Fronleichnam - Corpus Christi
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- 31. Mai 2018
Die überlieferte Liturgie liest am Fronleichnamstag (ebenso wie am Gründonnerstag) aus dem 11. Kapitel des 1. Briefes an die Korinther die Verse 23-29:
(23) Denn ich habe von dem Herrn empfangen, was ich auch euch überliefert habe, nämlich dass der Herr Jesus in der Nacht, als er verraten wurde, Brot nahm, (24) und dankte, es brach und sprach: Nehmt, esst! Das ist mein Leib, der für euch gebrochen wird; dies tut zu meinem Gedächtnis! (25) Desgleichen auch den Kelch, nach dem Mahl, indem er sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut; dies tut, sooft ihr ihn trinkt, zu meinem Gedächtnis! (26) Denn sooft ihr dieses Brot esst und diesen Kelch trinkt, verkündigt ihr den Tod des Herrn, bis er kommt. (27) Wer also unwürdig dieses Brot isst oder den Kelch des Herrn trinkt, der ist schuldig am Leib und Blut des Herrn. (28) Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken; (29) denn wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich selbst ein Gericht, weil er den Leib des Herrn nicht unterscheidet.
In der neuen Messordnung wird an beiden Tagen (an Fronleichnam nur im Lesejahr C) ebenfalls aus dem 11. Kapitel dieses Briefes gelesen – allerdings nur der Abschnitt 23 – 27.
Gänzlich und ganzjährig unterschlagen werden im gesamten Lektionar der Neuen Ordnung die Verse 27- 29
(27) Wer also unwürdig dieses Brot isst oder den Kelch des Herrn trinkt, der ist schuldig am Leib und Blut des Herrn. (28) Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken; (29) denn wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich selbst ein Gericht, weil er den Leib des Herrn nicht unterscheidet.
Diese Zensurierung entspricht zwar sicher nicht dem Auftrag des Konzils, den Gläubigen den Tisch des Wortes reicher zu bereiten (Sacro Sanctum Consilium 48), aber sie passt sehr gut in die Abneigung des Bugnini-Komitees gegen alles, was von stets zum leichteren Weg geneigten Menschen als „Drohbotschaft“ verstanden werden könnte.
Besondere Aktualität gewinnt der Blick auf diese Streichung in den Jahren vor 1970 im Licht der gegenwärtigen Bestrebungen insbesondere in der deutschen Kirche, den Zugang zum Leib des Herrn auch sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“ und „evangelischen Ehepartnern“ zu ermöglichen. Die dafür angeführten „pastoralen Motive“ klingen hochherzig. Wie weit sie von der traditionellen Lehre der Kirche entfernt sind, und wie weit sich viele deutsche Katholiken von dieser Lehre entfernt haben, wird am allgemeinen Beifall für den Spaßvogel kenntlich, der auf dem letzten Katholikentag „Oblaten für alle – schließlich habe ich bezahlt“ forderte.
Ob überhaupt und wenn ja welche Mitverfasser des Novus Ordo genau diese Entwicklung weg von der traditionellen Lehre fördern wollten, ist hier nicht zu untersuchen. Tatsache ist, daß diese Entwicklung eingetreten ist, und die Kirche auch und gerade in Deutschland mit aller Kraft darauf hinarbeiten müßte, dem entgegen zu wirken. Derzeit sieht es nicht danach aus, daß die Mehrheit der Bischöfe dieser Pflicht gerecht werden wollte.