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Pfarrer Ziegler zum Fest der unbefleckten Empfängnis

Die Liturgie am heutigen Fest der unbefleckten Empfängnis Mariens verkündet im Tagesgebet den im Jahr 1854 zum Dogma erhobenen Glaubenssatz, daß die hochheilige Gottesmutter bereits bei ihrer Empfängnis nicht von der Erbschuld des Menschengeschlechts betroffen war:

Gott, Du hast durch die unbefleckte Empfängnis der Jungfrau Deinem Sohn eine würdige Wohnstatt bereitet; nun bitten wir Dich: Wie Du sie in Voraussicht des Todes dieses Deines Sohnes bor allem Makel bewahrt hast, so laß auf ihre Fürbitte hin auch uns rein zu Dir gelangen.

Dieses Tagesgebet ist im lateinischen Missale des Novus Ordo im Wortlaut unverändert erhalten, die deutsche Fassung hat den Text ohne Eingriff in den Inhalt umformuliert.

Theologischer Hintergrund dieses Festgeheimnisses ist die bis in die Offenbarungen des alten Bundes zurückreichende Glaubenswahrheit, daß die Menschheit durch schuldhafte Auflehnung gegen Gottes Gebot den Zustand der ursprünglichen Gnade verloren hat und alle Menschen in diesem Zustand der Gottesferne geboren werden. Erst in den Wirren des Glaubensabfalls nach dem 15. Jahrhundert wurde dieses Wissen von einigen „Reformatoren“ bestritten. Das veranlaßte das Konzil von Trient, diese Wahrheit in einem eigenen Dekret zu bekräftigen. Der Katechismus der katholischen Kirche von 1997 hat das in Abschnitt 403 – wie sollte es anders sein – aufgenommen und bestätigt:

Im Anschluß an den hl. Paulus lehrte die Kirche stets, daß das unermeßliche Elend, das auf den Menschen lastet, und ihr Hang zum Bösen und zum Tode nicht verständlich sind ohne den Zusammenhang mit der Sünde Adams und mit dem Umstand, daß dieser uns eine Sünde weitergegeben hat, von der wir alle schon bei der Geburt betroffen sind und ‚die der Tod der Seele‘ ist [Vgl. K. v. Trient: DS 1512.]. Wegen dieser Glaubensgewißheit spendet die Kirche die Taufe zur Vergebung der Sünden selbst kleinen Kindern, die keine persönliche Sünde begangen haben [Vgl. K. v. Trient: DS 1514].“

Unter diesen Umständen ist es außerordentlich irritierend, daß der Münsteraner Pfarrer Dr. Detlef Ziegler in der angeblich von der katholischen Kirche verantworteten „Morgenandacht“ des Deutschlandfunks vom 8. Dezember zu Protokoll gibt, der Glaube an die Erbsünde oder eine Erbschuld lasse sich heute nicht mehr aufrecht erhalten, diese im Licht der Erkenntniss moderner Naturwissenschaft veraltete Vorstellung sei überdies erst im 5. Jahrhundert (durch Augustinus) in die Kirche eingeführt worden.

Dieser überaus leichtfertige Umgang mit einer im Dekret von Trient bestätigten, im feierlichen Dogma der Kirche eingeschlossenen, in der Liturgie ehrfurchtsvoll aufgenommenen und im Katechismus erneut bekräftigen Lehre ist umso erstaunlicher, da gerade erst am Vortag das bischöfliche Internetportal katholisch.de es für angebracht hielt, eine im Widerspruch zur überlieferten katholischen Lehre stehende Interpretation einer mehrdeutigen Fußnote in einem päpstlichen Schreiben zweifelhaften Charakters, das auf durchaus zweifelhafte Weise in die Akten des apostolischen Stuhls befördert worden ist, als „für alle Katholiken im Gehorsam anzunehmen“ hinzustellen:

Unter der Debatte um diesen heiklen Punkt hat der Papst nun einen Strich gezogen. Zweifel an seiner Aussage sind zwar weiterhin erlaubt, jedoch dürfen sie nicht mehr öffentlich geäußert werden.

So zumindest Nachwuchsjournalist Kilian Martin – auch bei katholisch.de überläßt man die Formulierung des größten Unfugs Leuten aus der dritten Linie, von denen man sich falls opportun leicht wieder distanzieren kann. In der Sache selbst kommt weder katholisch.de noch den Acta besondere Kompetenz und  Glaubwürdigkeit zu. Ist der Ruf erst ruiniert... Die zum heutigen Hochfest offen und öffentlich geäußerte Bestreitung einer auf unzweifelhafte Weise verbindlich gemachten Glaubenslehre muß der hochwürdige und hochgelehrte Herr Pfarrer Detlef Ziegler – auch wenn die Sendung „unter Verantwortung der katholischen Kirche“ erfolgte – am letzten Tage selbst verantworten.

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