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„Lex orandi - lex credendi“

In den vergangenen Jahren hat sich der Sprachgebrauch hier auf Summorum-Pontificum de etwas verändert: Statt von „Gläubigen, die der überlieferten Liturgie der Kirche anhängen“, ist hier immer öfter von „Gläubigen, die an der Überlieferten Lehre und Liturgie der Kirche festhalten“ die Rede. Es hat sich gezeigt, daß es sich beim Festhalten an der Tradition nicht nur um irgendeine Art von „Anhängerschaft“ handelt, die so oder auch anders aussehen könnte. Daß es nicht allein um die Liturgie geht, sondern daß die Liturgie untrennbar verbunden ist mit der Lehre und dem Glauben insgesamt. Es geht ums Ganze. Verluste bei dem einen ziehen unweigerlich auch Beschädigungen bei dem anderen nach sich – oder sind deren Ursache, je nachdem.

Nichts könnte das besser zum Ausdruck bringen als die gegenwärtige katastrophale Entwicklung um Amoris Laetitia. Sie hat das Potential, erneut eine Kirchenspaltung herbeizuführen - oder besser gesagt: Offenbar werden zu lassen.

Die ganze Diskussion um den Kommunionempfang der „Wiederverheirtateten Geschiedenen“ ist nur denkbar vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden Wandels des Eucharistieverständnisses, der inzwischen nicht nur von einzelnen Theologen propagiert, sondern auch vom Papst selbst getragen wird. In Deutschland kann dieser Wandel angesichts des Kommunionempfangs ausnahmslos aller Teilnehmer, wie er in den meisten Novus-Ordo-Gemeinden zu beobachten ist – und angesichts des gleichzeitig zu beobachtenden nahezu vollständigen Verzichts auf Empfang und Spendung des Beichtsakraments - inzwischen als durchgesetzt gelten.

Nach der überlieferten Lehre der Kirche geht es bei der Kommunion zunächst um eine nicht nur mystische Vereinigung jedes einzelnen Gläubigen mit der Substanz - dem göttlichen Wesenskern – des Leibes und der Person Christi, durch die das Leben seiner Seele gestärkt und aufgebaut wird. Eine weitere Folge dieser Vereinigung ist auch die Stiftung von Gemeinschaft unter den Gläubigen selbst – sie werden, wie der Apostel Paulus in seinem Brief an die Korinther ausführt, (diesmal jedoch mystisch) „zu einem Leib, weil wir alle an einem Brot teilhaben“.

Die Liturgie unterstreicht dieses Wesen der Eucharistie durch vielerlei sinnfällige Zeichen. Die verwandelte Hostie ist ihrer Substanz nach der göttliche Leib Christi, dem Anbetung gebührt und in sichtbarer Form entgegengebracht wird. Die Gläubigen, die ihn empfangen wollen, tun dies in geziemender Ehrfucht und zu recht mit Zittern und Zagen – mysterium tremendum. Und weil sie ebenfalls aus dem ersten Korintherbrief wissen: „wer unwürdig das Brot isst und den Becher des Herrn trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht“, sind sie peinlich darauf bedacht, sich dem Tisch des Herrn nur im Zustand der Gnade zu nähern.

Da es viele Gründe geben kann, daran zu zweifeln, ob man sich in diesem Zustand befindet, nutzen die Gläubigen entweder das Angebot des Beichtsakramentes, sich dieses Zustandes zu vergewissern – oder sie bleiben dem Tisch des Herrn fern. Wer sich noch an vorkonziliare Zeiten erinnern kann – für die Jüngeren tut es auch der Blick in eine Kiche der Petrus- oder der Piusbruderschaft von heute – weiß, daß beim Sonntagsgottesdienst bei weitem nicht alle Teilnehmer an der Messe zur Kommunion gehen – trotz umfangreichen Angebots und auch Nutzung der Beichte. Es war und ist verpönt, auch nur bewußt zur Kenntnis zu nehmen, wer geht oder nicht geht oder gar sich darüber Gedanken zu machen, warum wohl. (Obwohl natürlich auch das immer wieder vorkommen kann). Der leicht chaotische Aufbruch der Gläubigen zur Kommunionbank – jeder geht, wann es ihm gerade passt, ohnehin waren Stehplätze hinten vielfach beliebter als Sitzplätze vorne – erzeugt überdies eine hilfreiche Unübersichtlichkeit.

Ganz anders das Bild in einer beliebigen Novus-Ordo-Gemeinde, wo die Messbesucher sich zumeist ausnahmslos und teilweise Bank nach Bank in die Prozession zur Kommunionausteilung einreihen. Wer nicht mitgeht, fällt auf: Er entzieht sich der Gemeinschaft, in deren Konstitution anscheinend viele den eigentlichen Sinn des „gemeinsamen Ganges zum Tisch des Herrn“ sehen. Ebenfalls auffallen würde, wer vor der Messe nach einer Beichtgelegenheit fragte oder sich nach alter Gewohnheit am Samstagnachmittag in die Schlange vor dem Beichtstuhl einreihen wollte. Die Schlange gibt es nicht mehr, und in vielen Kirchen sind auch die Beichtstühle verschwunden.

Neben irrlichternden Theologen hat auch die „reformierte“ Liturgie viel dazu beigetragen, daß die Kommunion im Bewußtsein vieler Gottesdienstteilnehmer zu einem Gemeinschaftserlebnis geworden ist. Die Elemente, die an das „mysterium tremendum“ gemahnen, wurden konsequent aus der Liturgie eliminiert. Insbesondere gilt das natürlich für den Opfercharakter, der bereits in der Schriftform der „Gemeinschaftsmesse“ nach dem neuen Missale mit Hochgebet 2 praktisch keine Rolle mehr spielt. Die von „überflüssigen Kreuzzeichen und Kniebeugen befreiten“ Zeremonien, ganz in der Anmutung eines geselligen Zusammenseins gehalten, tun ein Übriges, zu verdecken, worum es wirklich geht. Äußerst unglücklich in diesem Zusammenhang der sogenannte Friedensgruß mit allgemeinem Händeschütteln, der inzwischen im Empfinden Vieler zum eigentlichen Höhepunkt der Gemeinschaftsfeier geworden ist. Wenn dann noch „ökumenische“ Lieder dazukommen wie „Wenn das Brot, das wir teilen“, in dem „wir“ Christus nicht mehr in der gegenwärtigen verwandelten Hostie, sondern im abstrakt vorgestellten „Leid des Armen“ erkennen (sollen), ist die Entsakralisierung und Vergesellschaftung  der Liturgie komplett. Nicht mehr Christus, sondern die versammelte Gemeinde konstituiert sich als der eigentliche Träger der (Selbst-)Feier, und das Gebot, am „Gemeinschaftsmahl“ nicht nicht teilzunehmen, erscheint als unzumutbare Kränkung, als Diskriminierung und Ausschluß von etwas, an dem teilzunehmen man doch Kraft seines guten Willens jedes Recht hätte.

Es wäre schwer zu bestreiten, daß die reformierte Form der Liturgie einen ganz wesentlichen Anteil daran hatte, diese ganz und gar unkatholische Fehlkonzeption im allgemeinen Bewußtsein durchzusetzen. Wenn sie jetzt durch Amoris Laetitia von höchster Stelle als Leitvorstellung verbindlich gemacht werden soll, ist das nur der vorläufige Abschluß eines Weges, der vor über einem halben Jahrhundert eingeschlagen wurde. Mit einer Liturgiereform, die dem Wesen der Liturgie zutiefst fremd war.

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