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Kulturrevolution in Rom

Nach dem 2. Vatikanischen Konzil ließ Papst Paul VI. den hl. Christophorus und seinen Gedenktag am 25. Juli aus dem Calendarium Romanum Generale streichen. So bestimmt im Motu Proprio Mysterii Paschalis vom 14. Februar 1969, mitten auf dem Höhepunkt der großen proletarischen Kulturrevolution in China.

Einen Kommentar zu diesem Vorgang notiert Ernst Jünger in seinem Tagebuch:

Wir unterhielten uns nach der Rückkehr über das Thema und im Anschluß daran über die Streichung vieler Heiliger als eine der Auswirkungen des Konzils. Es sollen auch weithin bekannt und hochverehrte darunter sein. Warum? Weil sie geschichtlich nicht nachweisbar sind. Hat das mit ihrem Charisma zu tun? Man möchte meinen, daß es, je mehr sie der Zeit entrückt sind, desto stärker wird.

Die Kapitulation der Kirche vor der Profangeschichte ist noch blamabler als jene vor den Naturwissenschaften, die man auf sich beruhen lassen kann. Hier aber wird die Wahrheit von bloßen Fakten abhängig.

Wenn ein Geist, ein Mensch, ein Tier uns über den Fluß der Zeit trägt, von einem Ufer zum anderen, so ist Großes gelungen, ohne daß es eines historischen Beleges bedarf. Und wenn sich die Erinnerung an diese größte der Taten an einen Namen knüpft wie den des Christophorus, so ist es sogar besser, daß die Person sich im Nebel der Zeit verliert.

Es geht hier um den Mythos und seine dem bloßen Geschehen übergeordnete, die Fakten bestimmende, ja sie schaffende Kraft." (22. April 1968)

(Ernst Jünger, Sämtliche Werke. Erste Abteilung. Tagebücher. Band 4, Tagebücher IV, Strahlungen III. Stuttgart 1982, S. 445f.) Das Hymnarium präsentiert heute eine ebenfalls längst abgeschaffte Sequenz auf den Heiligen.

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