Heinz-Lothar Barth über die Lehre der Kirche zum Gehorsam
29. Juni 2026
Nicht alle Schismatiker sind gleich böse...
Im zu Ende gehenden Monat erschien im Sarto-Verlag ein neues Buch von Heinz-Lothar Barth:
„2. Vatikanisches Konzil – Verdunklung der Kirche“, dessen Inhalt und Veröffentlichungszeitpunkt ganz wesentlich von den in dieser Woche stattfindenden
Bischofsweihen bei der FSSPX bestimmt ist. Bereits die Ankündigung der Bischofsweihen hat eine weltweite
Diskussion über den Stellenwert und die Fehlleistungen des 2. Vatikanums sowie den Umfang und die Grenzen der
Papstmacht mit zahlreichen interessanten Veröffentlichungen ausgelöst. Es ist daher zu erwarten, dass nach dem
Vollzug der Weihen und der Bekanntgabe der vatikanischen Reaktionen darauf diese Debatte noch einmal an
Schwung gewinnen wird – und dabei geht es längst nicht mehr nur um den Ritus und auch nicht um die
Schwachstellen des 2. Vatikanums, sondern um die ganze revolutionäre Umgestaltung der katholischen in eine
synodalische (was immer auch das bedeuten soll) Kirche, die von Papst Franziskus eingeleitet wurde und von
seinem Nachfolger mit verfeinerten Mitteln und womöglich noch größerem Nachdruck fortgesetzt wird. Und das,
obwohl in dem zum Superdogma, ja zu einer Art dritten Offenbarung hochgejubelten Pastoralkonzil des
vergangenen Jahrhunderts von „Synodalität“ mit keinem Wort erwähnt wird
Was nicht heißen soll, dass das Monstrum „Synodalität“ nicht doch auf vielfache Weise mit den Ungeistern des II. Vatikanums verbunden ist und aus ihnen hervorgeht. Das II. Vatikanum mit seinen Ambivalenzen und zweideutigen Orientierungen bildet in vielem den Kristallisationspunkt für die in der Kirche virulenten modernistischen Ideen und Erfindungen, die zu der seit Jahrzehnten zunehmenden und nicht mehr wegzuleugnenden Verdunkelung der Kirche geführt haben. Sich darüber Klarheit zu verschaffen ist unerläßliche Voraussetzung dafür, diesen Ideen entgegenzutreten. Auf den gesamten Argumentationszusammenhang Barths wollen wir einer geplanten Buchvorstellung noch ausführlicher eingehen. Zur Einführung in die aktuelle Diskussion zu den Bischofsweihen greifen wir hier schon einmal auf den speziell diesem Thema gewidmeten Anhang des Buches (S. 254 – 288). zurück, aus dem wir den Abschnitt S. 261-267 zitieren.
Immer wieder wird man in der heutigen Diskussion mit der Behauptung konfrontiert, die Priesterbruderschaft St. Pius X. sei dem Papst gegenüber ungehorsam, daher schismatisch und exkommuniziert. Da nach der sicheren Überzeugung des Verfassers vom unbedingten Festhalten an der authentischen katholischen Tradition das Überleben der Kirche abhängt, andererseits diese Tradition mit aller Konsequenz weltweit nur noch von einer einzigen Gemeinschaft, der Priesterbruderschaft St. Pius X. und den mit ihr assoziierten Institutionen, theoretisch verteidigt und praktisch gelebt wird (was natürlich nicht heißt, daß sich nicht noch viele Katholiken als „Einzelkämpfer‘ um die Bewahrung des überlieferten Glaubensgutes redlich und oft mit bewundernswertem Einsatz bemühen!), mußte deren Überleben auch über den Tod Erzbischof Lefebvres hinaus gesichert werden.
Dies aber war ohne traditionstreue Bischöfe nicht möglich. Solche standen damals, vom hochbetagten Bischof de Castro Mayer in Brasilien abgesehen, nicht zur Verfügung - mittlerweile hat sich ja bekanntlich noch Msgr. Salvador Lazo von den Philippinen der Bruderschaft zum größten Kummer der offiziellen Autoritäten angeschlossen‘“, und man kann hoffen, daß noch weitere Würdenträger folgen. Die theologische Begründung der im Jahre 1988 nach letztlich erfolglosen Verhandlungen mit Rom notwendig gewordenen Weihe von vier Auxiliarbischöfen ist von P. G. Mura sauber erarbeitet worden, für vertiefende Studien kann auf dieses Buch verwiesen werden (Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre, Stuttgart 1992).
Eine tragfähige Begründung läßt sich im wesentlichen so zusammenfassen: Es herrscht in der Kirche ein absoluter Notstand, da keine der zuständigen Autoritäten mit dem Papst an der Spitze wirklich bereit und in der Lage ist, die überall, vor allem in der Priesterausbildung grassierenden Häresien zu bekämpfen. Ja oft genug haben sie den zerstörerischen Kurs selbst mit initiiert oder fördern ihn zumindest heute aktiv. Dadurch geraten Millionen und Abermillionen von Katholiken in Gefahr, den Glauben zu verlieren, womit ihr Seelenheil aufs Spiel gesetzt ist. Die Bewahrung dieses Seelenheils ist aber oberstes Gesetz der Kirche, wie auch Johannes Paul II. noch im neuen Kirchenrecht bestätigt und sich damit im Prinzip selbst dieser Aufgabe verpflichtet hat („Salus animarum suprema lex", Can.1752 CIC/1983).
Nun wissen wir schon aus der Hl. Schrift, daß „die Person des Papstes sich weigern kann, sich der Pflicht des Papstes zu unterziehen“, um die Worte Kardinal Cajetans zu gebrauchen. Die Auseinandersetzung des hl. Paulus mit dem ersten Stellvertreter Christi um die für das Christentum lebensentscheidende Frage der Haltung zum mosaischen Gesetz („Ich habe ihm ins Angesicht widerstanden, da er zu verurteilen war“, Gal 2,11) ist hierfür ein beredtes Zeugnis und für uns eben ein Vorbild aus der göttlichen Offenbarung. Immerhin gab es schon bei den Kirchenvätern Bedenken, ob ein solches „Ins Angesicht Widerstehen“ wirklich möglich sei. Hieronymus wollte hier nur eine vorgetäuschte Auseinandersetzung zwischen Paulus und Petrus veranschlagen, wurde aber von Augustinus eines besseren belehrt, wie u. a. eine der in Mainz vor einiger Zeit entdeckten Predigten des Bischofs von Hippo zeigt. Auch für Fälle, in denen die kirchliche Hierarchie selbst dem Auftrag Gottes zuwiderhandelt, gilt nämlich nun einmal ein berühmter Satz aus der Apostelgeschichte, der dort primär mit Blick auf die christenfeindlichen Anweisungen der jüdischen Autoritäten vorgetragen wird: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Interessanterweise formuliert dieses Prinzip gerade jener Petrus (in Gemeinschaft mit den anderen Aposteln), gegen den er dann als dem Inhaber des höchsten Lehramtes selbst später angewendet wurde – so wie Johannes Pauls II. Bekenntnis zum Seelenheil der Gläubigen als oberster Richtschnur des Kirchenrechts heute auch zur Abwehr seiner eigenen Irrwege herangezogen werden muß! Der bedeutende katholische Exeget Josef Blinzler hat im übrigen gegen viele Arbeiten aus der liberal-protestantischen Schule des vorigen Jahrhunderts und ihrer Nachahmer im jetzigen Saeculum in einem hohen Maße glaubwürdig gemacht, daß die Auseinandersetzung des hl. Paulus mit Kephas, dem „Felsenmann“, keineswegs zum prinzipiellen Bruch mit ihm, dem ersten Papst, führte.
Über die scheinbare Insubordination gegenüber den kirchlichen Vorgesetzten konnte somit später der hl. Thomas mit Blick auf das genannte biblische Vorbild des Paulus sagen: „Man muß wissen, daß wenn es eine Gefahr für den Glauben gäbe, die Untergebenen gehalten wären, Ihre Prälaten zu rügen, sogar öftentlich.“ Nutzt der Tadel nichts und der Prälat kehrt nicht um, so muß man ihm den Gehorsam verweigern. Das sagt auch der hl. Thomas gerade mit Bezug auf die zitierte Stelle aus der Apostelgeschichte ganz klar.
Sollten die traditionswidrigen und glaubenszerstörenden Anweisungen der Hierarchie praktisch das Fundament ihrer gesamten Amtsführung bilden, so ist sogar eine zeitweise (scheinbare) Trennung geboten. So schreibt das anerkannte „Dictionnaire de Theologie catholique“: „Die Theologen des Mittelalters, wenigstens die des 14., 15. und 16. Jahrhunderts, tragen Sorge festzustellen, daß das Schisma eine illegitime Trennung von der Kirche ist; denn, so sagen sie, es könnte auch eine legitime Trennung geben, so wenn etwa jemand dem Papst den Gehorsam verweigerte, weil dieser ihm eine schlechte oder ungehörige Sache beföhle ... Die Überlegung mag überflüssig erscheinen, und man kann denken, daß hier, wie im Fall der ungerechten Exkommunikation, eine rein äußere und scheinbare Trennung von der Einheit vorliegt.“ abs Mit Recht hatte, um einen konkreten Theologen zu zitieren, Cajetan erklärt:
„Ungehorsam, wie hartnäckig auch immer, konstituiert kein Schisma, außer es handelt sich um eine Rebellion gegen das Amt des Papstes oder das der Kirche, so daß man sich (grundsätzlich) weigert, ihm untertan zu sein, ihn als Oberen anzuerkennen. “Denn Schisma, bedeutet, eine eigene „Kirche“ zu gründen oder zumindest grundsätzlich nicht mehr dem Papst oder den Bischöfen untertan sein zu wollen, d.h. also auch dann nicht, wenn sie korrekt ihres Amtes walten. Es gibt also eben offenbar eine nicht schismatische, legitime Trennung auf Zeit von den kirchlichen Autoritäten, wenn dies der einzige Weg ist, den eigenen Glauben und den der Anbefohlenen zu bewahren. So sagt auch der hl. Robert Bellarmin in seinem Traktat über den Papst: „Zur Bekräftigung antworte ich ähnlich, daß derjenige, der sich von der Ortskirche und dem Ortsbischof trennt, sich notwendigerweise von der universalen Kirche und dem universalen Bischof trennt; es sei denn, jemand würde sich von der Ortskirche und dem Ortsbischof trennen, weil jene Kirche und jener Bischof Häretiker oder Schismatiker sind“.
Diese Tatsache war übrigens auch schon längst von den Kirchenvätern festgehalten worden, z.B. vom hl. Basilius. In einem seiner Briefe (ep. 243,2), geschrieben anläßlich der Bedrohung des Glaubens durch die Arianer und die Verstoßung der Rechtgläubigen bis hin zur Exkommunikation des tapferen St. Athanasius durch den Papst Liberius - eine Situation, die durchaus in gewisser Hinsicht mit unserer Zeit vergleichbar ist – , formulierte er die ergreifenden Worte: „Ein einziges Vergehen gibt es, was jetzt heftig bestraft wird, die genaue Bewahrung der Traditionen unserer Väter. Dafür werden die Frommen aus ihrer Heimat vertrieben und in die Einöde umgesiedelt... Man muß entweder das (Götzen-) Bild anbeten oder sich dem schmerzhaften Feuer der Peitschen ausliefern lassen [vgl. die Geschichte von den Jünglingen im Feuerofen, Daniel 3,10 f.; der damalige Götze war der Arianismus, das Feuer bestand in der Vertreibung; der heutige Götze heißt „Zeitgeist“, das Feuer besteht in der Ausgrenzung als „Traditionalist“ bzw. „Fundamentalist“, H-L B] ... In Trauer haben sich unsere Feste verwandelt, unsere Gebetsstätten sind verschlossen, die Opferaltäre des geistlichen Kultes beraubt.“
Auch der hl. Augustinus kannte bereits die Möglichkeit eines nur scheinbaren, in Wahrheit gar nicht existierenden Schismas: „Häufig läßt es die göttliche Vorsehung auch zu, daß bei einzelnen allzu stürmischen, durch fleischliche Menschen verursachten Wirren auch gute Männer aus der christlichen Gemeinschaft ausgestoßen werden. Diese aber tragen die ihnen angetane Schmach und das Unrecht um des kirchlichen Friedens willen mit größter Geduld, führen keinerlei schismatische oder häretische Neuerungen ein und geben dadurch den Leuten ein Vorbild, mit welch wahrer Anhänglichkeit und aufrechter Liebe man Gott dienen soll. Die Absicht solcher Männer ist es nun, wenn die Stürme sich gelegt haben, wieder zurückzukehren, oder wenn ihnen das nicht möglich Ist, weil entweder dasselbe Unwetter andauert oder vielleicht durch ihre Rückkehr ein ebensolches oder noch ärgeres losbrechen könnte, wollen sie nach wie vor auf das Wohl auch gerade derer bedacht bleiben, die sie durch ihr wildes Treiben zum Weichen zwangen. Ohne jeden sektiererischen Eigenweg verteidigen sie bis zum Tode und stützen durch ihr Zeugnis denjenigen Glauben, der, wie sie wissen, in der katholischen Kirche verkündet wird“. Bezeichnenderweise stützt sich St. Bellarmin, wie ich erst nachträglich feststellen konnte, in seinem Abschnitt „De excommunicatis“ innerhalb des Traktates über das Papsttum gerade auf diese Stelle, die er auszugsweise zitiert, um folgende Behauptung durch ein Beispiel aus den Kirchenvätern abzusichern: „Ich antworte, daß... ein solcher (nämlich der ungerecht Exkommunizierte) sich aufgrund äußerer Gemeinschaft („externa communicatione“) innerhalb der Kirche befindet, die den Menschen im eigentlichen Sinne zum Glied jener sichtbaren Kirche macht.“
Hier noch einmal der Link zur Verlagsseite des Buches: sarto.de/verdunkelung-der-kirche
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