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Wie überleben II

Bild: Aus dem Zitierten Beitrag auf Messa in LatinoAm Vernichtungswillen von Franziskus und seines Umfeldes gegenüber der überlieferten Lehre und Liturgie der Kirche ist kaum noch ein Zweifel möglich. Im großen zeigen die Dokumente zur anstehenden Synodensynode, im kleinen das exakt dem Muster der Zerstörung der FFI folgende Vorgehen gegen die amerikanischen Karmelitinnen, wo es hingeht. Um so drängender wird für diejenigen, die an dieser Lehre und Liturgie festhalten wollen, die Frage, wie sie in den anbrechenden Zeiten der Verfolgung den Zugang zu den von Christus der Kirche anvertrauten Sakramenten sicherstellen können. Von den „offiziellen Strukturen“ ist hier, wie die vom deutschen Synodalen Weg geforderte Diskussion über die (Nicht-)Notwendigkeit des Priestertums (und die ausbleibende römische Reaktion) offenbart hat, das Schlimmste zu befürchten. Woher sollen die Priester und Bischöfe kommen, die die Sakramente spenden, falls Rom den Gemeinschaften neue Weihen untersagt?

Nun kann man mit guten Gründen hoffen, daß die Bäume der Glaubensverderber von San Anselmo nicht in den Himmel wachsen. Die Lebenszeit von Franziskus ist absehbar begrenzt, und es ist noch lange nicht ausgemacht, daß es der „Mafia“ (so nach Daneels die Selbstbezeichnung des Kreises von St. Gallen, der Franziskus installiert hat) gelingt, auch den Nachfolger zu bestimmen. Es ist aber auch nicht unmöglich, und es ist gut denkbar, daß der Ratschluß des Herrn der Kirche noch weitere Leidenszeiten auferlegt, um sie zur Abkehr von den Irrtümern zu bewegen, denen sie sich seit fast einem Jahrhundert geöffnet hat.

Woher sollen die Priester und Bischöfe kommen, die denen, die für diese Abkehr kämpfen, auch eine längere Durststrecke zu überstehen ermöglichen? Es ist einer der Geburtsfehler der Ecclesia-Dei-Konstruktion von 1988, daß sie den Gemeinschaften der Tradition eigene Bischöfe vorenthält, so daß sie heute der Willkür von Kreisen ausgeliefert sind, deren Bosheit sich möglicherweise damals noch niemand vorstellen konnte. In diesem Zusammenhang weist Peter Kwasniewski auf OnePeterFive darauf hin, daß in der jüngeren Vergangenheit beileibe nicht nur die Piusbruderschaft gegen den ausdrücklichen Willen Roms Bischofs- und Priesterweihen durchgeführt hat – und daß die dafür Verantwortlichen keine geringeren waren als der damalige Kardinal Slipyj von der Griechisch-Katholischen Kirche der Ukraine und Kardinal Carol Wojtyla, der spätere Papst Johannes Paul II. Damaliger Kontext waren der „kalte Krieg“ und die Vatikanische „Ostpolitik“ von Papst Paul VI. und dessen Staatssekretär Casaroli. Diese waren in dem Bestreben, den „Roten Bären“ nicht zu reizen, dem Osteuropa beherrschenden atheistischen Kommunismus weit entgegen gekommen und hatten die Weihe regimekritischer Priester und Bischöfe offiziell und kirchenrechtlich verbindlich verboten. Ein Verbot, dem sich Slipyj und Wojtyla wegen des höherrangigen Gebotes zur Wahrung des salus animarum, des Heiles der bedrängten Seelen, widersetzten.

Hier geht es weiterUnter der Zwischenüberschrift: Ein neuer Blickwinkel auf Écône zieht Kwasniewskis aus dem hisstorisch eindeutig belegten Sachverhalt folgende Schlußfolgerungen:

Wenn die Kirche angegriffen wird und ihr Überleben auf dem Spiel steht oder wenn ihr allgemeines Wohl schwer bedroht ist, kann offener „Ungehorsam“ gegen päpstliche Befehle oder Gesetze gerechtfertigt sein, tatsächlich nicht nur gerechtfertigt, sondern richtig, verdienstvoll, der Stoff von Heiligkeit. Niemand hat je in Frage gestellt, daß der Papst das Recht hat, die Regeln für Bischofsweihen zu bestimmen, und daß Slipyj und Wojtyla zweifellos und wissentlich kirchliches Recht brachen – was ihnen einen Schandplatz neben Erzbischof Lefebvre hätte einbringen sollen. Stattdessen feiern wir sie als Helden des Widerstands gegen den Kommunismus.

Der Grund dafür ist, daß wir ein höherrangiges Recht als das des kanonischen Rechtes erkennen: salus animarum suprema lex, die Rettung von Seelen ist das höchste Gesetz. Das gesamte Gebäude des kirchlichen Rechts existiert zum Zweck der Rettung von Seelen, es hat keine andere Bestimmung als die, die Teilhabe der Menschheit am Leben Christi zu schützen und zu fördern. Unter normalen Umständen schafft das Recht der Kirche einen Rahmen, innerhalb dessen sich der Auftrag der Kirche in geordneter und friedlicher Weise entfalten kann. Aber es sind auch Situationen der Anarchie oder des Zusammenbruchs, von Fäulnis und Apostasie möglich, in denen die regulären Strukturen den Auftrag der Kirche nicht fördern, sondern behindern. In solchen Fällen verlangt die Stimme des Gewissens, daß man mit Klugheit und Liebe das tut, was getan werden muß, um dem höchsten Auftrag gerecht zu werden.

Während die Jahre dahingehen und die katholische Kirche immer tiefer in doktrinärem, moralischen und liturgischen Chaos versinkt, kann ich mich nicht länger der Ansicht anschließen, daß Erzbischof Lefebvre sich des „unberechtigten Ungehorsams“ schuldig gemacht habe. Er war in einer schrecklichen Zwangslage. Auf der einen Seite der feindlich eingestellte Vatikan, der anscheinend nichts auf die Tradition gab (und ja, 2021 hat uns genau wieder in diese Situation zurück gebracht) und einer weltweiten Diaspora traditionstreuer Katholiken, die von ihm eine zumindest zeitweise tragfähige Lösung erhoffte.. Die Durchsetzung des Novus Ordo oder der Verheutigungs-Theologie des Konzils war eine Art von „Ostpolitik gegenüber der Moderne“, die zu Recht den Widerspruch von Lefebvre hervorrief und gegen die er einen entscheidenden Schritt unternahm, als der Glaube in einer Weise bedroht zu sein schien wie noch nie zuvor. Das Haneln von Wojtyla und Slipyi läßt Écône in neuem Licht erscheinen.“

Nach dieser starken Betonung des „salus animarum“ als des höherwertigen Rechtsgutes gegenüber dem Gesetzesgehorsam mahnt Kwasniewski dennoch auch zu Klugheit und Besonnenheit. Und dazu könne es auch gehören, sowohl aus Rücksicht auf sich selbst als auch auf die ins Unrecht gesetzte Obrigkeit auf demonstrative Akte zu verzichten. Aus unumgänglicher Notwendigkeit gegen ein – derzeit ja auch nur befürchtetes und noch nicht verhängtes – Weiheverbot zu verstoßen, sei das eine. Solche Akte des Ungehorsams quasi programmatisch an die große Glocke zu hängen, etwas anderes. Im Zeitalter der sozialen Medien sei Verschwiegenheit zwar kaum noch so zu bewerkstelligen wie in den Zeiten des Kalten Krieges der 70er Jahre, dennoch könne es die Klugheit gebieten, zumindest zu versuchen „unterhalb des Radars“ zu operieren. Was unter den gegenwärtigen Umständen sicher nicht die schlechteste Handlungsanleitung sein dürfte.

In einem abschließenden Absatz geht Kwasniewski dann noch kurz auf die Frage ein, warum es wichtig ist, daß auch im Ritus der Priester- und Bischofsweihen die Kontinuität gewahrt bleibt. Ohne die Gültigkeit der Weihen im neuen Ritus rundum zu bestreiten, sei es erforderlich, die Integrität der überlieferten Liturgie in allen ihren Elementen zu bewahren. Der Artikel schließt mit der Frage: Wird es auch in Zukunft Kardinäle und Bischöfe geben, die erforderlichenfalls bereit sein werden, im Verborgenen Weihen nach den überlieferten Riten zu erteilen?

Unsereins glaubt, diese Frage einigermaßen optimistisch betrachten zu können. Nach der aufsehenerregenden Weihe eines Priesters für die Abtei von Le Barroux durch Kardinal Müller unmittelbar vor TC im Juli und der bereits deutlich diskreter behandelten Weihe von zwei Priester-Mönchen in Norcia im September (hier einige Bilder) können wir doch davon ausgehen, daß es selbst unter den Kardinälen einige gibt, die die überlieferte Liturgie in ihrer Integrität erhalten sehen wollen. Und wir sind sicher, daß die Piusbruderschaft auch auf die Gefahr hin, erneut für schismatisch erklärt zu werden, nicht hinter dem Vorbild zurückbleiben wird, das Erzbischof Lefbvre ihr als Erbe und Verpflichtung gegeben hat.

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