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„Stille Messe des Papstes“

Kollege „Radtrad“ hat bei den im Netz zugänglichen Bildern von päpstlichen Weihezeremonien – rechts ein Beispiel – beobachtet, daß frühere Päpste Priester- und sogar Bischofsweihen vielfach nicht im Rahmen einer feierlichen Papstmesse, sondern innerhalb einer „stillen Messe des Bischofs“ vorgenommen haben – teils in der Peterskirche, teils auch in der Sixtina. Das ist insoweit erstaunlich, als die Päpste ja solche Weihen nur zu wenigen Gelegenheiten im Jahr vornahmen, wenn es darum ging, einen bestimmten Festtagsgedanken oder wohl auch bestimmte Weihekandidaten auf besondere Weise hervorzuheben. Das in Form einer „stillen Messe“ zu tun, erscheint einigermaßen widersprüchlich.

Auf der anderen Seite ist freilich zu bedenken, daß die bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts übliche Form der feierlichen Papstmesse alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen stellte: Das aus dem Barock überkommene Protokoll verlangte die Beteiligung des ganzen päpstlichen Hofstaats mit seinen zahllosen geistlichen Ämtern und Titelträgern. Diese Messe erforderte, wie Ulrich Nersinger schreibt, „eine nicht unbeträchtliche Vorbereitung, ein hohes Aufgebot an Mitwirkenden und eine bis ins Detail geplante 'Choreographie'. Sie war keine Liturgie, die beliebig oft gefeiert werden konnte. In Persona zelebrierte sie der Papst nur wenige Male im Jahr“.

Daß der Papst deshalb meistens „privat“ zelebrierte, ist daher verständlich. Daß diese Form auch zu wichtigen Anlässen gewählt wurde, deutet aber nicht nur darauf hin, daß praktische Gesichtspunkte ihr Gewicht geltend machten. Es ist wohl auch ein Anzeichen dafür, daß auch in Rom und im Vatikan das Bewußtsein dafür geschwunden war, daß das Pontifikalamt am Thron bzw. das levitierte Hochamt die Grund- und Standardform des römischen Ritus darstellt. An deren Stelle hatte sich ganz allgemein die „Missa lecta“ etabliert – die Wahl der Vollform war zu einer Frage geworden, die praktischen Erwägungen untergeordnet werden konnte.

Damit war offenbar schon Ende des 19., Anfang des 20. Jh. eine wichtige Voraussetzung für die spätere rücksichtslose „Generalsanierung“ bei der Liturgiereform gegeben.

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