Motu Proprio: Summorum Pontificum

Hauptnavigation


Zusatzinfo

Aus der Kommission „Ecclesia Dei“:

Interview von Kardinal Castrillón Hoyos zu „Summorum Pontificum“ für Zenith

Zum 14. 9., dem Tag des Inkrafttretens von Summorum Pontificum hat Kardinal Castrilón Hoyos als Vorsitzender der für die Belange des usus antiquior zuständigen päpstlichen Kommission Ecclesia Dei ein ausführliches Interview gegeben. Unsere Übersetzung folgt dem englischen Text der Nachrichtenagentur Zenith.

Zur wahren Bedeutung des päpstlichen Dokuments sagte der Kardinal:

Cardinal Castrillón Hoyos: Ich würde sagen, Papst Johannes Paul II. wollte [bereits 1988 mit Ecclesia Dei] den Gläubigen, die den alten Ritus lieben - einige von ihnen hatten sich getrennt und um sich der Bewegung von Erzbischof Lefebvre anzuschließen, waren aber später wieder in die Volle Einheit mit dem Stellvertreter Christi zurückgekehrt - ihenen wollte er die Möglichkeit geben, den Ritus zu feiern, der ihrer Spiritualität am meisten entsprach.

Unser gegenwärtiger Heiliger Vater Benedikt XVI. war von Anfang an an der Angelegenheit mit den Lefebvrevisten beteiligt und kannte daher sehr gut die Probleme, die für diese Gläubigen aus der Liturgiereform entstanden waren.

Der Papst hat eine ganz besondere Liebe zur Liturgie - eine Liebe, die dazu geführt hat, immer mehr über die Liturgie an sich zu lernen und zu forschen. Von daher betrachtet Benedikt XVI die Liturgie aus der Zeit vor den Reformen des Konzils als einen unermeßlich wertvollen Schatz.

Der Papst will keinen Rückschritt. Aber man muß wissen und unterstreichen, daß das Konzil die Liturgie des hl. Pius V. keinesfalls verboten hat, und wir müssen auch betonen, daß die Konzilsväter diese Messe Pius V. gefeiert haben.

Es geht also nicht - wie einige behaupten, die die wahren Verhältnisse nicht kennen - um einen Schritt zurück. Im gegenteil: Das Konzil wollte mehr Freiheit für die Gläubigen. Eine dieser Freiheiten war auch, diesen Schatz - so nennt das der Papst - der Liturgie zu behalten und lebendig zu erhalten.

Was hat sich denn nun mit Dem motu proprio wirklich geändert?

Cardinal Castrillón Hoyos: Mit diesem motu proprio hat sich in Wirklichkeit nicht viel geändert. Das Entscheidende ist, daß von diesem Moment an die Priester ohne eine Genehmigung des Heiligen Stuhls oder des Bischofs dazu berechtigt sind, die Messe nach dem alten Ritus zu zelebrieren. Das gilt für alle Priester. Die Pfarrer müssen die Türen für jene Priester öffnen, die die entsprechenden Kenntnisse haben und das tun wollen. Dazu bedarf keiner weiteren Erlaubnis.

Euer Eminenz - dieses Dokument war von viel Befürchtungen und Auseinandersetzungen begleitet. Was von dem, das da alles zu lesen oder zu hören war, ist denn unzutreffend?

Cardinal Castrillón Hoyos: Es ist, zum Beispiel, nicht wahr, daß etwas von der Vollmacht der Bischöfe über die Liturgie weggenommen worden wäre, denn das kanonische Recht bestimmt, wer die Erlaubnis zum Feiern der Messe gibt - und das ist nicht der Bischof. Der Bischof gibt das Celebret, die Vollmacht (jede Messe und in jedem Usus, Can. 903) zu zelebrieren, doch wenn ein Priester diese Vollmacht hat, dann müssen die Pfarrer und die Vorsteher den Altar für die Zelebration zur Verfügung stellen.

Wenn irgend jemand sie daran hindert, obliegt es der Päpstlichen Komission Ecclesia Dei, im Namen des Hl. Vaters die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, daß dieses Recht - und die Gläubigen sind sich inzwischen dieses Rechtes sehr wohl bewußt - respektiert wird.

Was sind Ihre Hoffnungen am Abend, bevor das motu proprio in Kraft tritt?

Cardinal Castrillón Hoyos: Worauf ich hoffe, das ist folgendes: Die Eucharistie ist das Größte, das wir besitzen, sie ist der höchste Ausdruck der Liebe Gottes, der erlösenden Liebe Gottes, der in der Eucharistischen Gegenwart bei uns bleiben will. Das darf niemals Anlaß zur Uneinigkeit geben sondern immer nur zu Liebe.

Ich hoffe, das ist ein Grund zur Freude für alle, die die Tradition lieben, ein Grund zur Freude für alle Pfarreien, die nicht länger gespalten sind, sondern die im gegenteil eine Vervielfachung der Frömmigkeit erleben, wenn der Ritus begangen wird, der ganz unzweifelhaft für mehr als tausend Jahre eine Wirkkraft und ein Instrument der Heiligung war.

Wir danken daher dem Heiligen Vater, der diesen Schatz für die Kirche gerettet hat. Niemand wird zu irgend etwas gezwungen, der Papst legt niemandem eine Verpflichtung auf, der Papst verpflichtet nur dazu, diese Möglichkeit zu schaffen, wo die Gläubigen danach verlangen.

Wenn es zu Konflikten kommt - und wo wir von Menschen sprechen, können auch Konflikte zwischen unterschiedlichen Gruppen entstehen - dann muß der Bischof so, wie es im motu proprio steht, seine Autorität einsetzen, um das zu lösen. Aber dabei kann er nicht das Recht außer Kraft setzen, das der Papst der ganzen Kirche gegeben hat.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Die ganzen Konstruktionen, die von einigen Ordinariaten ersonnen worden sind, um das motu proprio auszuhebeln sind hinfällig. Der Papst meint es ernst.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an das Interview, das der Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst, Erzbischof Albert Malcolm Ranjith Patabendige, im Frühjahr 2007 gegeben hat. Damals sprach er ganz offen davon, falls Bischöfe und Priester weiterhin die Bitten um die „Tridentinische Messe“ zurückweisen würden, könne daraus „die Notwendigkeit entstehen, eine juristische Stuktur zu schaffen, die die Durchsetzung der päpstlichen Entscheidung sicherstellt“.
Übersetzung: Arbeitsgruppe Summorum Pontificum. Den Hinweis auf Can. 903 verdanken wir NewCatholic