diesem Spannungsfeld ringen, wertvolle Orientierungshilfen geben.

Nur päpstliche Kohärenz kann die Verletzungen der kirchlichen Einheit heilen.

Vom katholischen Liberalen Lord Acton (1834–1902) stammt das Wort: „Macht kor­rum­piert, absolute Macht korrumpiert absolut“. In den Demokratien wurde daraus der Schluss gezogen, dass man der Macht misstrauen und dass sie begrenzt werden muss. Sie wird deshalb unter anderem gebrochen durch die Anerkennung der Grundrechte, durch die Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative), durch die Subsidiarität und durch den Föderalismus, durch Volksabstimmungen und durch Amtszeitbe­schränkun­gen. Mittels eines „Gesellschaftsvertrags“ aller Bürger, die Verfassung, einigt man sich, in dieser Art und Weise die politische Macht zu teilen. Aber selbst dies bändigt sie nicht immer ausreichend.

In der Kirche ist das Machtproblem noch akuter. Denn all die erwähnten Mittel zur Fragmentierung der Macht existieren dort nicht. Vielmehr gilt gemäss der Glaubenslehre und dem kirchlichen Rechtsbuch (CIC/1983), dass der Papst „kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt“ verfügt (c. 331).

Der Papst besitzt also die absolute Macht. Korrumpiert somit in der Kirche absolute Macht absolut? Wenn man die Kirche bloss mit menschlichen Augen betrachtet, müsste man sagen: Ja, das ist so. Aber mit den Augen des Glaubens betrachtet, trifft dies nicht zu. Denn es existiert ein einziges „Instrument“ zur Begrenzung der päpstlichen Allmacht: Es ist der unbedingte Gehorsam gegenüber der Heiligen Überlieferung und der Heiligen Schrift, zu welcher der Papst in seinem Gewissen verpflichtet ist. Nur weil die Kirche als ganze und der Papst im Besonderen durch diese Begrenzung von Macht gebunden sind, ist es möglich, dass in ihr einem Menschen absolute Macht anvertraut ist. Das Misstrau­en gegenüber der Macht wird somit in der Kirche dadurch überwunden, dass die Gläu­bigen das Vertrauen darin haben, dass sich der Papst durch den unbedingten Glaubens­gehorsam bei der Ausübung seiner an sich unbegrenzten Macht gebunden weiss.

Dieses Vertrauen wurde in der Kirche erschüttert, bei vielen ist es zerstört. Papst Franzis­kus hat die Unauflöslichkeit der Ehe durch „Amoris Laetitia“ zur Farce gemacht. Sie gilt nur noch theoretisch. In der Praxis kann man mit ein paar „pastoralen Unterschei­dung­en“ – auf welcher Basis auch immer, von wem auch immer – guten Gewissens im Ehe­bruch leben. Der ausserliturgische vatikanische Sekundensegen für gleichgeschlechtliche und aussereheliche Paare („Fiducia supplicans) stellt eine weitere Abkehr von der christ­lichen Ehe dar. Zweideutige Gesten wie der Pachamama-Kult im Vatikan und das „Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen“ (Abu-Dhabi-Erklärung) aus dem Jahr 2019 haben den christlichen Heilsuniversalismus faktisch geleugnet. Die Ernen­nung von Laien in vatikanische Leitungspositionen, die mit der Ausübung von Leitungs­vollmacht verbunden sind, bedeutet einen Bruch mit dem II. Vatikanischen Konzil (LG 21; Nota explicativa praevia 2). Es untergräbt die sakramental-hierarchische Ordnung der Kirche. Dieser Zustand dauert unter Papst Leo XIV. an. Im Zuge des „Synodalismus“ wurde ein Dokument vom Apostolischen Stuhl publiziert, das die Ablehnung des II. Vatikanischen Konzils zu rechtfertigen versucht (Abschlussbericht der Studiengruppe 5 in Bezug das Weihesakrament und die „potestas sacra“). Unkommentiert – und verant­wor­tungs­los – hat der Apostolische Stuhl einen Text veröffentlicht, der die kirchliche Lehre zu Ehe und Familie relativiert (Abschlussbericht der Studiengruppe 9 betreffend „komplexe Themen“).

Selbst schwere liturgische Missbräuche werden seitens der Bischöfe sowie des Aposto­lischen Stuhls ignoriert oder bagatellisiert. Aber die Anhänger der ausserordentlichen Form werden drangsaliert. Den Priestern wird es erschwert oder verunmöglicht, die Eucharistie in dieser Weise zu zelebrieren. Laien werden gedemütigt, indem verboten wird, diese Form der Eucharistie in den Pfarrkirchen zu feiern. Diese Gläubigen werden in den Untergrund oder zur Piusbruderschaft gedrängt, deren Existenz man dann bedauert.

Deutsche Bischöfe, die seit Jahren mit ihrem „Synodalen Weg“ die sakramentale Ord­nung der Kirche unterminieren und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare institu­tio­nalisieren, lässt der Papst gewähren. Man habe mit ihnen gesprochen, heisst es. Die Pius­bruderschaft aber wird mit Hilfe der absoluten päpstlichen Macht mit der Exkommu­nikation bedroht. Der Papst missachtet die Dogmatische Konstitution „Lumen Gentium“ (Nr. 21) betreffend das Weihesakrament und fordert die Annahme der Liturgiekonsti­tu­tion. Beides sind Dokumente desselben Konzils. Diese Doppelstandards zerstören das Vertrauen von vielen Gläubigen.

Die Ankündigung der Piusbruderschaft, auf eigene Faust Bischöfe zu weihen, ist der Ausdruck eines Vertrauensverlusts in den Papst. Und das Verständnis für diesen Akt, der weit über die Anhänger der Bruderschaft hinausgeht, zeigt, dass das Vertrauen bei vielen dem Misstrauen gewichen ist. Zu viel ist geschehen, und die Folgen sind verheerend. Denn immer mehr Gläubige erkennen, dass die kirchliche Lehre keine Grenze mehr ist für kirchenpolitisch motiviertes Handeln der Hierarchie. Das ist die Krankheit, an der Kirche tatsächlich leidet. Und sie kann nicht geheilt werden, indem die päpstliche All­macht mittels von Drohungen und Exkommunikationen ausgelebt wird. Denn wenn die ungebändigte Macht des Stärkeren in der Kirche ausschlaggebend ist, gibt es auch dort nur eine Schlussfolgerung: Man muss diese Macht zu begrenzen. Die Weihe von Bischö­fen gegen den Willen des Papstes ist letztlich der – zweifellos problematische – Versuch, die päpstliche Allmacht zu begrenzen, wenn deren Grenze nicht mehr die kirchliche Lehre ist.

Wenn es nicht zu weiteren Begrenzungen der päpstlichen Allmacht durch Schismen kommen soll, gibt es nur einen Weg: Der Papst muss die Verletzungen der kirchlichen Lehre heilen. Nur so kann er dem Misstrauen begegnen und das Vertrauen wieder her­stellen. Mit Diktaten, Drohungen und doppelten Standards wird ihm das nicht gelingen. Die Piusbruderschaft ist nicht die Krankheit, sondern das Symptom. Man kann dieses Symptom mit der Exkommunikation bekämpfen. Die päpstliche Allmacht lässt dies zweifellos rechtlich zu. Aber die Krankheit wird dadurch nicht geheilt. Sie wird weiter schwären und den Leib Christi, die Kirche, spalten und schwächen. Der Papst hat den Schlüssel dazu, die Krankheit zu heilen. Er muss ihn benützen und kann das Problem nicht aussitzen. Denn auch nicht zu regieren bedeutet, zu regieren. Das ist auch eine Konsequenz, die sich aus der päpstlichen Allmacht ergibt.

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