Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Aus der Kommission „Ecclesia Dei“:

Klärung einiger Fragen zum Gebrauch des alten Missale im Triduum und zu anderen Gelegenheiten

15. 2. 2010

Das Schreiben aus Polen an die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei vom 5. Januar 2010 ist praktischerweise auf deutsch abgefasst:

Die Kommission, vertreten durch ihren Sekretär Msgr. Guido Pozzo, antwortete nach absolut unvatikanischer Reaktionszeit von 15 Tagen auf Italienisch:

Wir übersetzen das in aller Schnelle und ohne Garantie:

Zitat:In Ihrem geschätzten Schreiben vom 5. Januar haben Sie der Päpstlichen Komission einige Fragen bezüglich der Anwendung von Summorum Pontificum gestellt, auf die wir folgendermaßen antworten.

  • Zu 1: Die Feier nach der außerordentlichen Form ist (unter den von Ihnen genannten Umständen) nach dem Ermessen des Ortsordinarius zulässig.
  • Zu 2 und 3: Entsprechend dem wohlabgewogenen Urteil des Pfarrers kann auch ohne die Bitte einer festen Gruppe von Gläubigen eine Messe in der außerordentlichen Form stattfinden.
  • Zu 4: (Können in der "alten Messe" der Kalender, Lesungen oder Präfationen nach dem Missale von 1970 verwnadt werden?) Nein
  • Zu 5: Die Lesung der Epistel und des Evangeliums in der hl. Messe ist wie in den Rubriken vorgesehen vom zelebrierenden Priester oder dem Diakon vorzunehmen. Nach deren Verlesung kann die Übersetzung auch von einem Laien vorgetragen werden.

Wie jede Antwort ist auch diese wieder geeignet, neue Fragen aufzuwerfen - nicht zuletzt die, warum das „Aktenzeichen“ oben links auf das Jahr 2007 verweist. Das ändert jedoch nichts daran, daß diese Antwort überaus positiv für die Priester und Gemeinden ausgefallen ist, die die alte Liturgie pflegen. Wenn sich bei der weiteren Erörterung des Dokuments neue Aspekte ergeben, werden wir hier darüber informieren.