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P. Fidenzio Volpi in Beweisnot

Nach einer Mitteilung auf dem italienischen Blog chiesaepostconcilio hat ein italienisches Gericht den Päpstlichen Kommissar zur Verwaltung der Franziskaner der Immakulata, P. Fidenzio Volpi, dazu verurteilt, bestimmte gegen den Ordensgründer und dessen Familie erhobenen Anschuldigungen öffentlich zurückzunehmen, eine Entschuldigung auszusprechen und Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro zu zahlen. Nähere Informationen darüber, welches Gericht diesen Spruch gefällt hat und ob er bereits rechtskräftig geworden ist, liegen derzeit noch nicht vor. In englischer Sprache wird die Meldung auf roratecæli verbreitet - das ist auch unsere Quelle.

Die nun gemeldete Entscheidung bezieht sich darauf, daß Kommissar Volpi in einem am 8. Dezember 2013 veröffentlichten Schreiben als einen der wenigen konkreten Vorwürfe, die den FFI gemacht werden, folgende Behauptungen aufstellte:

Eine äußerst schwerwiegende Angelegenheit, die ich Ihnen erst jetzt offiziell zur Kenntnis gebe, ist die Übertragung des Eigentums an beweglichen Gütern und immobilien des Instituts an Laien (bezeichnet als die geistlichen Söhne und Töchter des Instituts, und an Mitglieder der Familie des Gründers, P. Stefano M. Manelli und in einigen Fällen auch an Eltern von Nonnen. Solche Manöver sind aus moralischer ebenso wie aus kanonischer Sicht in höchstem Maße unzulässig und haben auch Folgen im Bereich des Zivil.- und des Staatsrechtes. Sie erfolgten nach der Einsetzung des Apostolischen Kommissars und brachten damit die Absicht zum Ausdruck, die genannten Güter der Verfügung des Heiligen Stuhles zu entziehen. Diejenigen, die daran beteiligt oder solches zugelassen haben, haben schwere Schuld auf sich geladen und müssen, soweit es sich um Kleriker handelt, mit schweren kirchenrechtlichen Strafen rechnen. Ähnliche Vorgänge ereigneten sich in den Apostolats-Einrichtungen des Orden, dem Verlag und dem Fernsehen.“

Offenbar war Volpi nicht dazu in der Lage, diese Behauptungen vor dem weltlichen Gericht zu belegen. Er muß sie daher nun öffentlich zurücknehmen und der in ihrer Ehre geschädigten Familie eine Entschädigung zahlen.

Zur Sache selbst ist folgendes anzumerken: Die franziskanischen Gemeinschaften waren nach ihrer Regel und Tradition, der sich auch die FFI verpflichtet sehen, stets besitzlos. Noch in den 60er Jahren gehörten auch in Deutschland die Klöster, Kirchen und anderen Einrichtungen der Franziskaner nicht dem jeweiligen Konvent oder dem Orden, sondern meist örtlichen Freundeskreisen, die diese den Brüdern unentgeltlich zur Verfügung stellten. Das Modell ist nicht gänzlich unproblematisch, da es die „Besitzlosigkeit“ gelegentlich zu einem leeren Wort werden lässt und verschiedene Möglichkeiten des Missbrauchs eröffnet. Es ist jedoch in der Kirche seit Jahrhunderten gebräuchlich und wird auch von staatlichen Stellen (z.B. den Finanzbehörden) der meisten Länder nicht prinzipiell in Frage gestellt - selbst wenn Präzision der Buchführung und Vermögensverwaltung nicht immer den im heutigen Geschäftsleben üblichen Anforderungen entsprechen.

P. Fidenzio Volpi als Angehöriger einer Gemeinschaft der franziskanischen Familie hätte diese Verfahrensweise eigentlich kennen müssen - aber vielleicht ist diese ja bei den weitgehend verweltlichten Kapuzinern bereits seit Jahrzehnten außer Gebrauch gekommen. Jedenfalls scheint er bei seinem Amtsantritt schon sehr konkrete Vorstellungen über die Verwendung und Verwertung einzelner Liegenschaften der FFI insbesondere in Rom gehabt zu haben und war entsprechend erbost, als sich herausstellte, daß diese seinem und der Ordenskongregation Zugriff entzogen waren.

Das nun gemeldete Urteil, selbst wenn es noch nicht rechtskräftig sein sollte, bringt also jedenfalls den Gewinn, diese Seite der Auseinandersetzung um die FFI wieder ins Bewußtsein zu heben. Nun bleibt abzuwarten, ob und wie die Instanzen, die P. Volpi mit der Abwicklung der Franziskaner der Immakulata beuaftragt haben, auf diese Entwicklung reagieren.

Nachtrag 18. Februar: Der Spruch der Richter beruht auf einer dem Deutschen „Strafbefehl“ ähnlichen Einrichtung des Italienischen Rechts: Das Gericht stellt den Beklagten vor die Alternative, entweder die verlangte Buße zu akzeptieren oder sich in einer Hauptverhandlung zu verantworten. P. Volpi hat diesen Mediationsspruch - es handelt sich also um keine 'Verurteilung' - inzwischen akzeptiert. Irgendeine Reaktion vatikanischer Autoritäten auf diese bemerkenswerte Entwicklung ist noch nicht bekannt geworden.

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