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Erlaubt ist, was gefällt

Ausschnitt aus dem Gemälde von Guido ReniGleich der erste Tag eines jeden Jahres gibt uns Gelegenheit, zwei der unangenehmsten Elemente der liturgischen Veränderungen des vergangenen Jahrhunderts zu bedenken: Zum einen die Tatsache, daß diese Veränderungen durchaus vor das Stichjahr 1962 zurückreichen und daher auch das heute verbindliche Missale des überlieferten Ritus in vielem bereits von der Tradition abweicht. Zum zweiten, daß viele Veränderungen in mehreren Stufen erfolgten, die Schritt für Schritt unliebsam gewordene Elemente des Glaubens aus der Liturgie herausdrängten, so daß sie heute kaum noch erkennbar sind.

Konkret zum 1. Januar: Der 8. Tag nach der Geburt Christi galt seit Alters her dem Gedächtnis der Beschneidung des Herrn, die nach dem jüdischen Gesetz an diesem Tag vorzunehmen war und nach dem Zeugnis der Evangelien so auch an Jesus vorgenommen wurde. Die erste Kalenderreform des Jahres 1961 ließ zwar das Messformular des 1. Januar mit seiner Erwähnung der Beschneidung intakt, veränderte aber den Namen des Tages zum „Oktavtag von Weihnachten“ - eine wenig einleuchtende Betonung des Prinzips der Oktavfeier, wenn man bedenkt, daß gleichzeitig alle traditionellen Oktaven mit Ausnahme derer von Ostern, Pfingsten und eben von Weihnachten „abgeschafft“ wurden.

Die zweite Kalenderreform von 1969 ersetzte dann das Gedächtnis der Beschneidung vollständig durch die Umwidmung des Oktavtags zum Hochfest der Gottesmutter Maria. Das Herrenfest zum Gedenken an das erste Blutvergießen des Erlösers wurde zum Marienfest gemacht. Umgekehrt unterdrückten die Liturgieingenieure Papst Pauls VI. dann zum früheren Marienfest am 2. Februar das Gedächtnis von „Mariä Reinigung“ und schoben zum neuendefinierten Herrenfest den Aspekt der „Darstellung des Herrn“ in den Vordergrund. Erlaubt ist, was gefällt.

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