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Häresie der Formlosigkeit

Bild: VaticanNewsIn einem gestern auf Catholic Thing veröffentlichten Artikel konstatiert der amerikanische Kirchenrechtler Fr. Gerald E. Murray schwere Verstöße gegen das Liturgische Recht bei dem Gedenkgottesdienst zum 400. Jahrestag der Heiligsprechung des Jesuitengründers Ignatius von Loyola. Im Zentrum von Murrays Kritik steht der denkwürdige Auftritt von Papst Franziskus bei diesem Gottesdienst. Der Papst verzichtete darauf, die Messe selbst zu feiern, wie das zunächst angekündigt war, sondern überließ die Funktion des Vorstehers dem General seines Ordens Arturo Sosa - das ist der mit dem zu Jesu Zeiten noch nicht erfundenen Tonbandgerät (s. hier). Statt dessen reihte sich Franziskus – so nach seinen Gesten zu urteilen – der Reihe der Konzelebrantenein ein, freilich ohne die für Konzelebranten vorgeschriebenen liturgischen Gewänder zu tragen. Noch nicht einmal eine Stola legte er an, sondern beschränkte sich darauf, im „Papstzivil“ mit im Chorraum präsent zu sein. Über die Gründe können wir nur spekulieren – möglicherweise wollte er dem Chef seines Ordens eine besondere Ehre erweisen, ohne zu bedenken, daß er diese Ehre eben dadurch Christus dem Herrn verweigerte.

Das Handeln Franziskus’ ist nicht nur ein Verstoß gegen eine Handvoll liturgische Vorschriften – die könnte der Papst ja sogar ändern oder davon dispensieren – wenn denn „ein gerechter Grund“ dazu vorläge. Schwerer wiegt in unseren Augen der auch von Murray kritisierte Verstoß gegen die übernatürliche Ordnung. Die Bischöfe sind – und das zweite Vatikanum hat diese Lehre bekräftigt und verstärkt – eben nicht nur Direktoren einer kirchlichen Verwaltungseinheit, sondern für ihr Bistum gleichsam die Quelle aller priesterlichen Vollmacht. „Seine“ Priester können mit dem Bischof konzelebrieren – aber nicht der Bischof mit einem von ihnen in der Position des Hauptzelebranten. Das ist selbst dann nicht unproblematisch, wenn ein alter und kranker Bischof kaum noch in der Lage ist, selbst am Altar zu stehen oder zu sitzen.

Das gilt für jeden Bischof; für den von Rom aber in ganz besonderem Maße. Der Papst sollte ja nicht nur liturgisches Vorbild für die ganze Kirche sein, er ist es auch, die die Ortsbischöfe in ihr Amt beruft und sie, wenn sie die von ihm zu vertretende Ordnung verletzen, auch abberufen kann.

In früheren und formbewußteren Zeiten hätte man die von Franziskus demonstrierte Art der Konzelebration wahrscheinlich als Amtsverzicht ausgelegt oder zumindest zum Anlaß genommen, von Amtsverzicht zu sprechen. Unter dem Regime der Häresie der Formlosigkeit (Mosebach) sind solche Weiterungen eher nicht zu erwarten. Aber diese Hemdsärmeligkeit – die ja nicht alleine steht, wie Franziskus’ Meidung der Kniebeugen am Altar seit Jahren belegt – wirft ein äußerst trübes Licht auf das Verständnis, das dieser Papst aus der Pampas von den liturgischen Dingen und von seinem Amt hat, das unter seinem Regiment immer mehr zu einer selbstreferentiellen Autokratie verkommt. Und es macht ihn extrem unglaubwürdig, wenn er in seinem Begleitbrief an die Bischöfe zu Traditionis Custodes behauptet: „Ich bin traurig über die Mißstände bei der Feier der Liturgie, wie sie auf allen Seiten praktiziert werden.“

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