Summorum Pontificum.de

Mehr vom Kampf us-amerikanischer Bischöfe gegen die Tradition

23. September 2025

6 - Kirchenkrise

Bischof Garcia am Schreibtisch vor einem spärlich bestückten Bücherschrank

Bischof Garcia am Schreibtisch in Monterey

Das ist nun mal ein ganz besonderer Fall: Bischof Daniel Garcia, gerade noch Bischof der Diözese Monterey, aber am 18. September (also letzten Donnerstag) als Or­di­narius der texanischen Hauptstadt Austin eingeführt, hat die letzten Tage seiner Amtszeit in Monterey genutzt, um die bisher in einer ein­zigen Pfarrkirche des Bistums gefeierte überlie­ferte Messe „abzuschaffen“. Mit Schreiben vom 14. September – also schon auf gepackten Koffern sitzend – ließ der Bischof der „Community in Attendance of the Latin Mass in Hollister“ den feierlich gesiegelten und unterschriebenen Erlass zukommen, daß die „vorkonziliare Messe“ dort ab dem 13. Oktober nicht mehr zelebriert werden dürfe.

Das Schreiben des Bischofs, das von Fr. Zuhlsdorf veröffentlicht werden konnte ist aus zwei Gründen bemerkenswert.

Zum einen ist es ein Musterbeispiel für den pseudo-pastoralen Stil, in dem tradi­tions­feindliche Bischöfe nicht nur in den USA ihre Maßnahmen gegen die überlieferte Liturgie zu begründen, zu bemänteln pflegen.

Zum zweiten enthält es die Lösung des Rätsels, warum es in mindestens einem uns bekannt gewordenen Fall möglich war, die nach Traditionis Custodes auf zwei Jahre begrenzte Übergangszeit für die Feier der überlieferten Liturgie in Pfarrkirchen ein weiteres Mal zu verlängern.

Doch zunächst zum ersten Punkt: Erbarmungslos spult der Bischof die ganze Reihe von Plattheiten ab, die den Progressisten für solche Anlässe zur Verfügung stehen. Er hat eine kleine Kommission eingesetzt, um die Lage vor Ort zu erkunden; er findet im II. Vatika­num (natürlich ohne Quellenhinweis) als erste Aufgabe des Bischofs die Verpflichtung, die Kirche zur Einheit zu führen; er beruft sich auf Traditionis Custodes, wo das „Missale nach dem II. vatikanischen Konzil“. als die eine Form des Ausdrucks der Lex Credendi der Kirche bezeichnet wird, und er macht sich die Falschbehauptung des Begleitbriefs zu eigen: „Wer mit Andacht nach der vorherigen Form der Liturgie zelebrieren möchte, wird keine Schwierigkeiten haben, im gemäß der Absicht des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten Römischen Messbuch alle Elemente des Römischen Ritus zu finden...“

Das Argument der Wahrung bzw. Wiederherstellung der angeblich durch die überlieferte Liturgie gefährdeten Einheit durchzieht das Papier wie ein roter Faden. Da es auch anderswo vorkommt und nicht zuletzt für Papst Leo hohen Stellenwert zu haben scheint, werden wir uns demnächst näher damit auseinandersetzen müssen.

Der Erlaß von Bischof Garcia kann geradezu als Musterkollektion für die Phrasen, Ver­logenheiten und Heucheleien dienen, die von den Gegnern der Tradition immer wieder gegen die überlieferte Liturgie und die daran festhaltenden Gläübigen ins Feld geführt werden. Wir haben daher aus den von Fr. Zuhlsdorf veröffentlichen Photos ein PDF gemacht, das Interessenten hier downloaden können.

Im Schreiben des Bischofs darf natürlich auch der Hinweis auf „Gebet und Betrachtung“ nicht fehlen, unter deren befruchtendem Einfluss der doch bereits auf gepackten Koffern für die Reise nach Austin sitzende und unruhig mit den Hufen scharrende Bischof seine Entscheidung getroffen habe, die er dann schließlich folgendermaßen begründet:

Es begint ein Zitat

Nach all den Beratungen und Überlegungen habe ich zum Wohl der Kirche von Monterey die Entscheidung getroffen, keine Dispens für die vorkonziliare Messe vom Gottesdienstdikasterium einzuholen. In Übereinstimmung mit dem Motu Proprio des Heiligen Vaters habe ich daher Hw. Stephan Akers angewiesen, die Zelebration der vorkonziliaren Messe ab dem 13. Oktober einzustellen.

Womit dann auch das oben als Punkt zwei angesprochene Rätsel gelöst wäre: Anschei­nend hat die Gottesdienstkongregation – möglicherweise noch zur Zeit von Franziskus und ohne das öffentlich bekannt zu machen – die Bischöfe wissen lassen, daß entgegen der ursprünglich in Traditionis Custodes angeordneten Nicht-Verlängerbarkeit der zweijährigen Übergangsfrist eine solche Verlängerung dennoch möglich sei – wenn sie vom Ortsbischof in Rom beantragt werde. In den amerikanischen Diözesen, die in diesem Sommer und Herbst die überlieferte Liturgie aus den Pfarrkirchen vertrieben haben, fällt die Verantwortung zumindest zum Teil auf die Ortsbischöfe, die „zum Wohl der Einheit ihrer Diözesen“ (und zur Förderung ihrer Karriere) nicht bereit waren, in Rom um Verlängerung anzufragen.

Der Vorwurf des karrierefördernden Opportunismus ist nicht aus der Luft gegriffen. Insbesondere in Nordamerika hat sich seit dem II. Weltkrieg eine Praxis der Laufbahn-Bischöfe etabliert, die das Gerede vom „unablässigen Wirken für das Wohl der anvertrauten Herde“ reichlich hohl erscheinen läßt. Viele Bischöfe – Daniel Garcia ist ein Beispiel dafür – fangen quasi als Lehrlinge (Weihbischöfe) an, bekommen nach ein paar Jahren eine eigene Anfängerdiözese, bei guter Führung und finanziellem Erfolg dann eine größere und können sich vor Erreichen des Pensionsalters auch noch Hoffnungen auf einen der wirklichen großen Erzbischofssitze machen. Und jedes mal ist der Wechsel an der Spitze mit Unruhe und Veränderungen in den Bistümern selbst verbunden.

Traditionsorientierte Gemeinden und Gemeinschaften sind davon besonders betroffen – es wäre ein eigenes Thema, zu untersuchen, wie viele konservative Gemeinschaften bischöflichen Rechts beim Wechsel des Ortsordinarius aufgelöst oder vertrieben worden sind. Ein Vorwand findet sich immer – wie etwa in diesem Sommer bei der Vertreibung der „Transalpinen Redemptoristen“ aus Christchurch in Neuseeland. Zu diesem Phäno­men und zur so inbrünstig beschworenen „Einheit durch Abschaffung“ bei anderer Gelegenheit mehr.

*