Bereichsnavigation Themen:

Die Grenzen der Papstmacht

Bild: Wikimedia CommonsDie maßlose Überdehnungung der päpstlichen Amtsvollmacht durch den gegenwärtigen Pontifex und seinen Hofstaat kann niemanden in Gewissensnöte stürzen, der sich ernsthaft mit dem Inhalt des „Unfehlbarkeitsdogmas“ von 1870 und den darin festgelegten Grenzen beschäftigt hat. Fr. Hunwicke erinnert an eine bereits 150 Jahre zurückliegende Diskussion - hier unsere Übersetzung:

Es beginnt ein langes Zitat(1) „Die Dekrete des Vatikanischen Konzils verleihen noch nicht einmal einen Schatten von Begründung für die Behauptung, dass der Papst durch sie zu einem absoluten Herrscher (princeps absolutus) gemacht worden und durch die Kraft der Unfehlbarkeit „ein Herrscher von unbegrenzterer Macht als jeder andere in der Welt“ geworden wäre. Selbst hinsichtlich kirchlicher Angelegenheiten kann der Papst nicht als absoluter Herrscher angesprochen werden, denn er ist dem Göttlichen Gesetz unterworfen und ist an die Dinge gebunden, die Christus für seine Kirche angeordnet hat. Er kann die Verfassung der Kirche, die ihr Göttlicher Gründer ihr gegeben hat, nicht wie ein bürgerlicher Gesetzgeber verändern, der die Verfassung des Staates ändern kann. Die Verfassung der Kirche beruht in allen wesentlichen Dingen auf der Göttlichen Einsetzung und ist daher jeder willkürlichen menschlichen Verfügung entzogen.“ (Denzinger 3114)

(2) „Verehrte Brüder, Sie haben zur Ehre der Kirche beigetragen, indem sie die wahre Bedeutung der Entscheidungen des Vatikanischen Konzils wieder hergestellt haben, die durch die irreführende Interpretation eines bestimmten Rundbriefes entstellt worden war, der die Gläubigen täuschte und in böswilliger Interpretation den Eindruck erweckte, es gäbe Mittel und Wege, die freie Wahl eines neuen Papstes zu behindern. Tatsächlich ist eure Erklärung von solcher Klarheit und Festigkeit, daß sie keine Wünsche mehr offen läßt und Gelegenheit für unsere besten Glückwünsche böte, wenn nicht die verschlagene Stimme gewisser Veröffentlichungen und zu einer noch gewichtigeren Stellungnahme nötigte. Diese Stimme wollte Ihre wohlverdiente Glaubwürdigkeit zunichte machen, um den von Ihnen zurückgewiesenen Rundbrief zu bekräftigen, und hat zu diesem Zweck behauptet, die von Ihnen bekräftigte Lehre des Konzils sei aufgeweicht worden und entspreche deshalb nicht wirklich dem Willen des Apostolischen Stuhles. Wir weisen deshalb diese verschlagene und bösartige Unterstellung zurück, denn Ihre Erklärung ist unverfälschter Ausdruck des katholischen Denkens, wie es dementsprechend auch dem des heiligen Konzils und dieses Heiligen Stuhles entspricht, sie ist bekräftigt sie fachkundige und überzeugend mit solcher Klarheit und unwiderleglichen Argumenten, daß jeder ehrliche Mensch einsehen muß, daß es in den angegriffenen Definitionen nichts gibt, das neu wäre oder irgendeine Veränderung brächte. (Denzinger 3117)

Hier geht es weiterLassen Sie mich das erklären. (1) ist Teil der Erwiderung der deutschen Bischöfe auf Kanzler Bismarck, der nach der Erklärung der Päpstlichen Unfehlbarkeit 1870 diese als Mittel zur Untergrabung von Staat und Kirche gleicherweise angegriffen hatte. Dementsprechend hatten die deutschen Bischöfe energisch die Vorstellung zurückgewiesen, der Papst sei ein absoluter Monarch, der tun könne, was ihm beliebe.

Ihre bewundernswerte Erwiderung wurde dann mit der Begründung angegriffen, daß sie die wirkliche Bedeutung des päpstliche Primats und der Unfehlbarkeit herunterspielten, um die Unruhe in Deutschland zu besänftigen. Darüber, so hieß es, sei man auch in Rom selbst über sie verärgert.

(2) Ist Teil der Botschaft des sel. Pius IX. An die deutschen Bischöfe, in der er ihre Interpretation des Konzils bestätigt. Und können Sie in der Bekräftigung ihrer Aussagen irgendeine Zurückhaltung entdecken? Selbst Pio Nono huldigte, entgegen seinem unverdienten Ruf, nicht jener willkürlichen, absolutistischen und despotischen Vorstellung des Papsttums, welche die modernen Liberalen zur Geltung bringen – aber nur, wenn es ihnen zu Pass kommt, um ihre Neuerungen voranzubringen.

(3) Ordination Sacerdotalis

Lassen Sie uns nun im Lichte von (1) und (2) den zentralen Absatz des kurzen Dokuments Ordinatio Sacerdotalis betrachten, in dem der hl. Papst Johannes-Paul II. die Idee von weiblichen Priestern verurteilte.

"Ut igitur omne dubium auferatur circa rem magni momenti, quae ad ipsam Ecclesiae divinam constitutionem pertinet ... declaramus Ecclesiam facultatem nullatenus habere ordinationem sacerdotalem mulieribus conferendi, hancque sententiam ab omnibus Ecclesiae fidelibus esse definitive tenendam."

Der heilige Pontifex erklärt damit unmißverständlich, daß die Unfähigkeit der Kirche zur Weihe von Frauen eine Angelegenheit ist, „die durch die Göttliche Verfassung der Kirche selbst bedingt“ ist. Inseiner Sprache bezieht er sich ganz eindeutig auf (1) . Tatsächlich wissen wir, daß Kardinal Ratzinger, der diesen Absatz sehr wahrscheinlich formuliert hat, (1) dabei sehr lebhaft vor Augen hatte: Sie erinnern sich an seine berühmte Verurteilung des Irrtums vom „Geist des II. Vatikanischen Konzils“, wonach der Papst ein absoluter Monarch sei, der insbesondere unter Berufung auf den Auftrag eines ökumenischen Konzils alles Beliebige tun könne.

Ich hoffe, diese einfache Klarstellung ist für jeden hilfreich, der sich aufgerufen sieht, gegen die Vorstellung aufzutreten, daß die „Frauenweihe“ in einem anderen Sinne diskutiert werden könne als in dem, die Übereinstimmung der Lehre des Heiligen Papstes mit der allgemeinen katholischen Lehre zu demonstrieren. Diesen Irrtum zu propagieren wäre nicht nur ein Angriff auf das unfehlbare Lehramt der Kirche, das der hl. Johannes-Paul hier zum Ausdruck bringt, sondern auch auf die überaus weisen Beschränkungen, mit denen Vatikan I seine Lehre über das Papsttum umgab. … „Der Heilige Geist wurde den Päpsten nicht versprochen, um neue Lehre zu enthüllen, sondern um das Erbe des Glaubens zu verteidigen, das sie von den Aposteln empfangen haben“.

Der Fairness halber merke ich hier an, daß PF mehrfach die Gelegenheit genutzt hat, die Lehre seiner Vorgänger hinsichtlich der Unmöglichkeit einer Weihe von Frauen zum Priesteramt zu bekräftigen. Ich nehme an, er hat sich mit dieser Sache beschäftigt, man hat ihm klargemacht, daß kein Weg „um diese Lehre herum“ führt, und er hat sich damit abgefunden.

Zusätzliche Informationen