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De Coronatione Regis

Bild: Eigene AufnahmeZu den liturgischen Büchern, die nach dem Konzil von Trient überarbeitet und neu herausgegeben wurden, gehört auch das Pontificale Romanum von Papst Clemens VIII., das 1595/96 in einer gegenüber seinen Vorgängern allerding nur geringfügig veränderten Neuauflage herauskam. Auch Clemens’ Nachfolger hielten sich mit Änderungen sehr zurück, so daß die bis ins 20. Jahrhundert erfolgenden Nachdrucke weitgehend dem Stand des 16. Jahrhunderts entsprechen. Lediglich einige außer Gebrauch geratene Formulare wie die zur Krönung eines Königs oder Erhebung in den Ritterstand wurden in der im Auftrag von Pius XII. erarbeiteten Editio Typica emendata von 1961 gestrichen. In unserem Exemplar aus Mecheln von 1854 sind sie noch vorhanden, so daß wir aus aktuellem Anlaß einen Rückblick auf die überlieferten Krönungszeremonien des lateinischen Ritus geben können. Bei den Übersetzungen bitten wir, leichte Freiheiten oder Ungenauigkeiten zu entschuldigen – die Feinheiten der kirchenlateinischen Terminologie und des Zeremonialwesens der Barockzeit sind uns nicht wirklich vertraut.

Dieses Pontifikale enthält neben der eigentlichen Königskrönung auch Vorlagen für die Krönung einer Königin-Gemahlin, einer aus eigenem Recht regierenden Königin sowie eines Königs, der diese Würde erst durch Heirat mit einer bereits aus eigenem Recht regierenden Königin erlangte – die Kirche war auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Wie weit die Vorgaben des Pontifikale in der Praxis eingehalten worden sind, ist schwer zu sagen. Die Riten sind sehr stark vom Gedanken des Königtums von Gottes Gnaden geprägt und weisen dem Monarchen unübersehbar eine sekundäre Stellung gegenüber der Kirche Christi, vertreten durch den Metropolitanbischof des Königreichs und seine Bischöfe, zu. Ob und wie weit die oft sehr macht- und ehrbewußten Fürsten der Barockzeit dabei mitgemacht haben, steht dahin.

Das Kapitel „De benedictione et coronatione Regis“ beginnt mit einer langen Rubrik, nach der der Rex electus in der seiner Krönung vorangehenden Woche ein dreitägiges Fasten zu absolvieren hatte, in dessen Rahmen er auch die Kommunion zu empfangen – d.h. auch zu beichten – hatte. Hier geht es weiterFür die Krönung am folgenden Sonntag war die Hauptkirche des Landes so festlich auszuschmücken wie irgend möglich. Nahe dem Altar wurde ein reich geschmückter Tisch aufgestellt, auf dem die Regalien – Schwert, Krone und Szepter – das Katechumenenöl zur Salbung und weitere zur Zeremonie erforderliche Utensilien bereitgehalten wurden. Ebenfalls war „an einem geeigneten Platz“ ein Thron aufzustellen, dessen Plattform jedoch keinesfalls höher sein durfte als die Plattform des Altares. Falls die Krönung einer Königin gleichzeitig mit der des Königs vorgesehen war, war auch für diese ein Thron aufzustellen, der etwas niedriger und bescheidener als der des Monarchen sein sollte. Nahe dem Thron war ein Pavillon oder eine Abschirmung vorgesehen, in der der Electus die verschiedenen zu unterschiedlichen Phasen der Zeremonie zu tragenden Gewänder anlegen konnte.

Zu den eigentlichen Zeremonien bestimmt das Pontificale: Am Tage der Krönung versammelt sich zunächst der Episkopat und die höhere Geistlichkeit in der Kathedrale, um die Krönungsmesse mit den eingeschobenen Krönungszeremonien zu feiern. Die eigentliche Segnungs- und Krönungszeremonien erfolgt dann als Einschub in dieser Messe nach der Verlesung der Epistel und des Evangeliums. Der Metropolitanbischof nimmt dazu im Messgewand auf einem Klappstuhl vor dem Hauptaltar Platz, die ihn umgebenden Bischöfe tragen Chormäntel. So empfangen sie den Electus, der seinerseits beim Einzug in die Kirche von seinem Hofstaat begleitet wird. Es ist ausdrücklich angemerkt, daß der Electus dabei „vestibus militaribus indutus“ auftritt – d.h. er trägt ritterliche Rüstung. Dazu gehört auch ein Hut, den er freilich in der Hand hält. Vor dem Metropolitanbischof angekommen, macht er zur Begrüßung eine ehrfürchtige Verbeugung, dann eröffnet der ranghöchste Bischof die Zeremonie mit den Worten: Ehrwürdiger Vater, die heilige katholische Kirche bittet euch, den hier anwesenden hervorragenden Kämpfer zur königlichen Würde zu erheben.

Darauf der Metropolit: Wisst ihr, daß dieser würdig und geeignet ist, diese Würde zu empfangen?

Und die Antwort: Wir wissen und wir glauben, daß er würdig ist und von Nutzen für die Kirche Gottes und zur Herrschaft über sein Königtum. Der Metropolit antwortet darauf „Deo gratias“ und richtet das Wort an den Electus, der zwischen zwei Bischöfen gegenüber dem Metropoliten Platz genommen hat. Wir geben diesen Text und die Antwort des Electus ausnahmsweise ganz wieder:

Da Du, erhabener Fürst, heute aus unseren Händen, der wir – auch wenn wir selbst unwürdig sind - in dieser Sache in Vertretung Christi des Erlösers handeln, die heilige Salbung und die Insignien des Reiches empfangen sollst, ist es angemessen, daß wir Dich zunächst über die Pflichten des Amtes, zu dem Du bestimmt bist, ermahnen. Du empfängst heute die Würde des Königtums und den Auftrag, mit deiner Herrschaft für das Wohl Deines Volkes zu sorgen. Das ist gewiss eine erhabene Stellung unter den Menschen – aber auch voller Gefahren, Mühen und Schwierigkeiten. Bedenke daher wahrhaftig, daß alle Macht vom Herrn unserem Gott ist, durch den die Könige regieren und die Gesetze auf rechte Weise ausführen, und so bist auch Du dazu bestimmt, gegenüber der Dir anvertrauten Herde den Auftrag Gottes zu erfüllen. Als wichtigstes: Diene in Treue, verehre mit ganzem Herzen und reinem Sinn Deinen Herrn und Gott. Bewahre den Christkatholischen glauben, den Du von frühester Kindheit an bekennst, bis zum Ende unversehrt und verteidige ihn mit aller Kraft gegen alle seine Feinde. Erweise den Prälaten der Kirche und allen Priestern die gebührende Ehre. Missachte nicht die Freiheiten und Rechte der Kirche. Regiere in unerschütterlicher Gerechtigkeit, ohne die keine Gesellschaft lange bestehen kann, gegenüber allen, belohne die Guten, vergelte den Bösen mit gerechter Strafe. Verteidige die Witwen und Waisen, die Armen und die Gebrechlichen. Gegenüber allen, die sich an Dich wenden, sei gütig, milde und freundlich und erweise Dich so Deiner königlichen Würde würdig. Führe Deine Herrschaft so, daß sie nicht Dir, sondern dem ganzen Volk zu Nutze sei, und richte Deine Erwartung auf Belohnung nicht auf Irdisches, sondern auf den Himmel. Das gewähre Dir der Herr, der lebt und herrscht in alle Ewigkeit Amen.“

Der Electus tritt dann vor den Metropolitanbischof, kniet vor ihm nieder, und legt folgendes Gelöbnis ab:

Ich, N, nach Gottes Willen künftiger König N, bekenne und verspreche vor Gott und seinen Engeln entsprechend dem Gesetz, nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der Kirche Gottes und dem mir untergebenen Volk Gerechtigkeit und Frieden walten zu lassen, damit ich sowohl hinsichtlich der Barmherzigkeit Gottes als auch nach dem Befinden meiner gläubigen Untertanen als würdig befunden werde. Den Würdenträgern und dem Klerus der Kirche werde ich die gebührende und rechtliche Ehre erweisen und all das, was von den Kaisern und Königen (?) der Christenheit befunden und bestimmt worden ist, ohne jeden Verstoß einhalten. Meinen Äbten, Rittern und Fürsten werde ich in der ihnen gebührenden Ehre und so, wie dem Glauben entspricht, vorstehen.“

Danach beginnt die eigentliche Segnungs- und Krönungszeremonie, die in vielem dem Ritus der Priesterweihe nachgebildet ist. Wie bei dieser wirft sich der Electus während des Absingens der Allerheiligenlitanei vor den Stufen des Altares nieder, während der Metropolitanbischof auf einem Betstuhl seitlich des Altares niederkniet. Die Allerheiligenlitanei endet mit der Anrufung: Ut hunc electum in Regem coronandum benedicere et consecrare digneris – te rogamus audi nos.

Anschließend erfolgt die Salbung des Electus mit dem Katechumenenöl, dabei wird dessen rechter Arm vom Handgelenk bis zum Ellbogen und dann noch der Rücken zwischen den Schulterblättern mit dem Öl bestrichen. Danach sprechen der Electus und die Bischöfe gemeinsam vor dem Altar das Glaubensbekenntnis. Damit ist die eigentliche Segnung und Weihe des Königs abgeschlossen. Der Neugeweihte tritt unter die oben erwähnte Abschirmung, um dort die königlichen Gewänder anzulegen, und die Krönungsmesse wird mit der folgenden Oration fortgesetzt:

Wir bitten Dich, allmächtiger Gott, daß Dein Diener unser König N, der durch Deine Güte die königliche Herrschaft empfangen hat, in allen Tugenden, deren Kleid er angelegt hat, voranschreite, allen Übel des Teufels widerstehe, und glorreich zu Dir, der Du der Weg, die Wahrheit und das Leben bist, voranschreite. Per Dominum nostrum Jesum Christum….

Nach dem Graduale erfolgt die Übergabe der Regalien an den König. Dazu nimmt der Metropolitanbischof wieder Platz vor dem Altar, der König kniet vor ihm nieder und empfängt jeweils verbunden mit einer Oration als erstes das Schwert – das er zunächst anlegt, aber später wieder ablegt , dann die Krone und schließlich das Szepter als Zeichen seiner königlichen Würde. Danach wird er von den Bischöfen in einer Prozession, bei der dem König das Schwert vorangetragen wird, feierlich zum Thron geleitet. Dabei erteilt ihm der Metropolitanbischof folgenden Segen:

Nimm nun von jetzt an diesen Platz ein, den Gott der Allmächtige Dir in seiner Macht und entsprechend unseren Traditionen zugewiesen hat. Wahre stets das, was den Bischöfen und den anderen Dienern Gottes und seines Altares zusteht, und mehre Seine Ehre an den entsprechenden Orten, damit Der Mittler zwischen Gott und den Menschen Dich als Mittler zwischen (Ihm) und Geistlichkeit und Volk beständig erhalte.

Danach stimmt der Metropolitanbischof das Tedeum an. Es folgt eine weitere Zeremonie, in der der König mit allen Insignien seiner königlichen Würde vor dem Metropolitanbischof, der erneut auf dem Faldistorium vor dem Altar Platz genommen hat, niederkniet, um ihm eine Goldspende zu überreichen und die Hand zu küssen – ganz in Analogie zu der Kerzenspende, die die neugeweihten Priester dem Bischof zum Abschluß ihrer Weihe überreichen. Danach wird die Krönungsmesse mit dem Eintritt in die Gebete des Offertoriums fortgesetzt, dabei sind sowohl für die Sekret als auch für die Postcommunio besondere Formulierungen vorgesehen.

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