Ein Papstbrief zur Fastenzeit
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- 17. Februar 2021
Im ersten Jahr seines Pontifikats (1741) hat Papst Benedikt XIV. (Prosper Lambertini, 1675 – 1758) das Lehrschreiben Non Ambigimus an die Bischöfe der Kirche gerichtet, in dem er die Bedeutung des Fastens einschärfte und auf die Wiederherstellung einer dem entsprechenden Fastenordnung drang. Dieses Breve Non Ambigimus enthält die Grundlagen für die auch heute noch gültige Lehre und das Kirchenrecht zum Fasten, es ist auf der Website des Vatikans im italienischen Originaltext abrufbar. Wir haben den ersten Teil (mit Hinzuziehung einer allerdings sehr unvollkommenen englischen Übersetzung unter weitgehender Beibehaltung seiner sprachlichen Eigenart übersetzt und den zweiten zusammengefasst.
Wir haben keinen Zweifel, ehrenwerte Brüder, daß alle Anhänger der katholischen Religion wissen, wie sehr die Kirche, die sich über die gesamte christliche Welt erstreckt, davon überzeugt ist, daß die vorösterliche Fastenzeit zu den stärksten Bollwerken der wahren Lehre gehört.
Vorgezeichnet im Gesetz und bei den Propheten, geheiligt durch das Beispiel Unseres Herrn Jesus Christus, überliefert von den Aposteln und allerorten vom Heiligen Recht vorgeschrieben, wird dieses Fasten in der ganzen Kirche seit ihren Anfängen beachtet und eingehalten. Ganz gewiss können auch wir, die wir täglich sündigen, mit der Anwendung dieses allgemeinen Heilmittels, so wie es uns von den Vätern des Altertums überliefert ist, uns mit dem Kreuz Christi vereinen und so zu dem beitragen, was Er für uns bewirkt hat.
Gleichzeitig bereiten wir uns, durch das Fasten an Leib und Seele gereinigt, darauf vor, auf würdige Weise der heiligen Geheimnisse unserer Erlösung durch das Leiden und die Auferstehung zu gedenken, die ganz besonders in der Fastenzeit mit der größten Feierlichkeit begangen werden. Das Fasten, das nachgerade ein Kennzeichen unserer Heerschar ist, unterscheidet uns von den Feinden der Kirche. Durch seine Übung wenden wir den Blitzstrahl der göttlichen Vergeltung ab und erlangen mit Gottes Hilfe Schutz vor den Fürsten der Finsternis.
Die Vernachlässigung des Fastens bedeutet eine nicht geringe Minderung der Ehre Gottes, eine große Schande für die katholische Religion sowie ganz sicher auch eine Gefahr für die Gläubigen selbst. Tatsächlich haben die Leiden der Völker und die todbringenden Unglücke für Einzelne wie für die Gesellschaft keine andere Ursache als diese.
Wie verschieden, ja wie widersprüchlich und heruntergekommen ist das tatsächliche Verhalten beim Fasten von der Überzeugung und dem Respekt für die heilige Fastenzeit und die anderen dem Fasten gewidmeten Tage, wie sie tief in den Köpfen aller Katholiken verwurzelt sind; wie sehr unterscheidet sich das von der wahren Lehre vom Fasten und von der Art, wie diese immer, überall und von allen eingehalten worden ist.
Sie, ehrwürdige Brüder, die sich bestens mit den Bräuchen und Gewohnheiten der Menschen auskennen, die ihrer Sorge anvertraut sind, wissen das besser als jeder andere. Wir, die unser Amt uns auf diesen erhabenen Beobachtungsposten der Apostolischen Regierung gehoben hat, haben dahingehende Nachrichten aus vielen Völkern erhalten und können nicht anders als Klage darüber führen, wie sehr die Einhaltung des geheiligten Fastens durch übermäßige und unterschiedslose Gewährung von Dispensen ohne dringliche und hinreichende Gründe praktisch ganz zum Erliegen gekommen ist, so daß diejenigen, die der wahren Religion folgen, zu Recht klage führen, während die Anhänger der Irrlehren spotten und jubeln.“
Im zweiten eher praktischen Teil des Lehrschreibens fordert der Papst die Bischöfe auf, gegen die beschriebenen Mißstände einzuschreiten. Insbesondere bekräftigt er die Vorgabe, die Nahrungsaufnahme auf eine Mahlzeit am Tag zu beschränken und von sämtlichen Festivitäten öffentlicher oder privater Art Abstand zu nehmen. Dispense sollen nicht kollektiv für ganze Gruppen, Gebiete oder Städte erteilt werden, sonder nur im Einzelfall und mit ärztlicher Begründung. Im Übrigen sei bei der Gewährung von Dispensen große Zurückhaltung geboten, „weil wir dem obersten Richter dafür Rechenschaft ablegen müssen“. In jedem Fall seien solche Dispense durch die Übernahme spezieller Bußleistungen zu ersetzen, um so „durch eigene Werke der Frömmigkeit Gott für ihre Sünden um Vergebung zu bitten … und den besten Weg zu finden, um die Wunden zu heilen, die aus der zerbrechlichen menschlichen Natur entstanden sind, und sie nicht nur oberflächlich zu überdecken.“
Der Brief schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, die pastorale Fürsorge und Nächstenliebe der Bischöfe werde den Kummer und die Befürchtungen des Papstes zerstreuen. Dem folgt die Erteilung des apostolischen Segens an die Amtsbrüder mit der Bitte, diesen an ihre Völker weiter zu geben.