Bereichsnavigation Themen:

Rom wendet Zwangsmaßnahmen an

Bild: Aus der im Text verlinkten Website.Natürlich nur gegenüber der katholischen Tradition.

Mehrere amerikanische Diözesen haben nach dem Erlaß von Traditionis Custodes unter Berufung auf can 87 §1 des Kirchenrechtes „aus pastoralen Gründen“ die Feier der überlieferten Liturgie in einer Pfarrkirche ihres Bistums gestattet. Mindestens eine davon ist jetzt durch Schreiben (weitere Dokumente hier) des römischen Liturgieverwalters Roche darauf hingewiesen worden, daß diese Rechtsvorschrift „nach dem Willen des Heiligen Vaters“ in Sachen des genannten Erlasses keine Anwendung finden und deshalb hier nicht herangezogen werden könne. Die Bischöfe hätten also unrechtmäßig gehandelt und um diesen Verstoß zu heilen, werden sie aufgefordert, in Rom eine ausdrückliche Genehmigung für die Nutzung einer Pfarrkirche für den überlieferten Ritus zu beantragen und dabei unter anderem anzugeben:

  • wieviele Personen an den Messfeiern teilnehmen,
  • wieviele Mesen im überlieferten Ritus wöchentlich und an welchen Tagen dort stattfinden,
  • welche Schritte unternommen werden, um die Gläubigen, die der vorhergehenden Liturgie anhängen, dahin zu leiten, die Liturgie nach den vom zweiten Vatikanischen Konzil reformierten Büchern zu feiern.

Der Vorgang ist nicht nur deshalb bemerkenswert, weil „der Wille des Heiligen Vaters“ hier über das offenbar nur als Formalie verstandene Recht gestellt wird und es schlicht und einfach nicht möglich ist, die von Pauls VI. Consilium mit heißer Nadel gestrickte Reformliturgie dem II. Vatikanischen Konzil zur Last zu legen. Auch das Problem, daß gerade das II. Vatikanum die Stellung der Bischöfe als Inhaber apostolischer Autorität deutlich hervorgehoben hat – während diese jetzt in der Praxis immer öfter zu römischen Vollzugsbeamten degradiert werden – kann hier nur knapp angesprochen werden.

Die drei Fragen machen ein weiteres Mal deutlich, daß unter Traditionis Custodes jedes römische Entgegenkommen gegenüber den Verteidigern der überlieferten Liturgie (und Lehre, wie man immer betonter hinzufügen muß) nur das Ziel hat, diese Ewiggestrigen zur Reformliturgie zu konvertieren. Dabei denkt Rom in kurzen Zeiträumen – von ein oder höchstens zwei Jahren ist die Rede. Und präzise Angaben zur Zahl der Teilnehmer (werden demnächst auch Namenslisten gefordert?) sollen es den römischen Stellen ermöglichen, den „Fortschritt“ der Konvertierungsarbeiten genau zu verfolgen. Wehe, ihr seid nicht in drei Jahren bei Null!

Hier geht es weiterWährend die Exekutoren des päpstlichen Willens alle Kräfte daran setzen, die Gläubigen, die nichts als katholisch sein wollen, zu schikanieren und zu vertreiben – denn darauf läuft es hinaus – führen die Adepten der Theologie des Tages wie der „Homosexualist“ P. Martin S.J. und die Synodalisten in Deutschland das große Wort. Sie werden höchstens mit sachten Ermahnungen bedacht, bei denen wegen der römischen Ambivalenzen schwer einzuschätzen ist, ob sie im Fall des Falles überhaupt in irgend einer Weise ernst gemeint sind. Oder sie erfahren – wie gerade wieder die Missionare des neuen, fluiden und genderneutralen Menschenbildes um und hinter P. Martin S.J. – immer offener Unterstützung durch den „Heiligen Vater“ selbst. Klar, wer an „Riten“ für die kirchliche Einsegnung homosexueller Lebensgemeinschaften (das Wort „Ehe“ kommt dann erst später) arbeitet, kann die Riten und Lehren der seit 2000 Jahren in der Kirche gelten Tradition nicht länger zulassen.

Um Zahlen geht es übrigens auch bei dem nun öffentlich gewordenen Visitationsverfahren gegen Bischof Rey von Frejus Toulon, den der Vatikan im letzten Jahr schon zur Absage von Priesterweihen genötigt hatte und der mit der Auflösung der traditionellen Benediktinergemeinschaft um P. Alcuin Reid noch einmal versucht hatte, Wohlverhalten und Romtreue zu demonstrieren. Geholfen hat es ihm nichts: Gerade die hohen Zahlen von Priesterkandidaten in den Seminaren seiner Diözese und die ebenfalls beträchtliche Zahl der dort mit seinem Segen errichteten (und durchaus nicht alle traditionalistischen) Gemeinschaften wird jetzt als „dringend untersuchungsbedürftig“ gegen ihn ins Feld geführt. Die Wahrnehmung, daß Neuevangelisierung und Priesterberufungen – und das gilt nicht nur für Frejus-Toulon – gerade dort besonders gut gedeihen, wo der „Geist des Konzils“ nur ein eingeschränktes Betätigungsfeld findet, ist den Autisten und Monomanen der römischen Zentrale unerträglich.

Machen wir uns nichts vor: So unklar manche Signale aus Rom oder Plaudereien des „Heiligen Vaters“ in Details auch sein mögen, generell zeigen sie alle in ein und dieselbe Richtung: Hin zu einer Pseudo-Kirche weg vom Auftrag Christ und ihrer zweitausendjährigen Tradition und dem Auftrag Christi – hin zur gefälligen (und entsprechend beliebten und besoldeten) Dienerin aller Zeitgeister. Man kann versuchen, das auszusitzen. Aber wenn die „einfach nur katholischen“ Gemeinden allzulange ohne klare Worter derer, denen sie bisher vertraut haben, auskommen müssen, wird auch dort die Verwirrung zunehmen. Und so könnten die vom Papst zu Verwaltern eingesetzten Glaubensfeinde an der Spitze der „Dikasterien“ zumindest eines ihrer Ziele erreichen: Die in ihren Augen skandalösen Nachwuchszahlen in diesen Gemeinschaften zu reduzieren.

Zusätzliche Informationen