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Was von der 47. Woche übrig blieb

24. November 2025

Allgemein

Weihebischof Mpundu aus Zaire und der illegal geweihte Bischof Ward, beide in traditionellen Paramenten

Die Bischöfe Mpundu und Ward

Die Unübersichtlichkeit nimmt zu. Im Januar 2018 gab der Erzbischof von Lusaka und Vorsitzende der Bischofs­konferenz von Sambia, Telesphore George Mpundu, im Alter von 70 Jahren sein Amt auf, ohne daß eine Begründung dafür öffentlich be­kannt geworden wäre. Seitdem hat man, haben zumindest wir, nichts von ihm gehört. Im ver­gangenen Jahr erteilte er dann Fr.  Anthony Ward, der bereits 1977 in den USA die altrituelle Gemeinschaft der „Servants of the Holy Family“ gegründet hatte, im Geheimen die Bischofsweihe nach dem überlieferten Ritus. Die Gemeinschaft, die in den USA über mehrere Apostolate und ein eigenes Prie­sterseminar verfügt, führte zur Zeit von Papst Benedikt mehrfach Verhandlungen mit Rom zur Wiedereingliederung – die aber anscheinend ohne Erfolg blieben. Nach dem Tod Benedikts 2013 erklärte Bischof Sheridan von Colorado Springs, in dessen Diözese die Servants den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit haben, die Gemeinschaft für „nicht in gu­ter Ordnung stehend. Seitdem wurden Firmungen und Priesterweihen in der Gemein­schaft mehrfach von „anonymen Bischöfen“ gespendet.

Am 16. November veröffentlichte dann Bischof Ward eine Erklärung, wonach er und Bischof em. Mpundu eine Mitteilung von Glaubenspräfekt Fernandez über ihre Latae Sententiae eingetretene Exkommunikation erhalten hätten. Der weitere Fortgang der Dinge bleibt abzuwarten. Quelle

Als Papst Franziskus im vergangenen Januar die Ernennung von Schwester Rafaella Pe­tri­ni zur Präsidentin des Governatorats des Vatikanstaates ankündigte, verursachte das einiges Stirnrunzeln. Weniger aus theologisch begründeten Bedenken – das Amt hat keine besondere „geistliche“ Bedeutung – sondern weil es traditionell und auch nach der geltenden Rechtslage mit einem Kardinal zu besetzen war. Papst Leo hat diesen juri­sti­schen Makel inzwischen beseitigt: In seinem als Motu Proprio veröffentlichten Schrei­ben über die Präsidentschaft des Staates der Vatikanstadt taucht die früher dort enthal­tene Bestimmung über die „Qualifikationsvoraussetzungen“ nicht mehr auf. Die Position kann also in Zukunft völlig „freihändig“ vergeben werden, ohne daß traditionalistische Gemüter darin einen Gesetzesverstoß erblicken könnten.

Schwerwiegender als diese Neuerung sind einige Passagen in dem ebenfalls in der ver­gan­genen Woche veröffentlichten und hier bislang nicht wahr­ge­nom­menen Aposto­li­schen Schreiben In Unitate Fidei, mit dem Papst Leo aus Anlaß seiner bevorstehenden Reise nach Iznik/Nikäa an das vor 1700 Jahren dort formulierte Glaubensbekenntnis erinnert und sich zu dessen heutiger Bedeutung äußert. Eine erste Lektüre ergab man­cherlei Erbauliches, aber auch eine Passage, die unseres Erachtens deutlich und bedenk­lich über die von Johannes-Paul II in Ut unum sint konstatierte Verpflichtung der Kirche zur Suche nach der Einheit der Christen hinausgeht und vermuten läßt, das Patentrezept für den Erfolg der Suche sei bereits gefunden:

Es begint ein Zitat

Das bedeutet keine Rückkehrökumene zum Zustand vor den Spaltungen, auch keine gegenseitige Anerkennung des aktuellen Status quo der Vielheit von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, sondern vielmehr eine Zukunfts­ökumene der Versöhnung auf dem Weg des Dialogs, des Austauschs unserer Gaben und geistlichen Schätze“.

Derlei würde man gerne glauben, wenn doch nur die römische Kirche imstande wäre, sich mit der eigenen Vergangenheit von 1500 Jahren zu versöhnen und die dem entstam­menden „Gaben und geistlichen Schätze“ anzuerkennen. Die angekündigte Papstreise in das vom Ansturm der abrahamitischen Brüder unter dem Banner Mohammeds vernich­tete Nikäa wird Gelegenheit geben, den Gehalt solcher Einheitsbekenntnisse näher zu ergründen.

Um noch einmal auf das einleitend angesprochene Thema Unübersichtlichkeit zurückzu­kommen: Etwa gleichzeitig mit der Meldung der Exkommunikation der beiden Bischöfe erreichte uns ein Hinweis auf eine neue Papst-Sichtung: Erstmals in unser Blickfeld ge­rückt ist „Seine Apostolische Hoheit Fürstbischof Radislav (Rutherford) I und Papst der Vereinigten Römisch-Ruthenischen Kirche“. Welche „Kirche“ bitte nicht zu verwechseln ist mit der Ukrainisch-griechisch-katholischen und der Ruthenisch-griechisch-katho­li­schen Kirche, die beide in Einheit mit Rom stehen – die wiederum beide nicht zu ver­wech­seln sind mit der Lateinisch-katholischen Kirche in der Ukraine, die ebenfallsdem Papst verbunden ist und ein Erbe der früheren polnischen Vergangenheit darstellt.

Von Papst Radislav I. wissen wir bisher nicht viel mehr, als daß er verheiratet ist mit Prinzessin Hanna Alexandrovna und anscheinend in den USA residiert. Vielleicht werden wir die Sache in der Karnevalszeit noch einmal aufgreifen.

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