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Zum Rosenkranzfest

Bild: Wikimedia CommonsAm 7. Oktober begeht die Kirche das Rosenkranzfest, das 1571 zur Erinnerung über den historischen Sieg der Flotten der christlichen Länder über die türkischen Invasoren bei Lepanto gestiftet und 1716 nach der Zurückschlagung des türkischen Angriffes auf Wien für die ganze Kirche ausgedehnt wurde. Näheres zur Geschichte dieses Festes aus einer Zeit, als die Führer der Kirche sich noch nicht dem Wahn einer selbstmörderischen „Willkommenskultur“ unterworfen hatten, brachten wir bereits 2018 und 2015.

In diesem Jahr können wir daher den Blick einer Besonderheit der liturgischen Texte aus dem Proprium dieses Festtages zuwenden. Die Postcommunio lautet nach der keineswegs perfekten, aber dennoch „klassischen“ Übersetzung des Schott:

Wir bitten Dich, o Herr: laß uns Hilfe zuteil werden durch die Fürbitten Deiner heiligsten Mutter, deren Rosenkranz wir festlich feiern, so werden wir der Kraft der Sakramente, die wir verehren, innewerden und die Frucht des Sakramentes, das wir empfangen haben, erlangen.

Mit den Wortpaaren „verehren – innewerden“ und „empfangen haben – Frucht erlangen“ folgt die Postcommunio der klassischen Bildungsformel für diese Oration, die man auf eine Wendung wie „was wir mit dem Munde empfangen haben, möge unserer Seele zum Heile gereichen“ zurückführen kann. Darin sind die materielle, zeichenhafte und die spirituelle, wirkungsmäßige und wesentliche Ebene des Sakramentes in römischer Kanppheit miteinander verknüpft. Dieses Stilmittel ist freilich für die Postcommunio keine Besonderheit, sondern nachgerade die Regel.

Die Besonderheit am Rosenkranzfest liegt darin, daß auch das Tagesgebet nach einer ganz ähnlichen Formel gebildet ist. Es lautet:

O Gott, Dein eingeborener Sohn hat durch Sein Leben, Seinen Tod und Seine Auferstehung für uns den Lohn des ewigen Heiles erworben; wir bitten Dich nun: Durch die Verehrung dieser Geheimnisse im hochheiligen Rosenkranz der seligen Jungfrau Maria laß uns nachahmen, was sie enthalten, und erlangen, was sie verheißen.

Ganz nebenbei korrigiert diese Oration auch die gängige falsche Vorstellung, daß das stille Rosenkranzgebet von Gläubigen während der hl. Messe diese von der participatio actuosa abhalte: Gegenstand des recht verstandenen Rosenkranzgebetes ist exakt das gleiche „Paschamysterium“, das wir auch in der hl. Messe feiern – nur daß diese Geheimnisse in der Oration zum Fest und erst recht im Rosenkranzgebet selbst weitaus konkreter angesprochen werden als im wolkigen Theologensprech vom „Paschamysterium“.

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