„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Das Dokumentlein...
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- 21. Februar 2023
...dessen päpstliche Bestätigung Kardinälchen Roche heute einen Tag nach der allerhöchsten Absegnung triumphierend in die Welt hinaus posaunte, hat noch nichts zu tun mit dem erwarteten Dokument über weitere Einschränkungen für die überlieferte Liturgie und die deren Pflege verschriebenen Gemeinschaften. Es ist ein Pflaster, ein Hilfsverband für einen Defekt, der dem Gespann Roche/Bergoglio bereits im letzten Jahr Bei der Formulierung von Traditionis Traditores unterlaufen war. Sie hatten beim Verbot der Messfeier im überlieferten Ritus in Pfarrkirchen schlichtweg den canon 87 des Kirchenrechts übersehen, der Bischöfen einen legalen Weg bot, das Verbot „aus pastoralen Gründen“ im Einzelfall nicht umzusetzen.
Nachdem Bischöfe und Kirchenrechtler den Defekt bemerkt und praktisch nutzbar gemacht hatten, versuchte sich Roche zunächst mit einer Hilfskonstruktion, indem er erklärte, die fragliche Bestimmung von TC sei dennoch unmittelbar geltendes Recht, „weil das der Wille des Papste ist“. Diese Konstruktion konnte die meisten Kirchenrechtler nicht überzeugen und rief womöglich auch in den Gemächern des Palastes von Santa Martha Stirnrunzeln hervor - schon war hier und da die Rede davon, der Roche habe sich damit päpstliche Praerogativen angemaßt, da könnte ja jeder kommen und den Willen des Allerhöchsten zur Kaschierung seiner handwerklichen Fehler herbeiinterpretieren.
Der in TC enthaltene Rechtsfehler wurde durch nachträglich eingeholtes und dokumentiertes päpstliches „fiat“ repaiert, und die Anordnung, Pfarrkirchen nur mit römischer Erlaubnis für den überlieferten Ritus freizugeben, hat jetzt die rechtlich notwendige Form, die ihr beim ersten Anlauf gefehlt hatte. (Eine englische Übersetzung gibt es inzwischen bei Fr. Zuhlsdorf.) Ob es mit einem solchen Taschenspielertrick auch möglich ist, falsch in richtig zu verwandeln, sollen andere entscheiden.
Wenn das alles wäre, müßte man der Geschichte keine besondere Aufmerksamkeit wirdmen, aber leider hängt noch mehr daran. Die nun ohne viel Federlesens vorgenommene Anpassung des Gesetzes an die vom Recht gebotene Form ist auf der einen Seite ein Beleg dafür, wie bedenkenlos Bergoglios Vatikan in die Rechtsstellung der Bischöfe eingreift, die erst auf dem II. Vatikanum in Lumen Gentium deutlich gefestigt worden war und die vom gegenwärtigen Pontifikat in unablässiger Rede von einer „Synodalen Kirche“ beschworen wird. Sie gestattet zum anderen doch insoweit eine Vorausschau auf künftig zu erwartende Dokumente, als immer deutlicher wird, daß die gegenwärtige Administration keine Mittel, Rechtsverstöße und Unwahrheiten eingeschlossen, scheuen wird, um den von ihr gewollten Abschied der Kirche von ihrer traditionellen Liturgie und Lehre zu erzwingen. Während auf der anderen Seite - gerade das wird in diesen Tagen wieder erschreckend sichtbar - die angeblich einzige und einzigartige Liturgie Pauls VI. noch weiter durch Formverstöße, Irrtümer und Sakrilegien entstellt wird. Solange die Verstöße in die richtige Richtung gehen - alles paletti.
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Einen lesenswerten Kommentar zur aktuellen Entwicklung und eine Zeitleiste zum 10-Jährigen Kampf von Franziskus gegen das liturgische Erbe seines Vorgängers bietet katholisches.info.
Von Gerüchten zu Fakten
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- 20. Februar 2023
Jetzt hat auch die in Rom bestens vernetzte Vatican-Korrespondentin Diane Montagna darüber berichtet, daß im Umfeld von Franziskus ein Dokument in der abschließenden Beratung ist, das die bisherigen Maßnahmen zur Marginalisierung und letztlichen Abschaffung der überlieferten Liturgie zusammenfassen, weiter verschärfen und in Form einer apostolischen Konstitution zum Gesetz erheben soll. So im Remnant vom 18. Februar. Nach Montagnas Informationen liegt die Federführung des Projektes beim Sekretär der Gottesdienstverwaltung Erzbischof Vittorio Francesco Viola OFM, gegenwärtiger Träger des Bischofsringes von Hannibal Bugnini. Das würde gegen die kürzlich von Kardinal Müller ins Gespräch gebrachte Version sprechen, daß Prof. Grillo und andere Akademiker von San Anselmo den Papst quasi in einer überraschenden Attacke dazu „überredet“ hätten, Traditionis Custodes zu unterschreiben. Grillo und Co mögen Mitbeteiligte sein, aber Franziskus ist nicht der Mann, der sich zu irgend etwas „überreden läßt“. Im Vatikan heißt es, daß dort keine Maus den Kopf aus dem Loch streckt, ohne daß Franziskus Bescheid weiß und zugestimmt hat.
Inhaltlich bestätigen die Recherchen von Montagna im Wesentlichen das, was auch unsere Quelle berichtet hatte, aber es gibt weitere und durchaus beunruhigende Präzisierungen. Während sich Traditionis Custodes vor allem gegen den gelegentlich und mit Erlaubnis ihres Bischofs im alten Ritus zelebrierenden Diözesanklerus gerichtet hatte, stehen bei dem neuen Dokument nach Montagna vor allem die Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften im Zentrum. Ihnen soll – und das hatten wir ebenfalls schon berichtet – der Empfang der Weihen im überlieferten Ritus untersagt werden. Außerdem sollen sämtliche Priester zur Konzelebration bei der Chrisammesse verpflichtet werden.
Schluß mit dem Irrsinn!
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- 18. Februar 2023
Das Webmagazin The Catholic Thing veröffentlicht heute einen flammenden Apell des New Yorker Diözesanpriesters Fr. Edward Murray an den Papst, dem nicht zuletzt wegen seiner Pflichtvergessenheit in der Kirche überhand nehmenden Irrsin ein Ende zu setzen. Wir haben daher das geplante halbfertige „Was sonst noch geschah“ eingestampft und lieber den Beitrag Murrays übersetzt:
Die katholische Kirche befindet sich gegenwärtig in einer Situation größter Unordnung – und das kommt zum großen Teil daher, daß Papst Franziskus bereit ist, Dinge zu sagen, zu tun und zu dulden, die bisher noch kein Papst in der Geschichte gesagt, getan oder geduldet hat.
Zum Beispiel seine kürzlich spontan gemachten Bemerkungen, mit denen er Priester anweist, keinem, der zur Beichte kommt, die Absolution zu verweigern. Das steht in direktem Widerspruch zur Lehre der Kirche über die Bedingungen, die für den gültigen Empfang der Vergebung Gottes im Sakrament der Buße gegeben sein müssen. Gläubige, die sich aus welchen Gründen auch immer weigern, die Sünden zu bereuen, deren sie sich bei der Beichte anklagen, können die Absolution nicht erhalten. Es erscheint undenkbar, daß Papst Franziskus gesagt haben könnte, sie sollten dennoch absolviert werden. Aber er hat es gesagt.
Bei seiner kürzlichen Afrikareise ist er noch einmal auf das Thema zurückgekommen. Den Bischöfen des Kongo schärfte er ein: „Immer, immer bei der Beichte die Absolution erteilen“. In ähnlicher Weise sagte er 2021, daß er noch niemals irgend jemandem die heilige Kommunion verweigert habe.
Zweierlei Bischöfe - zum zweiten
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- 17. Februar 2023
Schon vor fast einem Jahr hatten wir hier mehrfach darüber geschrieben, daß die aktuelle Kirchenkrise ihre Wurzeln – neben der alle „fortgeschrittenen westlichen Länder“ verheerenden Glaubenskrise – in einer Bischofskrise hat, wie sie die Kirche wohl seit der Arianerkrise der Antike nicht wieder erlebt hat. Diese Bischofskrise hat sich in den vergangenen Monaten enorm zugespitzt. Um auf die deutsche Szene zu schauen: Es ist einfach nicht mehr vorstellbar, wie der Graben zwischen der Handvoll glaubensbewahrender Bischöfe, die in Rom ihren Widerspruch zum „Synodalen Weg“ angemeldet haben, in einem Episkopat neben der Mehrheit koexistieren kann, die diesen Irrweg mit Zähnen und Klauen verteidigt, ja nach Kräften immer weiter in Richtung auf die Spaltung vorantreibt.
Es ist ja nicht nur der Aufsichtsratvorsitzende Bätzing, der wöchentlich in gerne gemeinsam mit der Vorsitzenden des Zentralkomitees herausgegebenen Erklärungen wissen läßt, wie weit er sich von Tradition und Lehre der Kirche „emanzipiert“ hat und daß er dabei auch den Konflikt mit Franziskus nicht scheut, der in einigen Punkten nicht so weit oder nicht so schnell vorangehen will wie der milde dreinschauende Berserker aus Limburg.
Da wäre der unglückselige Trierer Ackermann, der auf die Mitteilung eines seiner Dekane, er werden nun zum altkatholischen Reformklub übertreten, nicht etwa eine strenge Erinnerung an die weiterbestehende Kirchensteuerpflicht mit Drohung der faktischen Exkommunikation nachsendet, sondern verständnisvoll sein Bedauern über den Verlust einer wertvollen Fachkraft zu Protokoll gibt. Oder der Mainzer Lehmann-Erbe Kohlgraf, der gerne den Katechismus zur Wertschätzung homosexuellen Verhaltens hin ändern möchte und der seiner Professorenkollegin Dorothea Sattler bescheinigt, er könne sie sich „ganz hervorragend als Bischöfin“ vorstellen. Unsere Vorstellungskraft reicht demgegenüber nur dazu, sich den Wechsel beider zu den „Altkatholischen“ vorzustellen. Wie es die Handvoll glaubensbewahrender Bischöfe mit solchen Ackermännern und Kohlgrafen in einem Episkopat aushalten, übersteigt unsere Vorstellungskraft bei weitem.
Von Oberhirten und Gefängniswärtern
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- 15. Februar 2023
Mit einer Ergänzung vom 16. 2.
In den USA stehen derzeit einige Bischöfe, die es an Eifer bei der Umsetzung von Traditionis Custodes fehlen lassen, mächtig unter Druck aus dem Vatikan: Sie sollen ihm nicht mit Paragraphen kommen, schreibt Liturgie-Obmann Roche, sondern einfach den Willen des allerheiligsten Vaters in Santa Marta droben erfüllen und erstens die veraltete und nicht mehr zulässige Messfeier aus den Pfarrkirchen fernhalten und zweitens dokumentieren, was sie unternehmen, um die störrischen Anhänger der Vergangenheit zum überlegenen Reichtum der glorreich erneuerten Liturgie zu bekehren. Fast hätten wir geschrieben: zu proselytisieren – aber erstens gibt es dieses Wort im Deutschen so nicht, und zweitens hat seine Allerheiligstkeit sich auch mehrfach gegen Proselytismus ausgesprochen – wenn damit die Hinführung zur Lehre der Kirche gemeint ist, und sei es auch „nur“ argumentativ.
Einige US-Bischöfe – ihre deutschen Mitbrüder sind gerade anderweitig beschäftigt – haben den Hinweis ihres Obmanns gerne aufgegriffen und gehen voll Pflichteifer daran, ihr Soll überzuerfüllen: Sie verbieten dann auch die Zelebration nach dem Missale Pauls VI. „ad orientem“ oder sogar den Gebrauch der lateinischen Sprache nach welchem Missale auch immer. Jeder, der an einem „ihrer“ Gottesdienste teilnimmt, vor allem aber die Proselytanden aus der Vergangenheit, soll gleich sehen, welcher Geist in modernen Kirchen dort herrscht und daß sie gefälligst die Lehre und Ekklesiologie der vergangenen tausend Jahre schnellstens abzulegen haben.
In dieser Situation hat es verständlicherweise beträchtliche Unruhe und auch Unwillen ausgelöst, daß Bischof Robert Barron von Winona-Rochester – sicher kein Traditionalist, aber bisher bekannt als erprobter Verteidiger der Rechtgläubigkeit und Betreiber erfolgreicher Medienapostolate – den Teilnehmern der alten Messe in Winona den Gebrauch der von ihnen bisher genutzten Pfarrkirche untersagte und sie auf die Kapelle der Cotter High School verwies.
Ein getreuer Diener der Zerstörung
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- 13. Februar 2023
John Baresel vom Catholic World Report hat das Wirken und Treiben von Arthur Roche unter den Päpsten Benedikt XVI. (den er verabscheute) und Franziskus (dem zu folgen er vorgibt ) unter die Lupe genommen und lesefreundlich aufbereitet. Niederschmetternd - aber mit hoher Aussagekraft. Der Roche erweist sich als ein würdiger Nachfolger Bugninis mit hohem Anspruch auf den Titel „Feind Christi und Zerstörer der Kirche“, der zweifellos von einem künftigen Papst und wahren Nachfolger Petri für derlei Natterngezücht vergeben werden wird. Wir übernehmen die Übersetzung von Baresels Artikel aus dem Beiboot Petri.
Im Schlußabsatz wirft Baresel Fragen auf, die derzeit Viele umtreiben:
„Was kann getan werden – und welcher Ungehorsam ist gerechtfertigt – wenn man Vorgesetzten gegenübersteht, die ungehorsam und gesetzlos handeln ..... um ihrer Agenda zu dienen? Zweitens: Damit ein Gesetz bindend ist, muss es vernünftig und gerecht sein. Aber etwas, das in der Hermeneutik des Bruchs verankert ist und sie erzwingen soll, hat offensichtlich einen ungerechten und irrationalen Zweck. Welcher Gehorsam ist unter solchen Umständen fällig?“
Genau darauf gibt es hier Antworten. Doch nun zu Baresels Artikel selbst:
Liturgische Doppelstandards und die Hermeneutik des Bruches“
2007 blockierte Bischof Arthur Roche die Implementierung von Summorum Pontificum. Benutzt oder mißbraucht er jetzt als Präfekt der Liturgie-Kongregation auch Traditionis Custodes?
Kurz nachdem Papst Benedikt XVI 2007 Summorum Pontificum veröffentlicht hatte, formulierte der damalige Bischof von Leeds eine Interpretation, die ihr Bestes tat, das motu proprio zur Bedeutungslosigkeit zu reduzieren und seine Implementierung zu verhindern. Beispiele:
1. Er bestand darauf, daß Gemeindepfarrer die Tridentinische Messe nur einführen durften, wenn eine "stabile Gruppe" von Gläubigen ihrer eigenen Gemeinde-nicht verschiedene Teile der Diözese- es verlangten.
2. Er stellte fest, daß der Bischof die Autorität besitzt, zu entscheiden, ob ein Priester "qualifiziert" ist, die Tridentinische Messe zu zelebrieren.
3. Er bestand stark darauf, daß die "stabile Gruppe" eher aus Personen bestehen mußte, die die Tridentinische Messe bereits besucht hatten, als aus Leuten, die damit beginnen wollten.
4. Er bestand stark darauf, daß die Priester nicht autorisiert werden würden zwei Messen an einem Wochentag zu feiern- wenn eine der Messe nach dem Tridentinischen Missale zelebriert wurde.
Dieser Bischof gehörte zweifellos zu denen, die der damalige Sekretär der Liturgiekongregation im Sinn hatte, als er "interpretierende Dokumente verdammte, die unausgesprochen darauf abzielen, das Motu proprio des Papstes einzuschränken" und darauf bestand, daß solche Bischöfe zuließen selbst "als Instrumente des Teufels benutzt zu werden".