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Aus dem Katechismus des Petrus Canisius

„Aus gegebenem Anlass“ beginnen wir die gelegentliche Wiedergabe von Abschnitten aus dem „mittleren“ Katechismus des hl. Petrus Canisius mit dem Kapitel über die Ehe. Es steht im „Vierten Hauptstück“ Von den Sakramenten und besteht aus drei Unterabschnitten. Der erste „Was ist die Ehe?“ stellt fest:

Wenn du nach dem ersten Urheber der ehelichen Verbindung fragst, so ist es Gott, der Beste, der Höchste, der die ersten Ehegatten und Eltern des menschlichen Geschlechtes im Paradiese selbst vereinigt und durch seinen Segen geehrt hat. Wenn Du aber auf ds Ziel der Einsetzung siehest, so ist es die Fortpflanzung des menschlichen Geschlechts zu Gottes Ehre und die Freundschaftliche und treue Beiwohnung der Ehegatten unter sich – und überdies die Vermeidung der Hurerei in dieser Schwachheit der verderbten Natur.

Im zweiten Unterabsatz „Wie ist die Ehe ein Sakrament?“ sind die Kernsätze:

Dieses Zeichen dient den christlichen Eheleuten, wen sie die Ehe recht anfangen, die Gnade Gottes zu erlangen. Diese Gnade vervollkommnet die natürliche Liebe bei den Ehegatten und verstärkt die unauflösliche Einigung und heiligt sie, daß nicht nur zwei seien und bleiben in einem Fleische nach ihrem Berufe, sondern daß sie auch unter sich wechselseitige Treue, Friede, Liebe und die größte Einhelligkeit allzeit erhalten.

Den Hauptinhalt des dritten Absatzes „Kann die Ehe jemals getrennt werden“ drückt der Katechismus im Wesentlichen mit den der heiligen Schrift entnommenen Worten Jesu selbst aus: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“ und „Jeder, der seine Frau entläßt und eine andere nimmt, der bricht die Ehe, und welcher eine nimmt, die von ihrem Manne geschieden ist, der bricht die Ehe“. Ein weiteres Zitat nach dem hl. Paulus belegt, daß „das Weib von dem Manne sich nicht scheide, wenn sie sich aber von ihm scheidet, unverehelicht bleibe oder mit dem Manne sich versöhne“ - und daß das umgekehrt ebenso gilt. Der Katechismus selbst – also der hl. Canisius – faßt dann zusammen:

Und wenn auch kein Nachkomme zu hoffen ist, und was immer für Nachteile des Lebens und die beschwerlichsten Fälle eintreten, so bestehet doch die einmal eingegangene Ehe und ist so fest und kräftig geschlossen, beonders wenn sie vollbracht worden ist, daß sie das ganze Leben hindurch unauflöslich bleibt... Wo aber einige Ursachen sich ergeben, wegen bisweilen Ehegatten getrennt werden, so wird deswegen das Band nicht aufgelöst, sondern die Gemeinschaft des Bettes und Zusammenwohnens, die vorher gewesen ist, verhindert.

Gut, einige der hier gebrauchten Worte und Wendungen haben in den zweihundert Jahren, seit diese Übersetzung gemacht wurde, eine leicht andere Färbung angenommen, aber die Bedeutung des Textes ist heute noch klar und deutlich wie eh und je, ebenso wie in der lateinischen Vorlage auch. Bemerkenswert, wie viel Klarheit man mit letztlich so wenig Worten erzeugen kann, so man denn will.

Zu dieser Klarheit tragen nicht unwesentlich die zahlreichen (5-10 pro Seite) Anmerkungen bei, die den Text begleiten: Sie verweisen auf die Stellen der hl. Schrift, Aussagen von Kirchenvätern sowie auf Canones und Decreta der Konzilien, aus denen der dargelegte Sachverhalt hervorgeht. Wer also irgendwelche Zweifel an dem haben sollte, was gemeint ist und wie es sich begründet, findet hier reichlich Hilfe zum Verständnis.

Vor allem aber findet er dort den Beleg dafür, daß die überlieferte Lehre der Kiche von der Ehe seit den frühesten Zeiten bis einschließlich des (freilich zeitgemäß detaillierter und umfangreicheren) Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio des hl. Papstes Johannes Paul II. von 1981 sich unveränderlich und jeden Zweifel ausschließend gleich geblieben ist. Alles, was auch nur den Anschein erweckt, davon abgehen zu wollen, kann nicht Lehre der Kirche sein.

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