Was der Papst nicht kann
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- 07. November 2017
Was anderswo schon gut und gültig beschrieben worden ist, muß hier nicht unbedingt noch einmal in eigenen Worten nacherzählt werden. Daher hier unsere Übersetzung eines aktuellen Beitrages von Fr. Hunwicke auf seinem Blog, in dem er sich mit den lauter werdenden Befürchtungen beschäftigt, Papst Franziskus und seine Entourage könnten auch in die Ordnung der Liturgie nach dem überlieferten Ritus eingreifen wollen.
Im Anschluß an meine Überlegungen zu den Gefahren, die möglicherweise aus Pfs eigenen liturgischen Vorlieben und seinen dirigistischen Instinkten entstehen könnten, möchte ich die Aufmerksamkeit der Leser auf zwei Dokumente mit lehramtlichem Rang hinlenken. (Ich nehme an, daß die Leser bereits mit dem vertraut sind, was der damalige Kardinal Ratzinger in „Der Geist der Liturgie“ geschrieben hat, als er den Hyperpapalismus kritisierte, der nach dem 2. Vartikanum zu der irrigen Ansicht geführt hatte, daß der Papst alles tun könne. Doch könnte man dagegen einwenden, daß es sich bei diesem Buch nicht um ein lehramtliches Dokument handele.)
Die beiden Dokumente, auf die ich hier in aller Kürze hinweisen will, sind demegegenüber unbestreitbar Ausdruck päpstlichen Lehramtes:
(1) In dem Brief an die Bischöfe zur Erläuterung von Summorum Pontificum schrieb Papst Benedikt XVI: Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten werden oder gar schädlich sein.“ Man beachte die Formulierung „kann nicht“. Der gelehrte Papst sagt nicht „sollte nicht“, sondern er sagt, „kann nicht“.
(2) Ich vermute, daß Ratzinger für den Entwurf des Abschnitts 1125 des Katechismus der Katholischen Kirche verantwortlich ist, auch wenn dieser natürlich 1992 von hl. Johannes Paul II. mit der Autorität einer Apostolischen Konstitution promulgiert worden ist.
Der zweite Satz dieses Abschnitts beginnt mit der Formulierung „Ipsa auctoritas Ecclesiæ suprema“ (Selbst die höchste Autorität der Kirche). Diese Formulierung wird allgemein, insbesondere jedoch in den Dokumenten des II. Vatikanums, zur Bezeichnung des Papstes selbst verwandt, obwohl sie wohl auch auf ein ökumenisches Konzil zutreffen würde. Diese Wendung wird dann gefolgt von einem „non potest“ – „kann nicht“. Beachten Sie bitt: Da steht nicht „non licet“ („darf nicht“) noch eine Empfehlung „sollte nicht“. Das, was hier ausgeschlossen wird, ist als Unmöglichkeit ausgeschlossen. So, wie der hl. Johannes Paul die Priesterweihe von Frauen als Unmöglichkeit ausgeschlossen hat – nullam facultatem habere.
Und weiter geht es dann im Satz des Katechismus „liturgiam ad placitum commutare suum (die Liturgie nach seinen eigenen Vorlieben verändern) sed solummodo in obœdiantia fidei et in religiosa mysterii liturgiæ observantia“ (sondern nur im Gehorsam des Glaubens und in frommer Beobachtung des liturgischen Geheimnisses).
In anderen Worten: Wollte ein Papst die Liturgie nach seinen persönlichen Vorlieben verändern, würde er seine Macht überschreiten. Deshalb wäre sein Versuch null und nichtig. Ich vermute, wir müssten bis zu den klaren und ruhmreichen Lehren des I. Vatikanums (Pastor Æternus) zurückgehen, um ähnlich direkte und unmißverständliche Ausführungen des Lehramtes dazu zu finden, was ein Papst nicht tun kann.