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Das ganze Evangelium verkünden

Bild: Gino Santa Maria, FotoliaAm 13. April befassten wir uns aus Anlaß der offenen Fragen um den Kommunionempfang der „wiederverheirateten Geschiedenen“ mit der beklagenswerten Kürzung des Evangelientextes zum Fronleichnamstag im Novus Ordo. In seinem an diesen Tag gelesenen 1. Brief an die Korinther spricht der Apostel Paulus die überaus ernste Warnung aus, „Wer unwürdig ißt und trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht“ - und genau diese Warnung haben die Kompilatoren der neuen Leseordnung unter den Tisch fallen lassen. 

Matthew Hazell, dessen vergleichende Studien zur Leseordnung im überlieferten Ritus und im Novus Ordo jetzt auch als Buch erschienen sind, hat diesen Umstand zum Anlass genommen, eine kirchenrechtliche Untersuchung der Frage anzustellen, ob Priester oder Lektoren vielleicht berechtigt sind, diese Streichung im Gottesdienst wieder rückgängig zu machen. Das Ergebnis hat er dieser Tage auf New Liturgical Movement veöffentlicht. Seine ausführliche Darlegung kommt zu einem doppelten Ergebnis: Die Streichung der bewußten Passage widerspricht sowohl dem Geist der Tradition als der Aufforderung des Konzils, bei der Reform der Liturgie „den Gläubigen den Tisch des Gotteswortes reicher zu bereiten“ (Sacrosanctum Concilium, 51). Dennoch ist die Rechtslage nach Hazells Ansicht spätestens seit der Institutio Generalis von 2002 eindeutig, die in Abschnitt 357 bestimmt: „haec lectiones stricte adhibeantur“.

Abschließend spricht der Autor die Hoffnung aus, der Heilige Stuhl möge diese und andere Kürzungen in den kommenden Jahren rückgängig machen. „Bis dahin sollten sich Bischöfe, Priester und Diakone ermutigt fühlen, diese Verse an der einen Stelle vorzulesen, an der das auch im Novus Ordo zulässig ist: In der Predigt.“

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