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Gibt Petrus den Schlüssel ab?

Bild: Vatican.newsKath.net bringt heute ein sehr aufschlußreiches Interview mit dem Kirchenrechtler Gero Weishaupt über die in der Deutschkirche für den 10. Mai angekündigten schismatischen Akte der „Segnung“ gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Wohlgemerkt: Es geht um die Partnerschaften als solche. Während Personen ungeachtet ihrer sexuellen Präferenzen stets von der Kirche gesegnet werden können, auch als (reuige) Sünder, ist das bei „Partnerschaften“, die die Sünde nicht bereuen, sondern leugnen, auf keinen Fall und unter keinen Umständen möglich. Das hat die Glaubenskongregation in ihrer heftig angefeindeten Erklärung vom März deutlich gemacht – und gegen diese authentische Darlegung der Glaubenslehre richtet sich der Protest der Kreise in der Kirche, die sich von dieser Lehre lösen wollen.

Amtsträger der Kirche – in erster Linie also Priester und Diakone; „Seelsorgende“ sind keine kirchenrechtliche Kategorie – die solche „Segnungen“ durchführen oder besser gesagt simulieren, begehen einen schismatischen – da gegen die Ordnung gerichteten – und häretischen – da gegen die Lehre gerichteten – Akt und sind von daher durch die Tat quasi automatisch exkommuniziert. Das gleiche gilt für kirchliche Vorgesetzte – das betrifft in erster Linie die Bischöfe – die solche Akte begünstigen oder dulden oder darauf verzichten, die Täter angemessen zu sanktionieren.

Aber, und jetzt wird es knifflig, diese Exkommunikation betrifft zunächst „nur“ das Verhältnis des Exkommunizierten zur Kirche und natürlich auch zu Gott, dessen direkten und indirekten Geboten er widerspricht. Um auch nach außen hin Wirkung zu entfalten, müßte die eingetrete Exkommunikation auch durch ein Strafurteil (etwa eines diözesanen Gerichtes) öffentlich festgestellt oder durch päpstliches Dekret verkündet werden. Dem könnten dann Strafmaßnahmen von der Abmahnung bis zur Amtsenthebung folgen. Solange das nicht geschieht, ändert sich an der äußeren Rechtsstellung der Beteiligten nichts. Die Gläubigen können also nicht ohne weiteres von sich aus von einer erfolgten Exkommunikation ausgehen oder diese sogar von sich aus „aussprechen“. Sie bleiben darauf verwiesen, sich mit Beschwerden über die Rechtsverstöße bei Priestern an den Ortsbischof und bei Bischöfen an die zuständigen römischen Stellen zu wenden – die dann ihrerseits zur Vermeidung der Tatstrafe der Exkommunikation dazu aufgefordert sind die rechtlich gebotenen Maßnahmen einzuleiten.

Wie unschwer zu erkennen ist, ist die Funktion dieses wohlgeordneten Systems davon abhängig, daß seine Ordnung von einer Mehrheit der Verantwortlichen in diesem System und vor allem von den Amtsträgern an der Spitze anerkannt und verteidigt wird. Hier geht es weiter Die Tiefe der aktuellen Krise kommt darin zum Ausdruck, daß genau das nicht der Fall ist. Schon jetzt hat eine Reihe von Bischöfen angekündigt, keine Veranstalter rechtswidriger und glaubensfeindlicher Happenings zur Rechenschaft zu ziehen, und niemand erwartet, daß von römischer Seite auch nur für einen einzigen Bischof festgestellt wird, daß er die Einheit der Kirche verlassen habe. Das System funktioniert nicht mehr, es hat sich dem guten Willen oder der Willkür seiner Vertreter vor Ort ausgeliefert. Das Schisma und der Abfall vom Glauben können sich im Innern ungehindert ausbreiten – der schöne äußere Schein bleibt erhalten.

Für die Gläubigen, die nur katholisch sein wollen, so wie es ihre Eltern und Großeltern auch waren, entsteht damit eine schwer erträgliche Situation, zu deren Erleichterung auch der Kirchenrechtler Weishaupt in seinem lesenswerten Interview wenig beitragen kann. Gewiß, auch Priester und Bischöfe, die sich öffentlich von der Lehre der Kirche losgesagt haben, können (das heißt nicht: „dürfen“) weiteherhin gültig Sakramente spenden – aber wie sollen die Gläubigen die Lehre der Kirche von den Sakramenten bewahren und weiterhin in ihrer Lebenspraxis hochhalten, wenn diese quasi als Formalie oder politische Verfügungsmasse von Amtsträgern „verwaltet“ werden, die deren Glaubenskern in Zweifel ziehen oder geradeheraus bestreiten? Nicht nur bei der Ehe, die von der Kirche seit ihrem Ursprung als die Verbindung von Mann und Frau bekräftigt wird, sondern auch bei der Weihe, die gültig nur einem Mann gespendet werden kann. Die Treue zur Lehre von den Sakramenten und damit der Zugang zu den Gnadenmitteln der Kirche wird den Gläubigen notwendigerweise umso schwerer fallen, je ohrenbetäubender das Schweigen des Papstes gegen die Häresien der Deutschkatholiken wahrnehmbar wird. Die Hirten, die ihre Herde schutzlos den Wölfen überlassen, laden schwere Verantwortung auf sich.

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