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Rechte Form der Bischofsmesse

Scan des Dokuments übernommen von Rorate CaeliWährend es in Rom an vielen Stellen drunter und drüber zu gehen scheint, ist es beruhigend zu erfahren, daß die Kommission Ecclesia Dei anscheinend unbeirrt und unbeeinflußt ihrer Alltagsarbeit nachgeht. Auf eine anscheinend aus den Philippinen kommende Anfrage hat die Kommission im Juni geantwortet, daß es für Bischöfe, die im überlieferten Ritus zelebrieren wollen, nach den Büchern von 1962 dafür zwei zulässige Formen gibt: Die „stille Messe eines höheren Prälaten“ oder das „Pontifikalamt“ mit Diakon, Subdiakon und ggf. weiteren Offizianten wie Zeremoniar, Ehrendiakon usw. Nicht zulässig ist danach die gelegentlich praktizierte Form des gesungenen Amtes, in dem der Bischof in feierlicher Form, jedoch ohne weitere geweihte Offizianten zelebriert.

Diese Klarstellung mag von allen bedauert werden, die die Lituirgie bei einem ohnehin nur verhältnismäßig selten vorkommenden Besuch eines Bischofs bei einer Gemeinde von Gläubigen des alten Ritus gerne etwas feierlicher - zumindest mit gregorianischem Choral - gestaltet hätten, auch wenn das für ein reguläres Pontifikalamt erforderliche Personal nicht zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite ist es jedoch nicht nur eine außerliche Formalie, hier an den Vorgaben des geltenden Missales festzuhalten: Dem Bischof als dem eigentlichen liturgischen Verantwortlichen für die Zelebration des Messopfers – die Priester sind genau genommen lediglich seine Bevollmächtigten – kommt eine hervorgehobene Stellung zu. Das sollte auch unter den eingeschränkten Bedingungen, die vielfach die Feier der überlieferten Liturgie bestimmen, nicht verwischt oder unkenntlich gemacht werden. 

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