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Die nächsten Schritte

Bild: ArchivIn dem bereits gestern hier verlinkten Kommentar von Regina Einig in der Tagespost steuert die Autorin ohne Umschweife einen entscheidenden Punkt an, der bisher wenig Aufmerksamkeit gefunden hat:

Die Antworten der Gottesdienstkongregation auf die Anfragen zur praktischen Auslegung des Motu proprio „Traditiones custodes“ verhärten die Front zwischen dem Vatikan und den Traditionalisten. Aus dem gesamten Duktus des Textes spricht eine gewisse Ungeduld, endlich einen Schlussstrich unter das Thema „alte Messe“ zu ziehen. Die für die Traditionalisten im deutschsprachigen Raum entscheidende Frage wird allerdings gar nicht gestellt: Wie verhalten sich die Bestimmungen der Gottesdienstkongregation zum Eigenrecht, das Gemeinschaften wie die Petrusbruderschaft für sich beanspruchen? Mit anderen Worten: Was ist dran an der Stellungnahme der Petrusbruderschaft, man sei von den Bestimmungen nicht direkt betroffen und werde das Dokument erst einmal studieren?

Dabei bezieht sich Regina Einig offenbar auf eine ungezeichnete Mitteilung der nordamerikanischen FSSP auf ihrer Website, die hier nachzulesen ist. Inzwischen hat auch die deutsche Petrusbruderschaft eine ähnliche Position bezogen. Nun, man muß das von den Amerikanern erwähnte „nicht direkt betroffen“ schon sehr wörtlich interpretieren, wenn es einen Sinn ergeben soll. Denn indirekt betroffen sind die Gemeinschaften und insbesondere die Petrusbruderschaft natürlich schon, wenn die Feier der überlieferten Liturgie in Pfarrkirchen und die Spendung der Sakramente im alten Ritus untersagt wird.

Die Petrusbruderschaft verfügt in Deutschland weder über nennenswerte eigene Kirchen oder Kapellen noch über eine regulär errichtete Personalpfarrei. Für alles, was außerhalb der Mauern der eigenen Häuser stattfindet, bedarf sie der ausdrücklichen Genehmigung der Bischöfe bzw. Roms - und hier lassen Traditionis Custodes bzw die Responsa keinen Zweifel daran, daß solche Genehmigungen, wenn überhaupt, nur äußerst restriktiv und womöglich auch noch zeitlich befristet erteilt werden sollen. Die einzelnen Bischöfe – auch wenn sie in ihrer Mehrheit in Deutschland und den meisten anderen Ländern gegenwärtig kein große Interesse an einem Konflikt mit den Anhängern der Tradition zu haben scheinen – verfügen hier nur über äußerst geringe Spielräume: Wer nicht pariert, muß damit rechcnen, nachdrücklichst auf Kurs gezwungen zu werden – bis hin zur Absetzung und Ernennung eines willfährigen Nachfolgers.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Bruderschaften vom Zugang zu ihren klassischen pastoralen Arbeitsfeldern abgeschnitten sind.

Hier geht es weiter Und eine Beschränkung auf die private Feier der Liturgie in ihren Wohnhäusern, ergänzt durch das eine oder andere Schriften- und Internet-Apostolat, entspricht sicher in keiner Weise den Vorstellungen der Gemeinschaften und ihrer Priester von ihrer Tätigkeit. „Rom“ kann jedoch auch argumentieren, die neuen Vorgaben von TC hätten jedes eventuell vorhandene "Eigenrecht" der Gemeinschaften obsolet gemacht, und sie seien auch intern an die neuen Vorgaben gebunden - flexibel genug formuliert sind sie allemal. In jedem Fall wären daher auch die bereits erlassenen Vorschriften geeignet, den Zustrom junger Männer zu den Seminaren zu blockieren und die geweihten Priester in eine tiefe Sinnkrise zu stürzen.

Tatsächlich besteht nicht der geringste Grund zu der Annahme, daß Franziskus&Co sich mit einer Eindämmung der überlieferten Liturgie auf das Innere von FSSP-Niederlassungen zufrieden geben könnten. Alles deutet darauf hin, daß im Januar oder Februar mit weiteren Maßnahmen zu rechnen ist, die auch das von den Gemeinschaften beanspruchte „Eigenrecht“, ihre von zwei Päpsten bestätigten Satzungen und sonstige Verträge genauso brutal für nichtexistent erklären, wie das seit dem 16. Juli mit Summorum Pontificum geschehen ist.

Als wahrscheinlichste Vorgehensweise erscheint dazu nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine offizielle Klarstellung der Ordenskongregation, daß die bisher erlassenen Vorschriften und die Responsa „selbstverständlich“ in vollem Umfang auch für die Gemeinschaften gelten, sowie die Ankündigung von Maßnahmen (Visitationen, Einsetzung von Kommissaren oder Delegaten) die sicherstellen sollen, daß auch entsprechend verfahren wird. Die römische Gerüchteküche will davon erfahren haben, daß solche „Papstkommissare“ mit umfangreichen Vollmachten bis hin zur Auflösung der Gemeinschaften und zur Suspendierung und Exkommunikation ihrer Mitglieder ausgestattet werden sollen – wir werden sehen.

Aber so viel ist klar: Franziskus will den Krieg, und er wird ihn bekommen. Berufung auf geltendes Recht wird ihn nicht bremsen können - das Recht hat ihn und seine Kreise nie interessiert, es wird erlassen und gebrochen, wie es gefällt. Trotzdem kann eine Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtstitel, wie jetzt von der FSSP vorgebracht, ihren Sinn haben: Sie treibt die Gegner der überlieferten Lehre und Liturgie dahin, sich als die Desperados und Freibeuter zu erkennen zu geben, die sie wirklich sind. Daß sie nicht in der Lage sind, die Zukunft der Kirche Christi auf Dauer zu bestimmen, ist schon heute für jeden einsichtigen erkennbar.

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