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P. Volpi will nun doch eine Verhandlung

In einer unter dem Datum vom 18. Februar auf der Website der FFI veröffentlichten Erklärung zieht P. Fidenzio Volpi das von ihm zuvor erklärte Einverständnis zu einer vorgerichtlichen Einigung mit der Familie des FFI-Gründer Manelli zurück. Durch die aus dem Umfeld der Familie erfolgte Veröffentlichung des Inhalts bzw. Interpretation der Erklärung sieht er sich nun seinerseits verunglimpft und will eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Die Kernsätze seiner Erklärung, die auf der FFI-Website auch in englischer Übersetzung veröffentlich ist, lauten:

Die Absicht des Autors (der auf Rorate Caeli publizierten Erklärung) liegt auf der Hand: Er will in euren Augen, liebe Mitbrüder, meinen Ruf und die mir übertragene Autorität herabsetzen.

Tatsächlich bin ich jedoch keines Vergehens für schuldig befunden worden und stehe auch nicht unter Anklage, auch habe ich niemals - weder vor Gericht, noch anderswo - eingeräumt, ein Vergehen begangen oder Verleumdungen und Lügen ausgesprochen zu haben.

Ich habe daher meine Anwälte beauftragt, gegen die Verantwortlichen eine Anklage wegen Verleumdung durch die Presse vorzubereiten und ich habe den Mitglieder der Familie Manelli mitteilen lassen, daß ich mich nicht länger an das am 12. Februar unterzeichnete Übereinkommen gebunden sehe, weil es durch schwerwiegendes Fehlverhalten auf der Gegenseite aufgekündigt worden ist.“

Mit der Frage, was diese offensichtlich von Rechtskundigen formulierte Erklärung nun exakt aussagt und was nicht, werden sich auch auf der anderen Seite Rechtskundige befassen müssen. Es wird wohl zu einem regelrechten Prozess kommen, und dessen Ende ist weder in haltlich noch vom Zeithorizonz her absehbar.

Unabhängig davon, was letztlich beim Gang durch die Instanzen herauskommt, scheint jedoch folgende Interpretation der Abläufe einleuchtend: Die Annahme des Schiedsspruchs der vorgerichtlichen Einigung, die eine Entschädigungszahlung von 20 000 Euro und eine öffentliche Ehrenerklärung für die Familie Manelli vorsah, wurde wohl nicht nur vom Autor der bei Rorate Caeli veröffentlichten Erklärung, sondern auch von vatikanischen Stellen als Schuldeingeständnis Volpis wahrgenommen - unabhängig davon, was die exakte juristische Auslegung nun hergibt oder nicht. Ein solches Eingeständnis kann keine Behörde, die an den in ihrem Auftrag vorgenommenen Verwaltungsakten festhalten will, hinnehmen. Also wurde dem Kommissar auferlegt, seine Anerkennung des (in den Augen seiner Vorgesetzten) zumindest missverständlichen Schiedsspruches zurückzunehmen und eine reguläre gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Ob diese noch zu Lebzeiten der involvierten Personen erfolgt, bleibt abzuwarten.

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