Herbstquatember II — oder der Ringhefter als Symbol der Liturgiereform
23. September 2026
Technik perfekt - Inhaltdürftig
Eintausend Jahre lang hatten für die römische Kirche die Quatembertage des Herbstes am Mittwoch nach dem Fest Kreuzerhöhung ihren Anfang. Mit der Rubrikenreform von Papst Johannes XXIII vom 25. Juli 1960 im Motu Proprio Rubricarum instructum wurde der Termin dann auf den Mittwoch nach dem 3. Sonntag im September verlegt. In Kraft treten sollte die Neuregelung am 1. Januar 1961. Dementsprechend gilt sie auch für alle Gemeinschaften, die die Liturgie „nach den Büchern von 1962“ feiern, und von daher wäre – wie uns einige Leser wissen ließen - tatsächlich der heutige Mittwoch und nicht der vergangene der Beginn der Herbstquatember. Damit kann leben, wer will oder muß.
Wir sind an derlei flüchtigen Zeiterscheinungen weniger interessiert – auch wenn es irgendwie auffällig ist, daß die neue Vorgabe „Mittwoch nach dem Dritten September-Sonntag“ sich nur noch auf den säkularen Kalender bezieht und nicht mehr wie die frühere auf den Festkalender der Kirche. Tatsächlich läßt sich an dieser Terminverschiebung ablesen, wie sehr Teile des Selbstverständnisses der Kirche sich seit der Mitte der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts verändert haben und frühere Maßstäbe und Festigkeiten neueren, angeblich zeitgemäßeren, Bezügen gewichen sind. Plötzlich gerät alles in Bewegung. Die Rubrikenreform von 1960 war bereits die zweite innerhalb eines Jahrzehnts – die erste unter dem Titel Cum nostra hanc aetate (In dieser unserer Zeit) war bereits 1955 erlassen worden, hatte aber bedauerlicherweise die brennende Zeitfrage der Neuordnung des Quatembertermins übersehen.
Das also wurde dann 1960 nachgeholt, war aber wie so vieles aus dieser Zeit von begrenzter Gültigkeitsdauer: Bereits 1969 wurde die Regelung des Termins der Quatembertage im Rahmen der allgemeinen Reform von Missale und Kalendarium den regionalen Bischofskonferenzen übertragen und dabei völlig aus den bisherigen Bezügen herausgelöst:
Damit die Bitt- und Quatembertage den verschiedenen Regionen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gläubigen angepasst werden können, sollen die Bischofskonferenzen Zeit und Art ihrer Feier festlegen. Daher soll die zuständige Autorität unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse Normen darüber erlassen, ob diese Feiern einen oder mehrere Tage dauern und ob sie im Jahreslauf wiederholt werden. (Art. 46 der Normae Universales von 1969)
Die deutsche Bischofskonferenz hat das dann auf ihrer Vollversammlung im Februar 1972 dahingehend konkretisiert, daß es weiterhin vier „Sätze“ von Quatembertagen zu den vier Jahreszeiten geben sollte, diese aber nicht mehr an die bisherigen Wochentage Mittwoch, Freitag und Samstag sowie deren Zahl „3“ gebunden sein sollten – das Nähere bestimmt der Gemeinderat. Von Dank- oder Fasttagen (beides gehört in der alten Kirche eng zusammen) war in dieser Regelung nicht mehr die Rede. Als Ziele und Zwecke wurden genannt: die geistliche Erneuerung der Gemeinde, die Besinnung auf kirchliche und gesellschaftliche Aufgaben, das Gebet für konkrete Anliegen und die Verbindung mit besonderen pastoralen Aktionen des Kirchenjahres.
Damit war innerhalb weniger Jahre (von 1955 – 1973) die Ablösung der Quatembertage aus ihrem heilsgeschichtlichen und universalkirchlichen Zusammenhang weitgehend vollzogen – und daseben nicht nur bei den Quatembern, sondern weit darüber hinaus: An die Stelle des einen Missale Romanum traten von Gemeinde zu Gemeinde, manchmal sogar von Zelebrant zu Zelebrant unterschiedliche Sammlungen in Aktenordnern und Ringheftern: Das neue Zeitalter hatte seinen passenden Ausdruck gefunden.
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