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SSPX: Und nun also Heiraten

Bild: Andrew Collins

Mit einem Nachtrag zur Reaktion aus dem postkatholischen Lager

Die Glaubenskongregation und die ihr zugehörige Kommission Ecclesia Dei haben gestern mit Zustimmung des Papstes ein Dokument veröffentlicht, das für die bisher kirchenrechtlich nicht anerkannten Eheschließungen unter Assistenz von Priestern der Piusbruderschaft einen Weg zu einem rechtlich korrekten Vorgehen öffnet. Damit ist nach der generellen Erlaubnis zum Beichthören, die den Priestern der SSPX seit letztem Jahr erteilt wurde, ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Regularisierung erfolgt. Die Bruderschaft hat bereits in einer offiziellen Erklärung ihre „tiefe Dankbarkeit“ für die Regelung ausgedrückt.

Entsprechend der komplizierten Sachlage bei Eheschließungen, die wegen der Eintragungen in die entsprechenden Register notwendigerweise unter Mitwirkung des Ortsordinariates erfolgt, hat die neue Regelung die Form einer Erlaubnis für die Ortsbischöfe. Sie gestattet es den Ordinarien, „nach Möglichkeit“ einen Angehörigen des Diözesanklerus zu beauftragen, bei der Eheschließung von Gläubigen – bekanntlich spenden sich die Brautleute das eigentliche Sakrament gegenseitig – offiziell zu assistieren. Anschließend würde dann ein Priester der Bruderschaft die „Brautmesse“ zelebrieren. Wo eine solche Beauftragung aus praktischen Gründen nicht möglich oder sinnvoll ist – und das dürfte in der Praxis für die überwiegende Zahl der Trauungen zutreffen – kann der Bischof diesen Auftrag auch dem für die Feier der Brautmesse vorgesehenen Priester der Bruderschaft erteilen, der die entsprechenden Unterlagen dann anschließend an die Diözese weiterleitet.

Diese Regelung ist rundum zu begrüßen. Zum einen aus „pastoralen Gründen“, weil sie potentiellen Zweifel an der Gültigkeit der vor einem rechtlich dazu nicht befugten Priester der Bruderschaft, die sich dabei bisher auf einen quasi übergesetzlichen Notstand berufen hat, ausräumt. Und sie ist ebenfalls zu begrüßen, weil sie das in einer Form angeht, die vollen Respekt vor den einschlägigen rechtlichen Regelungen ausdrückt und deren Einhaltung ermöglicht – keine Selbstverständlichkeit im aktuellen Pontifikat. Die damit ermöglichte und erforderliche Mitwirkung des Ortsordinarius offenbart auf der anderen Seite aber auch eine Schwachstelle einer möglichen künftigen Regularisierung. Die neue Regelung „erlaubt“ den Bischöfen das in der Erklärung des Vatikans empfohlene Vorgehen, sie kann sie aber in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht nicht dazu verpflichten. Das kann auf lokaler Ebene durchaus zu Konflikten führen.

Um solchen Konflikten aus dem Wege zu gehen, müßte eine künftige Personalprälatur das Recht erhalten, eigene Personenstandsregister zu führen – ein rechtlich zwar denkbares, kirchenpolitisch aber eher schwierig umzusetzendes Konstrukt. Von daher würde es nicht überraschen, wenn die offensichtlich von beiden Seiten ernsthaft angestrebte Regularisierung der Piusbruderschaft nicht in einem spektakulären Akt erfolgen könnte, sondern in einer über einen längeren Zeitraum hingezogenen Folge von bedeutenden Einzelschritten. Die nun erfolgte Eröffnung eines „ordentlichen“ Weges zur Spendung des Ehesakramentes wäre nach der „Regularisierung“ der Beichtvollmacht der zweite große derartige Einzelschritt – beide mit klarem „pastoralen“ Schwerpunkt. Daß diese Schritte nicht primär hinsichtlich des organisatorischer Bereichs, sondern mit Bezug auf den sakramentalen Kern der Einheit der Kirche gegangen worden sind, berechtigt zur Hoffnung. Ein dritter und dann auch für die organisatorische Seite entscheidender Schritt auf diesem Weg wäre eine Regelung bezüglich des Sakramentes der Weihe, die es der Bruderschaft ermöglicht, in Absprache und Übereinstimmung mit dem Papst Bischöfe und Priester zu weihen.

Nachtrag

Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück äußert seine Beunruhigung über den Gang der Dinge und fordert die Glaubenskongregation auf, den Papst notfalls vor „überschießender Barmherzigkeit“ zu warnen. Barmherzigkeit - doch nicht für Katholiken. Und Anerkennung des Glaubens, wie er stets und überall und von allen geglaubt wurde (bis die Tücks kamen) - das soll nicht sein.

Wir sparen uns weitere Entrüstung und verweisen auf die Leserzuschriften unter der genannten Meldung: Der Zwischenruf des Professors taugt bestenfalls noch zur Lachnummer. Die Glaubwürdigkeit dieser Theologie ist dahin - die Kirche bleibt, was sie immer war, und den Predigern der Zerstörung mit und ohne Weihe bleibt nur die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes.

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