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Nachtrag zu Allerseelen

Zu unserem Artikel am Allerseelentag hat uns der Priester und Doktor der Theologie Marc Hausmann, dessen theologische Kompetenz die unsrige bei weitem übertrifft, Korrekturen und Ergänzungen zukommen lassen, die wir mit großem Interesse gelesen haben. Wir geben sie daher hier mit dem Einverständnis des Verfassers leicht redaktionell bearbeitet gerne weiter. Fehler sind unvermeidlich, zumal sich die wissenschaftliche Theologie fast völlig aus dem Gespräch mit dem gemeinen Kirchenvolk zurückgezogen hat, demgegenüber sie noch bestenfalls als Ideologieproduzent wirkt. Aber wo Fehler und Mißverständnisse unsererseits erkannt und korrigiert werden, wollen wir sie nicht einfach so stehen lassen. Hier die Hauptaussagen der kritischen Zuschrift Hausmanns:

Ich habe den Eindruck, daß Ihre Bemerkungen über die Sühnung für die Schuld der Seelen im Fegefeuer auf einem Mißverständnis beruhen, das ich hier erläutern darf:

Das Prinzip der vertretenden Leistung von einem Gegenwert für jemand anderen im Allgemeinen und des Verdienstes anstatt anderer im Besonderen liegt zum einen in der Natur der Sache – wir Menschen können bereits auf der materiellen Ebene unseres Seins, die ja auch von den Modernisten und Heiden anerkannt wird, zum Beispiel Geld und Blut anderen spenden, an ihrer statt erbringen, wieso dann nicht noch viel mehr auf der geistigen Ebene unseres Seins, wo die Seele mit ihren immateriellen Kräften noch viel kommunikativer nach außen hin sein kann? Zum anderen hat das Lehramt des Konzils von Trient ausdrücklich diese Lehre der Leistung eines Gläubigen, der in der Verfassung der „Gerechtigkeit“ ist, wir würden sagen im Stand der Gnade, von geistigen Gaben für andere Seelen bestätigt.

Ich möchte noch hinzufügen, daß es bei dieser Vertreterschaft, zumindest für die armen Seelen im Fegefeuer, nicht um die Vermittlung der Gnaden geht, sondern um die Wiedergutmachung der Sündenschuld, also die Buße, die im Unterschied zur Gnade nicht eine Qualität in der Seele ist, sondern ein Akt der Restaurierung der Rechte Gottes ist und daher auf der Grundlage der Relation der Gerechtigkeit zu Gott, der Religion, wirkt. Hier geht es weiter Deshalb ist das Fundament der Buße anders als die Gnade nicht das Wesen selbst des Menschen, sein Innerstes, sondern als Relation zu Gott eine akzidentelle, also relativ äußerliche Realität zum Wesen des Menschen. Daher kann umso leichter verstanden werden, daß die auf dieser Relation der Religion gründende Buße von einem Menschen anstatt des anderen dargebracht wird. Sprich, ich nehme an, daß Sie vor allem die Gemeinschaft der Gnaden, also den Verdienst der Gnaden seitens eines Gläubigen für andere Menschen vor Augen gehabt haben, was vielleicht ein Grund für Ihre Schwierigkeit ist, diese Lehre von der Genugtuung der Sündenschuld für die armen Seelen im Fegefeuer wertzuschätzen; siehe dazu folgende Worte Ihres Artikels:

Weiter vereinfacht führt das zu der Vorstellung eines großen Gnadenvorrats, den die Gläubigen z.B. durch gute Werke oder Teilnahme an der Messfeier „auffüllen“ können und an dessen „Verteilung“ sie durch ihre Fürbitten mitwirken. Das mag nicht ganz falsch sein, ist aber doch reichlich mechanisch gedacht ….Die Vorstellung, einem bereits verstorbenen Angehörigen oder noch besser sich selbst durch die Vorfinanzierung einer „Sühnemesse für NN an jedem mittleren Tag im Monat auf ewige Zeit“ einen bevorzugten Zugang zum Reich Gottes „verdienen“ zu können, hat ja auch etwas Verführerisches. Zumal sie trotz aller theologischen Unhaltbarkeiten im Leben der Menschen doch nicht völlig verfehlt und wirkungslos sein muß: Sie zeugt von einem Sündenbewußtsein und von einer Besserungsbereitschaft, die sehr wohl den ersten Schritt zu einer weitergehenden Umkehr und Besserung bedeutet haben können.“

Demgegenüber – so weiter mit Hausmann – geht es bei den Seelen im Fegefeuer und unserr Vermittlung für sie also nicht einmal um ihre Umkehr und Besserung, sie haben bereits den Grad an Gnade verdient, den sie eh in sich seit dem Augenblick ihres Todes für immer unveränderbar tragen, sie müssen im Fegefeuer nur die Schuld abbüßen.“ (Ende Hausmann)

Und genau diese Schuld bzw. die dafür zu verbüßende Strafe – so wäre also daraus zu schließen, können wir Ihnen durch unser Gebet, durch unsere Fürbitte und durch von uns erworbene Ablässe erleichtern und teilweise oder gänzlich abnehmen. Ohne dieser Feststellung im Geringsten widersprechen zu wollen, möchte ich doch zusätzlich an meinem Gedanken festhalten, daß der Erwerber von Ablässen und Beter für die Armen Seelen daraus auch nicht nur für diese, sondern auch für sich selbst großen Gewinn zieht, weil er damit das Bewußtsein von der eigenen Sündhaftigkeit und seine Besserungsbereitschaft vergrößert.

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