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Ein Anker in der Not

Eine kleine Gruppe von Bischöfen – die hierzulande bekanntesten sind Kardinal Burke und Weihbischof Schneider – hat am Pfingstmontag, den 10. 6. eine „Erklärung“ veröffentlicht, in der sie fundamentale Wahrheiten des Glaubens bekräftigen, die mit der partiellen und zeitweiligen Abdankung des römischen Lehramtes in Zweifel gerückt worden sind. Die Erklärung wird begleitet von „Erläuternden Bemerkungen“, in denen die Veröffentlichung folgendermaßen begründet wird:

Die Kirche in unserer Zeit erlebt eine der größten geistigen Epidemien, d.h. eine nahezu allumfassende lehramtliche Verwirrung und Desorientierung, die sich als eine ernsthaft ansteckende Gefahr für die geistige Gesundheit und das ewige Heil vieler Seelen erweist. Gleichzeitig muss man eine verbreitete Lethargie in der Ausübung des Lehramtes auf unterschiedlichen Ebenen der kirchlichen Hierarchie unserer Tage feststellen. Dies ist hauptsächlich durch die Nichteinhaltung der apostolischen Pflicht verursacht - wie es auch das Zweite Vatikanische Konzil in Erinnerung gerufen hat -, dass nämlich die Bischöfe „die ihrer Herde drohenden Irrtümer wachsam fernhalten“ sollen (Lumen gentium, 25).

Die eigentliche Erklärung im Umfang von etwa 6 Druckseiten beschränkt sich darauf, in den Punkten, in denen die „allumfassende lehramtliche Verwirrung“ besonders schmerzlich zu Tage getreten ist, dieser Desorientierung die leidenschaftslose und unpolemische Darstellung der Wahrheiten des Glaubens gegenüberzustellen. Dieser Katalog, den man quasi als „Basiskatechismus für die gegenwärtige Herausforderung“ verstehen kann, enthält 40 Punkte, die sich zu den folgenden Themenkreisen zusammenfassen lassen:

  • daß es keinen Weg zur Erlösung ohne Christus und an Christus vorbei gibt – auch nicht für Juden (4-11)
  • daß die Gebote Gottes erkennbar und erfüllbar sind (12-15)
  • daß Abtreibung und andere unnatürliche Eingriffe in den natürlichen Prozess der Weitergabe und Beendigung des Lebens absolut unzulässig sind (16-18)
  • daß die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann und auch die Staatliche Gewalt verpflichtet ist, dem Rechnung zu tragen, (19, 24-26)
  • daß das männliche und das weibliche Geschlecht biologische Realitäten der Schöpfung Gottes und keine aus sozialer Konvention oder persönlicher Willensentscheidung hervorgehenden Konstrukte sind, so daß sexuelle Betätigung auch nur innerhalb dieser Ordnung zulässig ist (20, 23, 27)
  • daß die Kirche nicht geirrt hat, wen sie gelehrt hat, daß die staatliche Gewalt in bestimmten Fällen die Todesstrafe anwenden kann (28)
  • daß die Lehre von den Sakramenten wie sie im Konzil von Trient zusammengefasst worden ist, immer gültig und für die Menschen aller Zeiten und Orte angemessen ist, darunter insbesondere die Transsubstantion der Opfergaben in Leib und Blut Christi beim Opfer der hl. Messe, das nur von einem gültig zum Priester geweihten Mann „in persona Christi“ dargebracht werden kann. (30-34, 40)
  • daß die Beichte zur Vergebung schwerer Sünden unerläßlich ist und das Beichtsiegel unter keinen Umständen und auf niemandes Befehl verletzt werden darf (35,36)
  • daß diejenigen nicht zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen, die öffentlich und ohne ernsten Willen zur Umkehr in schwerer Sünde verharren oder – z.B. als Politiker – solches Verhalten befördern. (37,38)
  • daß der verpflichtende Zölibat ein in der Tradition begründetes Gesetz der römischen Kirche ist, das nicht abgeschafft werden kann. (39)

Ob weitere Bischöfe zur Unterzeichnung dieser Erklärung angefragt wurden oder ob weitere Unterschriften überhaupt erwünscht sind, ist derzeit unbekannt: Die Wahrheit ist keine Sache der Zahl oder der Mehrheit. Die Texte der beiden Dokumente sind oben verlinkt und können hier als PDF heruntergeladen werden: Erklärung und Erläuternde Bemerkungen.

Wir werden über einzelne Punkte aus diesem Katalog sowie über kirchenpolitische Auswirkungen seiner Veröffentlichung in den kommenden Tagen weiter berichten.

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