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Reformen der Formlosigkeit

Zur Verleihung des Palliums an die Erzbischöfe und Metropoliten, auf deren eigenhändige Vornahme in Rom Papst Franziskus  jetzt für seine Person und Amtszeit verzichtet hat, schreibt Ulrich Nersinger in seinem Standardwerk über die „Liturgien und Zeremonien am päpstlichen Hof“:

Alle Metropoliten sind durch das Kirchenrecht verpflichtet, unmittelbar nach ihrer Bestätigung oder Ernennung in einem Konsistorium um das Pallium anzusuchen (CIC 1917, Can. 275; CIC 1983, Can. 437). Die Übergabe des Palliums geschieht für gewöhnlich am Hochfest der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus in der Petersbasilika. Der Papst verleiht es persönlich oder durch den rangältesten Kardinaldiakon. Das Pallium wurde mit den Worten aufgelegt: „Zu Ehren des allmächtigen Gottes, der seligen, allzeit reinen Jungfrau Maria, der heiligen Apostel Petrus und Paulus, der heiligen römischen und Dir anvertrauten Kirche übergeben wir Dir das vom Leibe des heiligen Petrus genommene Pallium, in welchem die Fülle des bischöflichen Amtes liegt, zugleich mit dem Titel Patriarch (oder Erzbischof), auf daß Du es innerhalb Deiner Kirche an den in den Privilegien des Apostolischen Stuhles bestimmten Tagen gebrauchen mögest. Im Namen des Vaters, des Sohnes, und des Heiligen Geistes. Amen.“ Mit Inkrafttreten des Motu Proprio Inter Eximia vom 11. Mai 1978 strich man jedoch aus dieser Formel des Pontificale Romanum die Bezeichnung 'Patriarch'.“

Ulrich Nersinger, „Liturgien und Zeremonien am päpstlichen Hof“, Bonn 2010, Bd. I, S. 284 f. 

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