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Ein Tisch mit krummen Beinen

Bild: Aus 'missainlatino.it'Nun hat also auch die Kapelle des von Legenden umrankten „Heiligen Hauses“ in der Kathedrale von Loreto ihren Volksaltar bekommen. War aber auch Zeit, fast 50 Jahre nach Anordnung der Liturgiereform – in der übrigens die Zelebration „ad populum“ an keiner Stelle vorgeschrieben ist. Aber lassen wir das. Längst ist der Volksaltar zu einer Art Gesslerhut der Reformkirche geworden, wer ihm nicht angemessen huldigt, offenbart seine vorgestrige Gesinnung und darf nicht mitreden. Übrigens wird in Italien – dafür ist auch der neue Altar im „Heiligen Haus“ ein Beispiel – der von der Obrigkeit verordnete Volksaltar immer noch gerne als Provisorium aufgefasst: Mit seinen biedermeierlich geschwungenen Beinen, die ihm eher das Flair eines Teetischchens verleihen, sieht die Neuerwerbung von Loreto so aus, als ob sie nur darauf warte, beim Anbruch besserer Zeiten wieder hinausgetragen zu werden. Und das Podest, auf dem er steht, gleich mit.

Interessant ist im konkretenFall zweierlei. Erstens, daß niemand auch nur den Versuch unternahm, die Neumöblierung der Kapelle mit angeblichen „Erfordernissen der neugestalteten Liturgie“ zu begründen, wie das in Deutschland gerne versucht wird. In Loreto reichte die Begründung, der Volksaltar sei für die Übertragungen von Messfeiern durch den der Bischofskonferenz gehörenden Fernsehsender TV2000 erforderlich. Und zweitens, daß die Neuordnung nur der vorläufig letzte Schritt in einer Serie von Umgestaltungen ist, bei denen 2010 der Tabernakel und das Allerheiligste aus der Kapelle entfernt wurden und Anfang dieses Jahres – konsequenterweise, möchte man sagen – die traditionellen Kirchenbänke durch Neuanschaffungen ohne Kniebänke ersetzt wurden.

Schon den Eingriff von 2010 hatte man übrigens damit begründet, es kämen immer mehr Besucher nicht als Pilger sondern als schaulustige Touristen. Klar – das erfordert Rücksichtnahme, und geschäftstüchtige Voraussicht. Folgen wir also dem Zug der Zeit und machen unsere Kirchen zu Museen. Die Ordinariate werden dann zu Rentenkassen mit angegliederter Sozial- und Kulturverwaltung. Behördenleiter bleibt der vormalige Bischof, der auch seine Besoldungsstufe behalten darf.

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