Bereichsnavigation Themen:

Von Kirchensteuer und Kirchenaustritt

Bild: Wikimedia, M. v. Remerswaele, Der Banker und seine FrauDie Glaubens- und Kirchenkrise erfaßt die ganze Welt – von apostatischen Kardinälen und Bischöfen wie Robert McElroy von San Diego, USA über Georg Bätzing von Limburg bis zu Arthur Roche als Chef der Liturgieverwaltung. Und ein Papst, der schon kurz nach seinem Amtsantritt mit dem Spruch „Wer bin ich, zu urteilen?“ eine der wesentlichsten Aufgaben seines Amtes verraten und seitdem durch widersprüchliche und bewußt mehrdeutige Aussagen alles noch schlimmer gemacht hat, trägt enorm zur Verschärfung der Lage bei. Die Kirche wird von innen heraus zerstört – und dieser Prozess ist insbesondere in Mitteleuropa weit fortgeschritten. 

Glaubenstreue Katholiken, die nicht durch materielle Unterstützung dieses Zerstörungswerkes mitschuldig werden wollen, haben in fast allen Ländern der Erde die Möglichkeit, den von ihnen geschuldeten finanziellen Beitrag zur Verbreitung des Evangeliums und zur Spendung der Sakramente dadurch zu erbringen, daß sie ihre Spenden einem Werk, einer Gemeinde oder einem Priester zukommen lassen, dessen Tätigkeit sie nicht in dauernde Gewissensnöte stürzt. In Deutschland – und unseres Wissens nach nur in Deutschland – besteht diese Möglichkeit nicht. Die katholische Kirche ist hierzulande als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ organisiert, die die Mitgliedschaft in der Kirche untrennbar mit der Mitgliedschaft in dieser Rechtsinstitution und der damit einhergehenden Steuerpflicht verknüpft und die – zumindest ihrem Anspruch nach – keine Möglichkeit zulässt, aus dem säkularen Verein zur Geldbeschaffung herauszukommen, ohne gleichzeitig auch die Mitgliedschaft in der von Christus gestifteten Kirche aller Zeiten aufzukündigen.

Diese unsaubere Gemengelage ist auf historisch nachvollziehbare Weise entstanden und kirchenrechtlich wohl immer prekär – dennoch wird sie von den deutschkatholischen Instanzen (und der von der deutschen Kirchensteuer profitierenden Zentrale in Rom) „mit rattenhafter Wut verteidigt“ – so vor 50 Jahren Heinrich Böll über das säkulare Establishment der späten Adenauerzeit. So kommt es, daß ein Katholik mit deutscher Staatsbürgerschaft zwar – z. B. als Hochschullehrer oder Mitglied des Zentralkomittees angeblicher Katholiken zwar jede Glaubenswahrheit und jede Überlieferung in Frage stellen oder offen zurückweisen kann, ohne auch nur die leiseste Mißbilligung. Aber wer genug hat von dieser Apostaten-Propaganda, von den „Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare“ und dem Göttinnen-Gegendere im Religionsunterricht und deshalb aus der das alles finanzierenden säkularen Kirchensteuergemeinschaft austreten will – muß das vor dem weltlichen Amtsgericht erklären und verfällt anschließend kirchlicherseits der Exkommunikation, ganz mittelalterlich. Diese Exkommunikation ist nicht formal – das gibt das Kirchenrecht nicht her – aber sie ist praktisch: Dem Ausgestoßenen wird auf administrativem Wege der Empfang der Sakramente und ein kirchliches Begräbnis verwehrt.

Viele, die den Weg der Synodalen Kirche nicht mehr guten Gewissens mitfinanzieren wollen, haben bereits diese „Strafe“ auf sich genommen, weil sie sicher sind, vor Gott richtig und gerechtfertig zu handeln. Andere zögern und quälen sich Jahr um Jahr mit dem Vollzug dieses Schrittes – glaubenstreuen Katholiken fällt es nicht leicht, entgegen den Geboten der kirchlichen Obrigkeit zu handeln. Allen, die sich in diesem Dilemma zwischen weiterer Förderung des Unrechts oder Aufkündigung des Gehorsams gefangen sehen, bietet der hier anzuzeigende Artikel des Münsteraner Altphilologen Prof. Christian Pietsch wertvolle Hilfen bei der Erforschung ihres Gewissens und der früher oder später unaufschiebbar werdenden Entscheidungsfindung.

Den vollen Text des acht-seitigen Artikels von Prof. Pietsch
bieten wir der besseren Lesbarkeit halber nur als PDF zum Download an.

Hier geht es weiterPietsch geht von einer Schilderung der Situation aus, die im wesentlichen auch unseren hier dargelegten Ansichten entspricht, und geht dann zur begrifflichen Unterscheidung zwischen der Kirche als sakramentaler Gemeinschaft – aus der Getaufte nicht austreten können – und deren jeweils örtlich und zeitlich konkreter irdischen Organisationsform vor. Zu deren Vertiefung greift er auf die Gedanken des hl. Augustinus von der civitas Dei und der civitas terrena zurück und gibt dem oben geschilderten Dilemma eine theologische Fundierung, wie wir sie in dieser Form bisher noch nicht gehört haben. Diese Überlegungen und die daraus abgeleiteten Folgerungen dürften sich als sehr nützlich für alle erweisen, deren Gewissen im oben beschriebenen Dilemma gefangen ist: Hier bekommen sie Hilfe zur von jedem Christen Verlangten Bildung des Gewissens, ohne die eine Berufung auf das Gewissen oft nicht mehr als nur Willkür ist. Ein (in sich gekürzter) Auszug aus dem 4. Abschnitt des Beitrages kann das verdeutlichen:

Denn wer sich von einer häretisch gewordenen Kirche trennt, trennt sich in Wahrheit gerade nicht von der Kirche als einer von der civitas Dei her geprägten Gemeinschaft, da er mit der civitas Dei als der spirituellen Gemeinschaft der himmlisch Gesonnenen durch die Taufe für immer verbunden ist. Er trennt sich lediglich von einer Gemeinschaft von Menschen, die durch den Verlust ihrer himmlischen Prägung im wahrsten Sinne des Wortes gottlos geworden sind und aufgehört haben, Kirche zu sein. (…) Kriterium dafür, wann eine Gemeinschaft als Kirche gelten kann oder eben auch nicht mehr, ist ihre himmlische, theozentrische Prägung, die sich konkret in der Gestalt materialisiert, wie sie sich im Laufe einer nunmehr 2000-jährigen Geschichte (im Sinne Kardinal Newmans) entfaltet hat. Dabei kann jeder Gläubige, ohne Dogmatiken wälzen zu müssen, anhand des Katechismus, in dem diese Prägung in gleichsam gebündelter Form geronnen ist, leicht feststellen, wann der Punkt des Umschlags in die Häresie erreicht oder gar überschritten ist. (…)

Die Situation, mit der sich ein traditionstreuer Katholik gegenwärtig konfrontiert sieht, entspricht deutlich erkennbar genau der eben in allgemeiner Form beschriebenen. Und dabei geht es keinesfalls ‚nur‘ um die versuchte Zerstörung der Alten Messe, wenngleich dies für nicht wenige Katholiken ein wesentlicher, den liturgisch angemessenen Ausdruck ihres Glaubens betreffender Punkt ist. Da der überaus hilfreiche Artikel von Prof. Pietsch das in unserem Webformat sinnvoll transportierbare Volumen übersteigt, haben wir ihn hier als PDF zum Download bereitgestellt. Wir können die vollständige Lektüre allen, die sich in dem bisher Geschilderten wiedererkennen, nur sehr empfehlen.

Nur noch eine Bemerkung zum Schluß: Der Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft (auf deutsche Weise) Katholische Kirche befreit natürlich in keiner Weise von der Verpflichtung, nach eigenen Möglichkeiten zur Verbreitung des Evangeliums und zur Spendung der Sakramente beizutragen. Hier wird kein Steuersparmodell propagiert – eher das Gegenteil. Wenn die Dinge sich so weiterentwickeln, wie aus der Vergangenheit absehbar, werden auf die glaubenstreuen Katholiken in dieser Hinsicht demnächst große Anforderungen zukommen. Es ist denkbar – in den USA gibt es bereits Beispiele – daß Priester, die an der Verkündigung des vollen Evangeliums auch hinsichtlich der Punkte, die von der Homo- und Transideologie angegriffen werden, festhalten, aus dem Amt entfernt wurden. Gleiches steht zu befürchten für die Anhänger der überlieferten Liturgie. Auch hierzulande wird es in den letzten Jahren gewachsene Gemeinden geben, die plötzlich ohne Gotteshaus und ohne Priester dastehen – es sei denn, sie schaffen es irgendwie, die zum Unterhalt von beidem notwendigen Mittel selbst aufzubringen. Das könnte die bisherigen Aufwendungen für die „Kirchensteuer“ durchaus auch übersteigen. Höchste Zeit, sich „vor Ort“ zusammenzusetzen und sich Gedanken zu machen. Zentraler Planung und Organisation bedarf es dafür zunächst nicht.

Hier geht es zum Download als PDF, 114 K

Zusätzliche Informationen